Die Kette sächsischer Abfall-Skandale wurde ja nie beendet. Sie wurde nur abmoderiert. Die Opposition biss sich im Landtag die Zähne aus, der damalige Umweltminister wollte keinen Nachweis für die Abfallschlampereien sehen. Also ging das so weiter, werden die sächsischen Deponien auch wieder mit Schutt aus alten Atomkraftwerken befüllt. Auch die Deponie Cröbern im Leipziger Südraum ist wieder dabei.

Einer ist über diese Unverfrorenheit regelrecht entsetzt: Volkmar Zschocke, Vorsitzender der Grünen-Fraktion im Landtag. Denn trotz angeblicher Vereinbarungen zwischen den Umweltministern der Bundesländer landet immer neuer Bauschutt aus ehemaligen Atomkraftwerken (AKW) auf Deponien in Sachsen. Das geht aus der Antwort von Landwirtschaftsminister Thomas Schmidt (CDU) auf Zschockes Kleine Anfrage hervor.

Laut der Antwort des Ministers haben die Betreiber der Deponie in Wetro (Landkreis Bautzen) im Juni 2017 einen Vertrag über die jährliche Annahme von 300 Tonnen Bauschutt aus dem Atomkraftwerk Stade (Niedersachsen) geschlossen. Die sächsischen Behörden hatten gegen diese bis Juni 2022 laufende Vereinbarung keine Bedenken geäußert.

Schon zuvor war bekannt geworden, dass insgesamt Genehmigungen zur Ablagerung von 15.000 Tonnen Bauschutt aus Abrissen von Atomkraftwerken auf Deponien in Sachsen bis zum Jahr 2017 vorlagen.

Aber damit ist der sächsische AKW-Schrott-Import nicht beendet. Denn nun droht zusätzlich die Lieferung von tritiumhaltigen Betonblöcken mit einem Gesamtgewicht von 5.000 Tonnen aus dem Rückbau des Mehrzweckforschungsreaktors MFZR Karlsruhe auf die Deponie Cröbern im Landkreis Leipzig.

„Der Vertrag der Deponie Wetro widerspricht klar der öffentlichen Aussage von Umweltminister Schmidt aus dem Jahr 2015, dass die Betreiber der betroffenen Deponien in Sachsen angeblich erklärt hätten, weiteren Bauschutt aus AKW-Abrissen nicht annehmen zu wollen“, erklärt Volkmar Zschocke, abfallpolitischer Sprecher und Vorsitzender der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Sächsischen Landtag.

Laut Schmidt und seinem Amtsvorgänger Frank Kupfer (heute Fraktionsvorsitzender der CDU) sollte es gar keine Transporte von AKW-Schutt in andere Bundesländer mehr geben. Das hätten die Umweltminister im Herbst 2014 im Konsens vereinbart.

„Jetzt muss das Umweltministerium auf meine Frage hin einräumen, dass die vom ehemaligen Umweltminister Kupfer behauptete ‚Vereinbarung der Umweltminister‘ gar nicht existiert!“, kritisiert Zschocke. „Kupfer und Schmidt haben die sächsische Öffentlichkeit hinters Licht geführt – mit einem behaupteten Konsens, den es offenbar nie gegeben hat.“

Auch das Protokoll der Umweltministerkonferenz vom Herbst 2014 in Heidelberg enthält keinerlei Hinweise auf eine solche Erörterung.

Frank Kupfer hatte noch im Oktober 2014 melden lassen: „Kupfer begrüßte auch den Konsens der Umweltminister zum Umgang mit Abfällen aus dem Abriss von Kernkraftwerken. Die Minister haben sich darauf verständigt, dass diese grundsätzlich auf Deponien in den Ländern der Kraftwerksstandorte abgelagert werden, wie es im Grundsatz das Kreislaufwirtschaftsgesetz fordert.“

Und er wird selbst mit den Worten zitiert: „Der Ausstieg aus der Kernenergie und der Rückbau der Kraftwerke bis zur sprichwörtlichen Grünen Wiese sind Konsens in Deutschland. Dazu gehört aber in der Konsequenz, dass die jeweiligen Länder Vorsorge treffen und die nötigen Kapazitäten bereitstellen. Das gilt auch für das Land Niedersachsen, das noch heute seine Abfälle bis nach Sachsen transportieren lässt. Ich hoffe, dass sich auch mein niedersächsischer Kollege Stefan Wenzel an die Vereinbarung der Umweltminister hält und sich nicht länger ziert, auf seine Entsorgungsträger entsprechend Einfluss zu nehmen. Andernfalls werden wir in Sachsen dafür sorgen müssen, dass unsere Entsorger diese Abfälle nicht mehr annehmen“.

