Das Oberverwaltungsgericht Bautzen hatte im Juli den Bebauungsplan Nr. 35 Zwenkauer Harthweide für unwirksam erklärt. Was nicht das Ende für das Bauprojekt am Zwenkauer See bedeutet. Aber die Stadt und der Stadtrat müssen jetzt nachsitzen und den Bebauungsplan rechtskonform korrigieren. Was eben auch bedeutet: Realistische Naturausgleichsflächen für das in Anspruch genommene Gebiet zu finden. Das freilich kann dauern.

Für die Bauwilligen, so stellt jetzt der Landkreis Leipzig fest, schafft das erst einmal einige Unsicherheit, denn jetzt fehlt erst einmal die Rechtsgrundlage für die rund 95 Verfahren, die durch das Bauaufsichtsamt des Landkreises schon genehmigt wurden. Auch diejenigen, die neu einen Antrag stellen wollen, sind von der Entscheidung betroffen.Die Stadt Zwenkau beabsichtigt, kein Rechtsmittel gegen die Entscheidung des OVG Bautzen zum Bebauungsplan Nr. 35 Zwenkauer Harthweide einzulegen. Darüber informierte Bürgermeister Holger Schulz im Gespräch mit dem Landkreis.

In einem ergänzenden Verfahren will sich die Stadt jetzt gemeinsam mit dem Projektentwickler SSZ und den Planern mit allen Anforderungen des Oberverwaltungsgerichts auseinandersetzen und insbesondere die geforderte Absicherung der naturschutzrechtlichen Ausgleichsflächen in die Wege leiten. Die Heilung der formalen Fehler des Bebauungsplanes ist nach Einschätzung der Beteiligten auf diese Weise möglich.

Das OVG Bautzen hatte in einem Normenkontrollverfahren im Juli 2021 den B-Plan Nr. 35 Zwenkauer Harthweide für unwirksam erklärt. In der Urteilsbegründung, die seit dem 3. August vorliegt, wird bemängelt, dass die vorgesehenen Maßnahmen um die Eingriffe in die Natur durch das Projekt auszugleichen, nicht ausreichend vertraglich abgesichert wurden. Auch habe der städtebauliche Vertrag zum Zeitpunkt der Beschlussfassung noch nicht vorgelegen.

Ein entsprechender Antrag der Antragstellerin (Klägerin) im Eilverfahren war hierzu im März 2021 vom OVG abgelehnt worden.

„Im 40-seitigen Urteil hat sich das OVG auch mit den anderen Einwänden gegen den Plan befasst, aber keine weiteren Mängel benannt, welche zur Außerkraftsetzung der Genehmigung führten“, gibt sich Bürgermeister Holger Schulz zuversichtlich. Das Plankonzept selbst stehe nicht infrage. Doch jetzt dauert es wieder, bis ein gültiger Bebauungsplan zur Verfügung steht. Denn da sich auch die Stadträte mit der Plan-Ergänzung befassen müssen, sei ein Abschluss des Verfahrens nicht vor Ende dieses Jahres zu erwarten.

Für die Bauwilligen wird die Erwirkung einer Baugenehmigung jetzt deutlich aufwendiger. Jedenfalls so lange, bis der altre Bebauungsplan „geheilt“ ist.

Das Bauaufsichtsamt werde bei der Entscheidung, ob und inwieweit ein Einschreiten gegen die derzeitigen Baumaßnahmen erforderlich ist, die von der Stadt Zwenkau vorgetragene Strategie zur Heilung des vom OVG Bautzen für unwirksam erklärten B-Plan Nr. 35 Zwenkauer Harthweide berücksichtigen müssen, teilt das Landratsamt mit.

Aber wie ist das mit den Bauwilligen? Für die wird der Weg zur Baugenehmigung jetzt deutlich aufwendiger, solange der Stadtrat die Ergänzung zum Bebauungsplan mit den notwendigen Naturausgleichsflächen nicht beschlossen hat.

Das Landratsamt dazu: „Wer neu einen Bauantrag stellen möchte, für den besteht grundsätzlich auch während der Aufstellung eines B-Plans und ebenfalls im Ergänzungsverfahren die Möglichkeit, einen Bauantrag nach § 33 BauGB einzureichen. Im Gegensatz zu dem ‚schlankeren‘ Verfahren der Genehmigungsfreistellung, das ein wirksamer B-Plan ermöglicht, ist die Genehmigungsfähigkeit durch das Bauaufsichtsamt in einem umfangreicheren Genehmigungsverfahren zu prüfen.“

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