Dass Sachsens CDU in vielen ländlichen Regionen bei den Kommunalwahlen am 26. Mai derart abgeschmiert ist, hat eine lange Vorgeschichte. Und sie hat mit einem technokratischen Verständnis von Politik zu tun, von dem die Kämmerer der sächsischen Städte ein Lied singen können, auch in Görlitz, wo die grüne Landtagsabgeordnete Franziska Schubert bei der OBM-Wahl ein überraschend starkes Ergebnis von 27,9 Prozent erzielt hat.

Damit lag sie auf Platz drei hinter den Bewerbern von AfD (Sebastian Wippel, 36,4 Prozent) und CDU (Octavian Ursu, 30,3 Prozent). Am 31. Mai gab Schubert bekannt, dass sie nicht zum zweiten Wahlgang am 16. Juni antreten werde, aber hoffe, die Görlitzer werden am 16. Juni „für ein weltoffenes, freundliches Görlitz als Europastadt“ stimmen. Mittlerweile machte ja selbst der Aufruf diverser Hollywood-Größen Furore, die sich ganz ähnlich äußerten.

Aber wirklich schuldlos ist die CDU nicht daran, dass ihr die AfD ausgerechnet in Ostsachsen den Rang abläuft. Das hat eine Menge mit finanziellen Spielräumen zu tun und mit dem Gefühl, ob eine Stadt wie Görlitz noch selbstbestimmt agieren kann oder ein paar Finanzbeamte in der Landesdirektion darüber bestimmen, was der Oberbürgermeister noch darf und der Stadtrat sich noch wünschen kann.

Es geht um die sächsische Austeritätspolitik, ein straff neoliberales Projekt, mit dem die Staatsregierung nicht nur die Städte dazu zwingt zu agieren wie ein Wirtschaftsunternehmen und Investitionsspielräume irgendwie „selbst zu erwirtschaften“. Seit kurzem verteilt das sächsische Innenministerium auch noch Noten und agiert wie eine staatseigene Rating-Agentur, die benotet, wie vertrauenswürdig die Städte in Sachsen noch sind.

Es gibt wohl kein anderes Bundesland, das sein Misstrauen in die Fähigkeit der Kommunen, sich selbst zu verwalten, derart deutlich nach außen stellt.

Man nennt es nur nicht Rating, sondern verbrämt es mit dem Begriff „Frühwarnsystem“.

„Das Sächsische Staatsministerium des Innern veröffentlicht auf seiner Internetseite zu seinem Aufgaben- und Zuständigkeitsbereich ,Kommunale Verwaltung‘ das sogenannte Frühwarnsystem. Ziel dieses Frühwarnsystems ist es: ,…frühzeitig Hinweise auf sich abzeichnende finanzielle Schieflagen kommunaler Körperschaften (zu) geben und sowohl der Kommune als auch den Rechtsaufsichtsbehörden die Möglichkeit (zu) bieten, anhand weiterer Unterlagen die Problemlagen tiefer zu untersuchen und sich über erforderliche Maßnahmen zu verständigen“, beschreibt Franziska Schubert, die in der Grünen-Fraktion auch finanzpolitische Sprecherin ist, das seltsame Konstrukt, mit dem sich das Innenministerium im Grunde eigene Kompetenzen als „Marktwächter“ anmaßt.

Denn in Sachsen wird kein einziger kommunaler Haushalt ohne eine Gegenprüfung und Genehmigung der Landesdirektion Sachsen genehmigt. Die Regierung weiß also über die finanziellen Verhältnisse aller Kommunen bestens Bescheid, auch über all die finanziellen Probleme, die durch fehlende Steuerkraft und zu niedrige Landeszuweisungen entstehen.

Aber die Verantwortung, die „Löcher zu stopfen“, weist man den Kommunen zu.

Franziska Schubert war ziemlich überrascht, als in diesem „Frühwarnsystem“ die Benotung für Görlitz von der Note B im Jahr 2017 („hinreichende Leistungsfähigkeit“) auf einmal auf die Note D herabgestuft wurde, also „instabile Haushaltslage“, obwohl sich am Haushaltszustand von Görlitz nichts geändert hatte. Instabile Haushaltslage lässt logischerweise bei Kämmerern und Bürgermeistern alle Alarmglocken schrillen. Das klingt nach „schnell Geld beschaffen“ und nach „schnell das Tafelsilber verscherbeln“.