Noch dreister war dann die öffentliche Zurechtweisung durch Thomas Schmidt den Grünen gegenüber, als er im Juni 2015 formulierte: „Die Grünen sollten ihre Kritik an ihren eigenen Parteigenossen und Umweltminister in Niedersachsen richten. Weil der aus Sicht des Strahlenschutzes ungefährliche Bauschutt auf den Deponien in Niedersachsen aus ideologischen Gründen nicht angenommen wird, soll er auf Deponien in weiter Ferne gebracht werden.

Die Behörden des Freistaates Sachsen haben rechtlich keine Möglichkeit, die Annahme dieser freigemessenen Abfälle auf dafür geeigneten Deponien zu unterbinden. Allerdings haben die Betreiber der betroffenen Deponien in Sachsen bereits erklärt, dass sie bis auf vertraglich bereits gebundene Lieferungen weiteren Bauschutt nicht annehmen werden und insofern die für dieses Jahr genehmigten 4.000 Tonnen nicht ausschöpfen.“

Seine Antwort an Zschocke zeigt nun, dass das alles nur Wortblasen waren.

In Wahrheit unterstütze Schmidt (CDU) seinen Amtskollegen aus Baden-Württemberg, Franz Untersteller (Grüne), sogar durch Amtshilfe für die Lieferung von tritiumhaltigen Betonblöcken mit einem Gewicht von 5.000 Tonnen aus dem Rückbau des Mehrzweckforschungsreaktors MFZR Karlsruhe auf die Deponie Cröbern, findet Zschocke. Und das, obwohl die Westsächsische Entsorgungs- und Verwertungsgesellschaft mbH (WEV) als Betreiberin der Deponie Cröbern keinen tritiumhaltigen Bauschutt aus dem Reaktor Karlsruhe auf ihrer Deponie haben wollte, kritisiert ihn Zschocke.

Die Ablehnung hatte Thomas Schmidt sehr wohl registriert. „Nach Angaben der WEV mbH gab es im Juli 2013 eine Anfrage zur Entsorgung von Betonblöcken aus dem Rückbau des Mehrzweckforschungsreaktors MZFR Karlsruhe“, heißt es in Schmidts Antwort. „Bei der Prüfung des Entsorgungsprojektes mit den Betonblöcken aus Karlsruhe hat die WEV mbH festgestellt, dass durch eine Freisetzung des im Beton als Wasser vorliegenden Tritiums signifikante Konzentrationserhöhungen im Sickerwasser der Deponie nicht auszuschließen wären. Daher hat die WEV trotz strahlenschutzrechtlich nachgewiesener Unbedenklichkeit eine Annahme der tritiumhaltigen Betonblöcke aus Karlsruhe abgelehnt.“

Noch hat Baden-Württemberg keinen offiziellen Antrag eingereicht, die Blöcke in Cröbern ablagern zu können. Aber das Sächsische Umweltministerium steht dem Vorhaben sichtlich aufgeschlossen gegenüber.

„Ich kann die WEV nur unterstützen, bei der ablehnenden Haltung zu bleiben, auch wenn das Unternehmen dadurch auf ein möglicherweise lukratives Geschäft und auf Einnahmen verzichten muss. Abfall sollte möglichst vor Ort beseitigt werden, anstatt ihn unnütz hunderte Kilometer durchs Land zu karren“, findet Zschocke. „Das entspricht auch dem Näheprinzip und dem Autarkie-Grundsatz der Kreislaufwirtschaft. Ich fühle mich dabei durch die Forderung der Landesärztekammer Baden-Württemberg bestätigt, keine Freigabe radioaktiven Restmülls aus Kernkraftwerken zu erteilen, weil auch durch vermeintlich geringe Strahlenmengen gesundheitliche Schäden entstehen können.“

Die Diskussion um diese tritiumhaltigen Betonblöcke biete jetzt für Minister Schmidt die Gelegenheit, seinen Behauptungen Taten folgen zu lassen.

„Ich fordere das sächsische Umweltministerium auf, bei derartigen Antragstellungen konsequent sein Einvernehmen zu verweigern. Lippenbekenntnisse gegen solche Transporte und verbale Angriffe gegen grüne Umweltminister in anderen Bundesländern sind stattdessen völlig wirkungslos“, geht Volkmar Zschocke auf die Fadenscheinigkeit der sächsischen Umweltpolitik ein. „Ich fordere zudem, das Thema wirklich auf die Tagesordnung der nächsten Umweltministerkonferenz zu setzen, um eine verbindliche Vereinbarung herbeizuführen, dass Abfälle aus dem Abriss von Atomkraftwerken in den Ländern der Kraftwerksstandorte verbleiben.“

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Update: Minister Thomas Schmidt (CDU) hat inzwischen auf den Vorwurf mit einer eigenen Pressemitteilung reagiert.

