Da wird sich selbst der Innenminister erstaunlich geschmeichelt fühlen: Ein richtiges Lob von den Grünen! Das bekommt er selten. In diesem Fall ging’s mal nicht um Polizisten oder Terroristen, sondern eher um Bürgermeister und ihre eigenartige Auslegung der Sächsischen Gemeindeordnung. Dass sie ganze Unterlagen für Ratsversammlungen als geheim einstufen, das findet auch Innenminister Markus Ulbig etwas ungewöhnlich.

Am Donnerstag, 19. Januar, war das Thema im Innenausschuss des Landtags in Dresden. Die Grünen hatten extra einen Antrag gestellt, nachdem solche Fälle aus Freiberg, Meißen und Mittelsachsen bekannt geworden waren. Mit inniger Freude haben auch einige Regionalpolitiker einen Formulierungsvorschlag aus der „Muster-Geschäftsordnung des Sächsischen Städte- und Gemeindetages für Gemeinderat und Ausschüsse in Sachsen“ übernommen. Dort heißt es in § 8 Abs. 2: „Beratungsunterlagen dürfen ohne Zustimmung des Bürgermeisters nicht an Dritte weitergegeben werden.“ Die Mustergeschäftsordnung wird den Mitgliedern des Städte- und Gemeindetages als Formulierungshilfe zur Verfügung gestellt. Und einige Akteure haben sie auch gleich so umgesetzt und die Veröffentlichung von Ratsunterlagen vor der Sitzung gänzlich untersagt.

Was im Grunde das Abwürgen jeder öffentlichen Diskussion bedeutet – Bürger können sich keine Meinung bilden, Medien können nicht berichten, bevor eine Entscheidung gefällt wird, selbst Ratsmitglieder dürfen nicht aus dem Nähkästchen plaudern, weil sie sich damit des Geheimnisverrats schuldig machen. Was das Verwaltungsgericht in Chemnitz unmöglich fand und auch als Bruch der demokratischen Spielregeln wertete. Das Oberverwaltungsgericht in Bautzen sah das etwas anders.

Also muss ja irgendwie die Staatsregierung selbst für Klarheit sorgen, fanden die Grünen.

Und der Innenminister sah das am Donnerstag genauso.

„Die Mitglieder des Innenausschusses waren sich weitgehend darüber einig, dass Innenminister Markus Ulbig gegenüber den Kommunen eine Klarstellung vornehmen sollte. Die Kommunen können auch nach der Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts bei ihrer bisherigen Praxis bleiben und Sitzungsunterlagen im Vorfeld von Ratssitzungen veröffentlichen. Der Beschluss des Oberverwaltungsgerichts steht dem keineswegs entgegen“, erklärt Valentin Lippmann, kommunalpolitischer Sprecher der Grünen-Fraktion, zum Ergebnis der Sitzung. „Ich freue mich über diese klaren Worte – auch des Innenministers – und hoffe, dass diese sich in den Äußerungen der Rechtsaufsichtsbehörde wiederfinden. Unser Antrag wurde vertagt, so dass wir uns erneut über den Fortgang unterrichten lassen können. Alle Stadt-, Gemeinde und Landkreisräte, die Unterlagen für öffentliche Sitzungen bislang nicht veröffentlichen, möchte ich ermutigen, dies künftig zu tun. Nur informierte Bürgerinnen und Bürger nehmen aktiv am Gemeindeleben teil und bringen sich ein. Daran sollten alle Kommunalpolitiker interessiert sein.“

In der Sächsischen Gemeindeordnung ist die Geheimhaltung nur als Ausnahme vorgesehen – zum Beispiel wenn es um Gründe des öffentlichen Wohls oder den Schutz Einzelner geht. Dann ist der Bürgermeister oder Landrat sogar verpflichtet, für den speziellen Fall aus Schutzgründen eine Nichtveröffentlichung anzuweisen.

Aber für sämtliche Belange des öffentlichen Interesses macht das einfach keinen Sinn. Im Gegenteil: Die Willensbildung in den Ratsversammlungen wird erst profund, wenn sich Bürger und gewählte Ratsmitglieder auch in öffentlicher Diskussion eine Meinung bilden können – etwa zu Bauvorhaben, Planungen oder Verkäufen. Bürgermeister, die das alles unter Verschluss abwickeln wollen, schüren natürlich das Misstrauen der Bürger in die politischen Entscheidungsprozesse. Bei freiem Zugang zu den Dokumenten wird Politik für interessierte Bürger nachvollziehbar und greifbar. Natürlich auch ein bisschen komplizierter, weil dann auch öffentlich einsehbar wird, wenn Verwaltungen sich die Arbeit ein bisschen zu leicht gemacht haben.

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