Es ist nicht nur das Wolfsmanagement und der Schutz der Schafzüchter in der Lausitz, die die Ratlosigkeit der CDU-Poltik in ganz Sachsen deutlich machen. Jahrelang hat man die Probleme ausgesessen und kleingeredet. Und dann, wenn Konflikte öffentlich werden, reagiert man mit Placebo-Maßnahmen. Denn nichts anderes ist die Abschussgenehmigung für einen Wolf. Bei der Grünen Liga Sachsen ist man richtig sauer auf so eine rückgratlose und inkompetente Politik.

Mit großem Befremden hat die Grüne Liga Sachsen e.V. den Abschuss eines Wolfes im Landkreis Görlitz am 2. Februar 2018 zur Kenntnis genommen, teilt die anerkannte Naturschutzvereinigung mit. Bereits am 22. Januar hatte sie gegen die Artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung des Landratsamtes Görlitz Widerspruch eingelegt und um kurzfristige Akteneinsicht nach § 29 Verwaltungsverfahrensgesetz gebeten, um sich selbst einen Überblick über den Sinn und die Notwendigkeit der behördlichen Maßnahme sowie deren Rechtskonformität zu verschaffen.

Denn der Abschuss eine Wolfes ist ohne faktische Begründung nicht genehmigungsfähig. Und es darf auch nicht irgendein Wolf abgeschossen werden, sondern nur genau das Tier, das auch aus fachlicher Sicht ein problematisches Verhalten zeigt.

Doch diesem Anliegen ist das Landratsamt Görlitz nicht nachgekommen.

Stattdessen wurden mit der Tötung eines europarechtlich besonders geschützten Wolfes durch das Landratsamt Görlitz einfach vollendete Tatsachen geschaffen, kritisiert die Grüne Liga.

Und dann bringt die Vereinigung auf den Punkt, woran es der örtlichen CDU-Politik fehlt: an fachlicher Souveränität. Man reagiert nur noch, lässt sich von Zeitungskampagnen treiben und versucht die erhitzten Gemüter mit Entscheidungen zu beruhigen, die im Moment wie tatkräftiges Handeln aussehen, aber in Wirklichkeit zeigen, dass seit Jahren eine wirklich fundierte Lösung der drängenden Probleme fehlt. Und da geht es nicht nur um den Wolf.

Für die Grüne Liga Sachsen e.V. ist ein solches, von offensichtlicher Hektik geprägtes Vorgehen ein Zeugnis von mangelnder Souveränität, Ignoranz und Intransparenz des behördlichen Handelns. Es stärke damit auch nicht das Vertrauen in die rechtsstaatliche Kompetenz der Verantwortlichen des Landratsamtes Görlitz.

Dagegen öffne es den Raum für alle möglichen Spekulationen bei Vielen, denen der Schutz des Wolfes besonders am Herzen liegt. Und es trage nicht dazu bei, die entstandenen Gräben zwischen Befürwortern und Gegnern der Wölfe in Deutschland zu schließen.

“Ein staatliches Wolfsmanagement, welches über Jahre Weidetierhalter mit für sie zweifelhaften Versprechungen und einer überbürokratisierten Entschädigungspolitik im sprichwörtlichen Regen stehen lässt und dann, wenn man behördlicherseits mit seinem Latein am Ende ist, nur noch den kurzfristigen Abschuss von Wölfen unter Ausschluss der Naturschutzöffentlichkeit als Bauernopfer anbietet, kann man als gescheitert betrachten”, stellt Wolfgang Riether, Wolfsbeauftragter des Landesvorstandes der Grünen Liga, trocken fest.

Seit 2008 ist der Meliorationstechniker Bernd Lange Landrat in Görlitz – schon damals eher ein Verlegenheitskandidat der CDU, die im Landkreis Görlitz zwar die höchsten Wahlergebnisse aller Parteien einfährt, aber seit Jahren gravierende Personalprobleme bei der Besetzung wichtiger Ämter hat. Sie ist für junge, kompetente Politiker schlicht keine attraktive Partei. So kommt es, dass ein überforderter Meliorationsingenieur versucht, irgendwie die multiplen Probleme in der Lausitz zu lösen, und ein genauso überforderter Agraringenieur versucht, die Sache mit Naturschutz und Wolfsmanagement irgendwie auf Landesebene zu händeln. Der dabei freilich ebenso durch fehlende Lösungskompetenz auffällt.

An den appelliert nun die Grüne Liga. Denn wer den Weidetierhaltern keine gangbaren Alternativen anbietet, der sorgt dafür, dass der Wolf zum Abschussobjekt wird.

“Der Sächsische Landwirtschaftsminister, dem auch der Naturschutz untersteht, ist aufgefordert, ein praktikables Schutzkonzept für die Wölfe zu initiieren”, fordert die Grüne Liga. “Dazu gehören z.B. neben einer bedarfsgerechten Schadensprävention für die Weidetierhalter eine Überarbeitung der Entschädigungsregeln bei Wolfsrissen, wirkungsvolle Vergrämungsmaßnahmen in siedlungsnahen Bereichen unter Einbeziehung der Jägerschaft sowie die Schaffung jagdstörungsarmer Räume in Kernflächen des Naturschutzes, welche sich z.B. im Besitz des Freistaates Sachsen befinden.”

Am 22. Januar hatte sich auch Wolfsschutz Deutschland mit einem Offenen Brief an Bernd Lange gewandt. Aber auch das hat nicht geholfen, den überforderten Landrat von seiner Genehmigung zum Abschuss des Wolfes abzubringen.

Schafe to go: Warum Sachsen zur Wolfsjagd bläst

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