Eine Angst, die viele sächsische Städte kennen, die auch Leipzig schon erlebt hat, wo es Zeiten gab, da der Druck zum Verkauf städtischer Beteiligung enorm war.

Innenminister Dr. Roland Wöller, der sich hier zu einer Art finanzieller Zuchtmeister der Städte aufschwingt, versucht zwar zu erklären, wie es zu dieser Umbewertung kam.

„Die umfassende Novellierung der gesetzlichen und untergesetzlichen Vorschriften des kommunalen Haushaltsrechts zum 1. Januar 2018 hat eine Anpassung des Frühwarnsystems Kommunale Haushalte an die neue Rechtslage erforderlich gemacht“, erklärt er. „Dabei bedurften nicht nur die Indikatoren, sondern auch die Definitionen sowie die Bewertungsgrundsätze einschließlich der Punktevergabe einer grundlegenden Überarbeitung. Vor diesem Hintergrund sind die Angaben des Jahres 2017 der Stadt Görlitz, die damals zu einer ,B‘-Bewertung geführt haben, mit Angaben des Folgejahres 2018, die jetzt zu einer ,D‘-Bewertung geführt haben, nicht miteinander vergleichbar.“

Aber das erklärt nicht wirklich, warum Görlitz nun in die schlechteste Bewertungskategorie D („instabile Haushaltslage“) herabgestuft wurde, in der nur 4,3 Prozent aller Kommunen landen. 11,9 Prozent stecken in der Kategorie C („kritische Haushaltslage“), 26,2 Prozent in der Kategorie B („hinreichende Leistungsfähigkeit“) und 57,6 Prozent bekommen die Note A („stabile Haushaltslage“).

Das Problem von Görlitz ist vielschichtig. Da die Einnahmen die Ausgaben nicht decken, wird in den nächsten Jahren „Basiskapital“ verzehrt. 2022 und 2023 führe das schon zu Fehlbeträgen, die nicht mehr durch Rücklagen gedeckt seien, erklärt Wöller.

Da müsste sich Görlitz also verschulden, darf es aber eigentlich nicht. Stichwort: Neuverschuldungsverbot.

Dass es einigen Gemeinden so geht, weiß die Staatsregierung eigentlich. Landesdirektion, Landratsämter und Innenministerium würden sich dazu regelmäßig zusammensetzen, um Lösungen zu erarbeiten, meint Wöller.

Aber das macht wenig Sinn, wenn die Unterfinanzierung vieler Kommunen seit Jahren bekannt ist. Da muss sich irgendwann die Landeszuweisung deutlich ändern, sonst müssen die Städte wieder an Aufgaben sparen, die in einer Stadt eigentlich unabdingbar sind.

Dafür gab es also Minuspunkte, genauso wie für ein paar Rückkaufverpflichtungen, die noch offen sind.

Wöller: „Der Stadt Görlitz ist bekannt, dass von der zuständigen Rechtsaufsichtsbehörde, dem Landratsamt Görlitz, im Frühwarnsystem Punkte für latente Haushaltsrisiken vergeben worden sind. Diese betreffen ungeklärte Rückkaufverpflichtungen von Anlagen der Wasser- und Abwasserentsorgung sowie mögliche Verpflichtungen aus vertraglichen bzw. gerichtlichen Streitigkeiten.“

Man hat also eine Stadt vor sich, in der alles knapp auf Kante bemessen ist und eigentlich keine Spielräume mehr für die Zukunft bestehen. Oder trügt die Benotung?

So richtig schlau dürfte selbst Franziska Schubert aus der technokratischen Antwort nicht werden.

Denn woran die Schlechterbewertung liegt, erklärt Wöller so: „Ursächlich für die höhere Punktzahl und damit die schlechtere Bewertungskategorie von Görlitz im Vergleich zu Plauen sind insbesondere folgende Faktoren:
– höhere Bepunktung der latenten Risiken (zehn Punkte),
– notwendige Verrechnung mit dem Basiskapital (fünf Punkte) und
– fehlende Angabe der prozentualen Entwicklung des Basiskapitals (20 Punkte).“

Erstaunlich, dass da überhaupt noch jemand Oberbürgermeister werden will, könnte man meinen.

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