Die Pressemiteilung: Umweltminister weist Beschuldigungen der Grünen zurück, Schmidt: „Zschocke stellt Verantwortlichkeit auf den Kopf”

Sachsens Umweltminister Thomas Schmidt hat die Beschuldigung des Noch-Vorsitzenden der Landtagsfraktion der Grünen, Volker Zschocke, er habe im Zusammenhang mit der Deponierung von Bauschutt aus abgerissenen Kernkraftwerken „die Öffentlichkeit hinters Licht geführt”, scharf zurückgewiesen.

Die Umweltminister haben auf ihrer Konferenz im Oktober 2014 in Heidelberg eine Verständigung darüber erzielt, dass die enormen Mengen Bauschutt, die mit dem Abriss der Kernkraftwerke entstehen, möglichst in der Nähe der Standorte deponiert werden sollen.

Leider bietet diese gemeinsame Auffassung den Ländern, die solche Abfälle annehmen sollen, keine Handhabe, die Deponierung zu verbieten. Sie war ein Appell an die Umweltminister der Länder, in denen solcher Bauschutt anfällt, im eigenen Land für ausreichende Deponiekapazitäten zu sorgen, um so umweltbelastende Transporte enormer Mengen Bauschutt vermeiden zu können.

Herr Zschocke hat keinen Grund, sich in dieser Art aufzuplustern. Nicht ich habe die Vereinbarung nicht eingehalten, sondern sein eigenen Parteifreunde, die Umweltminister in anderen Bundesländern waren oder sind. Herr Zschocke hätte das also auf seinem eigenen Parteitag klären können.

Aus Strahlenschutzsicht sind die Lieferungen auf sächsische Deponien unbedeutend. Wir könnten sie nur dann unterbinden, wenn die gesamte Strahlenbelastung durch den Inhalt der Deponie höher wäre als 0,5 Prozent der natürlichen Strahlenbelastung. Das ist aber nicht der Fall.

Ich hätte eine solche Diskussion nie begonnen, weil ich weiß, wie schwierig es für einen Umweltminister in einem Land mit Kernkraftwerken ist, solche Transporte in andere Länder zu verhindern – egal welcher Partei sie angehören. Wenn aber Herr Zschocke mich angreift, dann scheue ich mich auch nicht, die Verantwortung zu benennen. So stellt der Vorsitzende der grünen Landtagsfraktion aus Sachsen Umweltminister aus seiner eigenen Partei an den Pranger. Darüber kann ich nur den Kopf schütteln. Meine Art, Politik zu machen, ist das nicht“.

Hintergrund: Beim Umgang mit radioaktiven Stoffen und insbesondere auch beim Rückbau kerntechnischer Anlagen fallen Stoffe an, die so geringfügig radioaktiv sind, dass sie entweder dem allgemeinen Stoffkreislauf oder der konventionellen Abfallbeseitigung zugeführt werden können. Die dafür notwendigen Verwaltungsvorgänge bezeichnet man als „Freigabe“, geregelt in der Strahlenschutzverordnung (StrlSchV).

Das zuständige Landesumweltministeriums kann der Freigabe nur zustimmen, wenn die hierdurch verursachten Strahlenexpositionen am Bestimmungsort für die Bevölkerung höchstens im Bereich von 10 Mikrosievert (10 μSv = 0,01 mSv) im Kalenderjahr liegen. Auch das ist in der Strahlenschutzverordnung geregelt.

Dieser Wert ist sehr gering. Zum Vergleich: die natürliche Strahlenexposition betrug im Jahr 2012 in Deutschland 2,1 Milisievert mSv – also mehr als 200 mal so viel.

D.h., die Strahlendosis, die man der Bevölkerung maximal durch die Ablagerung derartiger Abfälle „zumutet“, ist 200 mal geringer als die Strahlendosis, denen die Bevölkerung auf natürliche Weise ausgesetzt ist.

Bei beabsichtigten Freigaben von mehr als zehn Tonnen im Kalenderjahr hat die für die abgebende Anlage zuständige oberste Landesbehörde mit der für den Standort der Beseitigungsanlage zuständigen obersten Landesbehörde das Einvernehmen herzustellen.

Wäre auf Grund einer radiologischen Abschätzung nicht auszuschließen, dass mit der beabsichtigten Freigabe das oben genannte Dosiskriterium von 10 μSv nicht mehr erfüllt werden könnte, dann würde die oberste Strahlenschutzbehörde des Freistaates Sachsen (SMUL) dieses Einvernehmen verweigern.

Das war bisher aber nicht der Fall. Bei allen vorgesehenen Lieferungen auf sächsische Deponien hat die Prüfung ergeben, dass die Annahme und Einlagerung im Einklang mit den gesetzlichen Vorgaben steht und keine radiologischen oder abfallrechtlichen Gründe erkennbar sind, dieses Einvernehmen zu verweigern. Insbesondere ist eine Gefährdung der Bevölkerung nicht zu erwarten.

In Bezug auf Abfälle aus dem Rückbau des Forschungsreaktors Karlsruhe wurde bisher kein Einvernehmen erteilt. Es liegt dazu auch kein Antrag vor.

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