Die Staatsanwaltschaft Dresden hat auch am 13. Februar 2013 eine nichtindividualisierte Funkzellenabfrage initiiert. Sie will damit einen gemeinschaftlichen Angriff auf Polizeibeamte aufklären, bei dem diese durch den Einsatz von Schlagwerkzeugen erheblich verletzt worden seien. Das geht aus der Antwort auf eine Kleine Anfrage des Landtagsabgeordneten Johannes Lichdi (Bündnis 90/Die Grünen) hervor.

Insgesamt wurden an diesem Tag 29 Straftaten registriert. Insgesamt seien 13 Polizisten verletzt wurden. Fünf Beamte seien danach dienstunfähig gewesen, ein Beamter hätte stationär behandelt werden müssen.

“Zu begrüßen ist, dass es anlässlich der Anti-Nazi-Proteste am 13. Februar offenbar keine strafrechtliche Verfolgung friedlicher Platzbesetzer (sog. Blockierer) gibt. Offenbar wird auch seitens der Dresdner Staatsanwaltschaft nicht mehr von einer per se Strafbarkeit dieser Demonstranten ausgegangen und deren Grundrecht auf Versammlungsfreiheit inzwischen anerkannt”, erklärt Lichdi, der auch rechtspolitischer Sprecher der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Sächsischen Landtag ist. “Das ist der Erfolg der gegen Nazis Engagierten.”

“Angriffe gegen Polizisten müssen strafrechtlich verfolgt werden”, so der Abgeordnete. “Zu hinterfragen bleibt jedoch die Verfolgung von Schneeballwerfern (fünf Verfahren) wegen Körperverletzungsdelikten, obwohl keine Geschädigten bekannt seien.”

“Die Staatsanwaltschaft Dresden hat auch am 13. Februar 2013 eine nichtindividualisierte Funkzellenabfrage initiiert, um einen gemeinschaftlichen Angriff auf Polizeibeamte aufzuklären, bei dem diese durch den Einsatz von Schlagwerkzeugen erheblich verletzt worden seien. Bisher ist aber nicht erwiesen, dass diese Ermittlungsmethode beweisverwertbar zum Täter führt. Es ist aber davon auszugehen, dass durch diese strafprozessuale Maßnahme Telefonverbindungsdaten und Telefonanschlüsse einer nicht unerheblichen Anzahl von friedlichen Demonstranten erhoben wurden. Diese Daten können mithilfe des automatischen Auswertesystems eFAS mit anderen Datenbeständen abgeglichen werden, etwa auch solchen die bei anderen Anti-Nazi-Protesten erhoben wurden.

Es besteht somit die Gefahr, dass Telefonanschlüsse friedliche Demonstranten ‘Treffer’ produzieren, obwohl diese nicht straffällig wurden, sondern lediglich von ihren Grundrechten Gebrauch machen und wiederholt gegen Nazis auf die Straße gehen. Dies ist rechtsstaatlich höchst bedenklich. Hinzu kommt, dass die Staatsanwaltschaft regelmäßig den nachträglichen Rechtsschutz verhindert, wenn die Betroffenen von diesen Maßnahmen nicht benachrichtigt werden”, so Lichdi.

“So wurden bei den 104 im Jahr 2012 durchgeführten nichtindividualisierten Funkzellenabfragen entgegen einer gesetzlich vorgeschriebenen Benachrichtigungspflicht nur in einem Verfahren drei Betroffene benachrichtigt”, kritisiert der Rechtspolitiker. “Die Benachrichtigungspflicht nach Paragraf 101, Absatz 4 der Strafprozessordnung soll den nachträglichen Rechtsschutz der Betroffenen sicherstellen und stellt damit ein fundamentales bürgerrechtliches Korrektiv zu der heimlichen Ermittlungsmaßnahme dar.”

Durch nichtindividualisierte Funkzellenabfragen werden Telefonverbindungsdaten sämtlicher Telefonteilnehmer erhoben, die sich in einem gewissen Zeitraum eine näher bestimmte Funkzelle befunden haben. Damit geraten eine Vielzahl Unbeteiligter ins Visier der strafrechtlichen Ermittler.

Im Jahr 2012 wurden im in Sachsen in 104 Verfahren nichtindividualisierte Funkzellenabfragen durchgeführt. Drei Viertel der Fälle betrafen Eigentumsdelikte, wenngleich auch schwere Begehungsformen wie Bandenbetrug oder -diebstahl. Nur in 15 Fällen ging es um Straftaten gegen Leib und Leben und 15 weitere Fälle betrafen Brandstiftung, Herbeiführung einer Sprengstoffexplosion oder Eingriff in den Schienenverkehr. Dies geht aus einer weiteren kleinen Anfrage (Drs. 5/11118) hervor. In etwa ein Viertel der Fälle (das sind 25 Verfahren) wird die Anzahl der betroffenen Unbeteiligten als hoch angegeben, in den übrigen Fällen als “gering”.

Wie Staatsanwaltschaft und Gericht zu dieser Einschätzung kommen und ab welcher Anzahl von Drittbetroffenen von einer hohen Anzahl gesprochen wird, bleibt unklar und – zumindest für die Öffentlichkeit – unkontrollierbar. Damit stellt sich diese Kategorisierung als unbrauchbar zur grundrechtlich verträglichen Anwendung der Ermittlungsmaßnahme dar. Um eine echte Verhältnismäßigkeitsprüfung des Eingriffs in Grundrechte unbeteiligter Dritter durchführen zu können, muss die Zahl der voraussichtlich Betroffenen konkreter beziffert und dokumentiert werden.

“Bürgerrechte werden mit Füßen getreten, wenn die von den Staatsanwälten durchgeführte Abwägung regelmäßig ergibt, dass nur eine ‘unerhebliche Betroffenheit’ vorliege und ‘kein Interesse an der Benachrichtigung’ bestehe”, so die Antwort des sächsischen Justizministers, Dr. Jürgen Martens (FDP) auf eine weitere kleine Anfrage. (Drs 5/11118). “Diese Ermittlungsmaßnahme darf auch in Sachsen nicht weiterhin inflationär angewendet werden und Betroffene müssen von Amts wegen benachrichtigt werden”, fordert Lichdi.

Ein entsprechender Gesetzentwurf der Grünen-Bundestagsfraktion zur rechtsstaatlichen und bürgerrechtskonformen Ausgestaltung der Ermittlungsmaßnahme (BT-Drs. 17/7033) wurde im März 2013 mit den Stimmen von CDU/CSU und FDP abgelehnt, obwohl Justizminister Dr. Martens (FDP) noch im Sommer 2011 mit einer Bundesratsinitiative vielversprechend gestartet war.

Kleine Anfrage von Johannes Lichdi (Grüne) ’13. Februar 2013 in Dresden: Strafverfolgung’ (Drs 5/11361):

http://edas.landtag.sachsen.de/viewer.aspx?dok_nr=11361&dok_art=Drs&leg_per=5&pos_dok=-1

Kleine Anfrage von Johannes Lichdi (Grüne) ‘Nichtindividualisierte Funkzellenabfragen 2012 – Aktualisierung der Drs. 5/9179’ (Drs 5/11118):

http://edas.landtag.sachsen.de/viewer.aspx?dok_nr=11118&dok_art=Drs&leg_per=5&pos_dok=-1

So können Sie die Berichterstattung der Leipziger Zeitung unterstützen:

Redaktion über einen freien Förderbetrag senden.
oder

Keine Kommentare bisher

Schreiben Sie einen Kommentar