Auf einen nicht ganz unwesentlichen Aspekt des sächsischen Kohleausstiegs machte Dr. Jana Pinka, umwelt- und ressourcenpolitische Sprecherin der Linksfraktion im Sächsischen Landtag, am 19. Juni aufmerksam. Noch bevor die Debatte um den Leipziger Kohleausstieg 2023 entbrannte. Denn der Freistaat hat sich selbst in eine Klemme und eine extrem schwache Verhandlungsposition manövriert.

Das war Thema der letzten Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr des Sächsischen Landtages am 18. Juni, als der über den Antrag „Offenlegung und Prüfung der Sicherung der Wiedernutzbarmachungs- und Nachsorgeverpflichtungen in den sächsischen Braunkohlentagebauen“ (Parlaments-Drucksache 6/16929) diskutierte.

„Alle reden vom Strukturwandel. Aber kaum einer versteht, dass die vielen gewünschten, versprochenen und geplanten Investitionen für die Katz sind, wenn nicht vorher oder zumindest parallel die ausgekohlten Tagebaue und zerstörten Landschaften wieder nutzbar gemacht und saniert werden. Die Sanierung ist übrigens nach Bundesberggesetz Pflicht von LEAG und Co. Dafür braucht es meinen Schätzungen nach mehrere Milliarden Euro. Aber: Es ist nicht sicher, ob diese Sanierungsleistung von den Kohleunternehmen überhaupt durchgeführt wird!“, mahnte die Linke-Abgeordnete nach der Ausschusssitzung.

„Die Staatsregierung behauptet zwar, sie habe in einem Sondervermögen nun Sicherheitsleistungen einzahlen lassen, für den Fall, dass die betreffenden Unternehmen insolvent gehen. Dieses Sondervermögen gehört jedoch der Zweckgesellschaft als Tochter der LEAG. Wie viel Geld die Bergbautreibenden in diesem Sondervermögen bisher eingespeist haben und ob das Konstrukt Sondervermögen überhaupt trägt, wissen wir nicht, denn: Der Öffentlichkeit und dem Parlament (siehe meine Anfragen nach dem Umweltinformationsgesetz zum Thema) werden diese so wichtigen Informationen vorenthalten.“

Alles, was wichtig ist, ist Geschäftsgeheimnis

Pinka hat zwar auf Einsichtnahme in die Vorsorgenveinbarungen zwischen den Tagebaubetreibern und dem Oberbergamt geklagt. Das Oberbergamt prüfe noch, teilte Sachsens Wirtschaftsminister Martin Dulig (SPD) am 28. März in seiner Stellungnahme zum Linke-Antrag fest. Aber: „Der vollständigen Veröffentlichung der Vorsorgevereinbarungen und -konzepte stehen §8.5 der Vorsorgevereinbarung Nochten bzw. §8.4 der Vorsorgevereinbarung Schleenhain entgegen. Demnach enthalten die Vereinbarungen nach Auffassung der Bergbauunternehmen Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse und dürfen daher nicht ohne Zustimmung der Bergbauunternehmen veröffentlicht werden, es sei denn, der Freistaat Sachsen bzw. das Sächsische Oberbergamt sind hierzu rechtlich verpflichtet.“

Pinka zeigt sich über so eine Haltung regelrecht entsetzt: „Die Abgeordneten von CDU und SPD halten lieber Augen und Ohren verschlossen und missachten alle unsere Anträge zu Sicherheitsleistungen, leider auch dieses Mal. Das ist fatal, denn das Thema nimmt Fahrt auf: Die Kohleausstiegsgesetze werden noch dieses Jahr vorgelegt, und darin wird mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht nur ein Ausstieg bis 2038 festgehalten sein, sondern auch der Verzicht auf Tagebauerweiterungen. Und damit wird dann der aktuell genehmigte Hauptbetriebsplan Nochten I planmäßig 2024 auslaufen. Der Rechnungshof sollte schnellstens prüfen, ob die aktuellen Vereinbarungen und Aktivitäten der Staatsregierung ausreichen, um den schlimmsten Fall zu verhindern: Der Freistaat bleibt auf den Kosten sitzen, während die LEAG sich aus dem Staub macht.“

Weiterbaggern bis nach 2038?

In seiner Stellungnahme zeigte sich Dulig erstaunlich gutgläubig und stellte auch noch beiläufig fest, dass sowohl LEAG wie MIBRAG augenscheinlich davon ausgehen, dass der Kohleausstieg bis 2038 für sie nicht gilt.

