Die Grünen mahnen es an, die Linken mahnen es an: Immer wieder laufen Anzeigen gegen übergriffige Polizeibeamte ins Leere. Ermittlungen gegen sie werden meist schon nach wenigen Tagen eingestellt. Die Schwarzen Schafe verstecken sich in anonymer Uniform. Vertrauen erweckt das nicht beim Bürger. Schon in der vergangenen Legislaturperiode hat die Linksfraktion einen Gesetzentwurf für eine Ombudsstelle vorgelegt. Jetzt startet sie einen neuen Vorschlag.

Untermalt wird der neue Entwurf für ein „Gesetz zur Errichtung der Unabhängigen Ombudsstelle der Sächsischen Polizei und zur Änderung weiterer Gesetze“ (Drs 6/5439), den die Linksfraktion am heutigen Donnerstag, 23. Juni, ins Plenum bringt, von den Zahlen, die der innenpolitische Sprecher der Grünen, Valentin Lippmann, zu den Verfahren gegen sächsische Polizeibeamte von Justizminister Sebastian Gemkow (CDU) bekommen hat. Fast alle Anzeigen bleiben ohne Folgen, die Verfahren werden eingestellt, weil sich partout niemand wirklich bemüht, die Fälle zu klären.

Dass es ein heißes Eisen ist, weiß auch der innenpolitische Sprecher der Linksfraktion, Enrico Stange. Denn mit gutem Recht kann der Bürger erwarten, dass sich Polizisten an Recht und Gesetz halten. Die meisten tun es auch. Doch immer wieder dringen einzelne Fälle ans Licht der Öffentlichkeit, die ahnen lassen, dass einige Polizisten ihren Job als Spielfeld für kleine Machtdemonstrationen nutzen und sich darauf verlassen, dass ihre Übertritte gedeckt werden.

Wirkliche Transparenz, so Stange, kann man nur mit dem Polizeiapparat gemeinsam schaffen. Es braucht ein Gremium, das auch innerhalb der Polizei respektiert ist, das sich aber auch mit einigen Befugnissen kümmern kann, wenn Bürger – aber auch Polizeibedienstete selbst – ihre Beschwerden vortragen.

„Unser Gesetzentwurf schafft Rechtsgrundlagen und Verfahrenssicherheit für jede Art von Beschwerden gegen Handlungen von Polizeibeamtinnen und -beamten im Dienst. Das gilt für Beschwerden von Bürgerinnen und Bürgern ebenso wie für Auseinandersetzungen von Bediensteten der sächsischen Polizei mit Dienstvorgesetzten oder dem Dienstherrn“, erklärt Stange das Ansinnen.

Und er kritisiert das Konstrukt, das Innenminister Markus Ulbig (CDU) stattdessen installiert hat: „Die Zentrale Beschwerdestelle der Polizei, die das Innenministerium eingerichtet hat, weist einen wesentlichen Webfehler auf, den wir beheben wollen: Sie ist beim Dienstherren angesiedelt, ihre Unabhängigkeit daher nicht gesichert. Wir wollen mit einer wirklich eigenständigen Ombudsstelle jegliche Eingriffe etwa des Innenministeriums ausschließen und ein rechtssicheres Verfahren per Gesetz vorschreiben. Das schützt Bürgerinnen und Bürger sowie Bedienstete der Polizei, die Beschwerde führen. Im Gegensatz zur zentralen Beschwerdestelle soll die Ombudsstelle mit dem Direktor bzw. der Direktorin eine ansprechbare Ombudsperson besitzen, die ihr Gesicht und Stimme verleiht.“

Die Frage ist nur wieder: Geht die Regierungskoalition mit dem Vorschlag wieder so um, wie man in der Vergangenheit immer wieder mit Vorschlägen der Linksfraktion umgegangen ist? Findet viele Gründe, warum so etwas gar nicht geht? – Noch hat das Innenministerium keine Stellungnahme zum Antrag geschrieben.

Dasselbe gilt für die geforderte Kennzeichnungspflicht. Enrico Stange: „Neben der unabhängigen Ombudsstelle sehen wir auch eine Regelung zur Kennzeichnungspflicht von Polizeibeamtinnen und -beamten in geschlossenen Einheiten vor. Sie soll die Identifikation von Polizistinnen und Polizisten im Einsatz erleichtern.“ Einen entsprechenden Gesetzantrag hatten in diesem Fall schon die Grünen gestellt.

Der Gesetzentwurf der Linksfraktion. Drs. 5439

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