„Das Sächsische Oberbergamt hat die Vorsorgekonzepte unter Einbeziehung von externen Sachverständigen geprüft. Die Annahmen zu den positiven Ergebnissen aus dem wirtschaftlichen Betrieb der Tagebaue auf der Grundlage des jeweiligen Revierkonzeptes sind plausibel. Die langfristige Unternehmensplanung (Leistungsentwicklung der Tagebaue, Investitionen und betrieblicher Cashflow) ermöglicht einen vom Kerngeschäft separierten Vermögensaufbau. Insgesamt haben die Bergbauunternehmen belastbare unternehmerische Vorsorgekonzepte entwickelt, die eine planmäßige Führung des Gewinnungsbetriebs bis zur Erschöpfung der zugelassenen Vorräte voraussetzt. Unabhängig davon sind gemäß Nebenbestimmung 32.2. der HBP-Zulassung für den Tagebau Nochten für den Zeitraum zwischen dem bisher geplanten Abbauende für das Abbaufeld 1 (2031 gemäß Revierkonzept) und dem Abbauende bei Genehmigung des Teilfeldes Mühlrose (2042) sowie danach nur noch Erträge aus dem Sondervermögen zu kalkulieren und keine Zuführungen. Eine ähnliche Regelung beinhaltet die Zulassung des HBP Vereinigtes Schleenhain (Nebenbestimmung 15.2).“

Der Abbau des Teilfeldes Mühlrose ist übrigens noch gar nicht genehmigt. Darum dreht sich ja der Streit um den Erhalt des Dorfes Mühlrose, wo die LEAG genauso schon Tatsachen zu schaffen versucht wie die MIBRAG für das ebenfalls noch nicht genehmigte Teilfeld unter Pödelwitz.

„Planmäßig“ soll übrigens der Tagebau Vereinigtes Schleenhain 2040 auslaufen.

Im Begleittext aber gibt Dulig zu, dass die Staatsregierung gar nicht von einem planmäßigen Ende des Kohlebergbaus ausgehen kann: „Ein Gutachten zu den absehbaren Risiken der Braunkohleverstromung unter Berücksichtigung der gegenwärtig absehbaren und möglichen zukünftigen Entwicklungen kann darüber hinausgehend nicht erstellt werden, weil sowohl der Rahmen als auch die Ausgestaltung einer rechtssicheren Umsetzung der Empfehlungen der Kommission ,Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung‘ nicht vorliegt.“

Aber irgendwie ist er der Überzeugung, die Bergbaubetreiber könnten aus dem laufenden Betrieb noch die nötigen Milliarden erwirtschaften, mit denen die Mondlandschaft danach wieder halbwegs in Ordnung gebracht werden kann: „Die Vorsorgevereinbarungen beruhen auf den unternehmerischen Vorsorgekonzepten der Bergbauunternehmen, die von einem planmäßigen Ende der Braunkohlegewinnung ausgehen. Durch die Vorsorgevereinbarung wird dieses unternehmerische Konzept abgesichert. Grundlage der Vorsorgekonzepte sind dabei die jeweiligen aktuellen Revierkonzepte (siehe Präambel der Vorsorgevereinbarungen).“

Was ja bedeutet, dass die Staatsregierung den Kohlekonzernen mit den Vorsorgevereinbarungen deren „unternehmerisches Konzept“ abgesichert hat, und zwar „bis zur Erschöpfung der zugelassenen Vorräte“. Für das Klima wäre das eine Katastrophe.

Und was das für die sächsischen Steuerzahler bedeutet, werden alle erfahren, wenn die Kraftwerke und Tagebaue außerplanmäßig vom Netz gehen müssen, egal, ob das in Berlin so entschieden wird, um die deutschen Klimaziele zu erreichen, oder ob das als Domino-Effekt passiert, wenn die Kommunen ihre Fernwärme-Lieferverträge mit den Kohlekonzernen kündigen.

Wer bekommt dann die Rechnung?

Vor 2021 bekommt Sachsen nicht mal eine Spur von Sicherheitsleistungen in der Lausitzer Braunkohle

Vor 2021 bekommt Sachsen nicht mal eine Spur von Sicherheitsleistungen in der Lausitzer Braunkohle

So können Sie die Berichterstattung der Leipziger Zeitung unterstützen:

Ralf Julke über einen freien Förderbetrag senden.
oder

Es gibt 2 Kommentare

Ein spezialdemokratischer Leipziger Oberbürgermeister und ein ebensolcher sächsischer Wirtschaftsminister bekommen aus einem BKW schon eine systemrelevante Dreckschleuder und Leipzig damit noch ein paar Quiekser mehr aus dem Kohlestrukturfördertopf. Da wird kein Vertrag gekündigt.
Und wegen der längeren Laufzeit bleiben dann auch noch die für die Tagebausanierung erforderlichen Mittel “hängen”.
Eine Win-Win-Situation.

Na gut, nicht für alle und alles. Klima, Umwelt, Natur, Kinder…. Aber die wählen sowieso weder Jung noch die Spezialdemokraten. So what.

Hier werden Gewinne privatisiert und Kosten vergesellschaftet. Und wer ist ganz vorne mit dabei? Die SPD. Dankeschön.

Schreiben Sie einen Kommentar