Am Mittwoch, 4. Juli, debattierte der Sächsische Landtag auch noch ein letztes Mal über den jüngst beendeten zweiten Untersuchungsausschuss zum „NSU“. Und während das Mehrheitsvotum von CDU und SPD die Sache mehr oder weniger für erledigt erklärte, machen Grüne und Linke in ihrem gemeinsamen Minderheitenvotum deutlich, dass sächsische Behörden nicht nur 1998 versagten, sondern auch nach 2011. Große Aufklärungsversprechen versandeten im Unwillen der Behörden.

„Es bleibt nach diesem, von Linken und Grünen eingesetzten zweiten Untersuchungsausschuss zum NSU in Sachsen zu konstatieren: Auch – nunmehr in Summe sechs Jahren – nach der Aufklärung, bleibt das Gefühl zurück, der Wahrheit ein gutes Stück näher gekommen zu sein, aber noch immer nicht alles zweifelsfrei geklärt haben zu können“, kommentierte Valentin Lippmann, Obmann der Grünen im Ausschuss, die Ergebnisse dieses Untersuchungsausschusses. „Und dennoch zeichnet sich nach 43 Sitzungen, 70 Zeuginnen und Zeugen sowie 1.572 Aktenordnern und einer im Großen und Ganzen sehr sachliche Arbeit des Ausschusses ein Bild, warum der NSU gerade in Sachsen seinen Rückzugsraum hatte und warum die Behörden es hier nicht vermochten, diesen zu enttarnen.“

Denn vermocht hätten sie es möglicherweise, wenn da nicht der regierungsamtliche Unwillen gewesen wäre, die rechtsextremen Machenschaften und die Umtriebe rechter Netzwerke in Sachsen überhaupt ernst zu nehmen. Schon 1998, als Sachsen genug Hinweise aus Thüringen hatte, dass die drei Rechtsterroristen Böhnhardt, Mundlos und Zschäpe bei ihren Kumpels in Sachsen untergetaucht waren.

„Wir Grünen bedauern zutiefst, dass es nicht gelungen ist, die abscheulichen Taten des NSU zu unterbinden – es wäre möglich gewesen“, sagte Lippmann. „Das ist auch die Feststellung, die Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke in einem umfassenden abweichenden Votum zum Abschlussbericht treffen, der auch die Ergebnisse des ersten NSU-Untersuchungsausschusses mit berücksichtigt. Auf die wichtigsten Punkte will ich hier kurz eingehen: Erstens: Es gab keine eigenen Ermittlungen sächsischer Behörden. Sächsische Behörden hätten aufgrund eigener Zuständigkeit nach dem Trio fahnden müssen. Die Chance, die gesuchten drei zu finden und damit möglicherweise die Mordserie zu verhindern, wäre deutlich höher gewesen, wenn dies erfolgt wäre.“

Doch das fatale Versagen der sächsischen Ermittler war ja schon im ersten, 2012 eingesetzten Ausschuss deutlich geworden.

Valentin Lippmann: „Die Polizei Sachsen hat sich – von den Ermittlungen zu den Raubüberfällen und von wenigen Beispielen von Eigeninitiative einmal abgesehen – nicht proaktiv an der Suche nach dem Trio aus Jena in Sachsen beteiligt, obwohl mehr als ein Anhaltspunkt vorlag, dass sich die gesuchten Mundlos, Böhnhardt und Zschäpe in Sachsen aufhielten. Die einzelnen Ermittlungsunterstützungsleistungen, die aus Thüringen bis zum Jahr 2003 sporadisch angefordert wurden, wurden ohne nennenswerten Erfolg für das Auffinden des Trios von sächsischen Behörden abgearbeitet. Gleiches gilt für das Landesamt für Verfassungsschutz, das die Bitte der Thüringer, die Suche nach dem Trio in eigener Zuständigkeit zu übernehmen, abgelehnt hat. Ihm lag überdies noch die Erkenntnis vor, dass das Trio auf der Suche nach Waffen sei und einen ,weiteren Überfall‘ plane. Dieses Wissen um die Gefährlichkeit der Gesuchten wurde aus fadenscheinigen Gründen nicht an die sächsische Polizei weitergegeben, gleichwohl aber für die Beantragung von G10-Maßnahmen verwendet. Selbst verantwortlichen Mitarbeitern des LfV, die im Jahr 2000 Observationen unter dem Namen ,Terzett‘ eingeleitet hatten, fehlten wesentliche Erkenntnisse aus den frühen ,Piatto-Hinweisen‘.“

Weder richtete die damalige Soko Rex eine zentrale Fahndungsgruppe ein. Wenig später wurde sie sogar komplett aufgelöst. Man ließ die Chemnitzer Polizei allein vor sich hinwursteln. Noch sah sich der Verfassungsschutz auch nur im geringsten animiert, seine Hinweise und Erkenntnisse an die Polizei weiterzugeben. Was irgendwie schon wie Fahndungsvereitelung wirkt.

Jedenfalls hat dieses Verhalten, das sich bis heute fortsetzt, die Obfrau der Linken, Kerstin Köditz, so richtig auf die Palme gebracht. „Der NSU-Komplex ist keineswegs ,aufgeklärt‘ – und nichts berechtigt uns zu einem ,Schlussstrich‘“, sagte sie in ihrer Landtagsrede. „Eine klare Absage kann heute aber den Verschwörungstheorien aller Art erteilt werden, die sich um den NSU und die Rolle von Behörden ranken: Es gibt schlichtweg keine Anhaltspunkte dafür, dass der NSU durch sächsische Behörden in irgendeiner Weise „gedeckt“ oder gefördert worden wäre. Was wir jedoch – neben einigen ausgesprochen versierten Beamtinnen und Beamten – gefunden haben, sind andere Beamte, die nicht immer ihr Möglichstes gegeben und manchmal nicht einmal das Notwendigste getan haben. Diese Feststellung beziehe ich ausdrücklich auf das Landesamt für Verfassungsschutz als Ganzes, als Institution.“

Sie blätterte das ganze Versagen der sächsischen Behörden noch einmal auf.

„Zu unseren wichtigsten Fragestellungen gehörte, wie es drei hinlänglich bekannten und gewalttätigen Neonazis 1998 gelingen konnte, in Sachsen unterzutauchen, ohne dass man sie so bald wiederfand. Sie zu ergreifen hätte die NSU-Mordserie verhindert! Es gab frühzeitig zutreffende Hinweise, dass sie sich in Sachsen aufhalten. Daher bezog sich die polizeiliche Fahndung, angeleitet durch das LKA Thüringen, sogar hauptsächlich auf das Gebiet des Freistaates Sachsen. Die grundlegenden Annahmen zum Verbleib waren auch sächsischen Behörden – einigen Polizeieinheiten und dem LfV Sachsen – bekannt“, sagte Köditz.

„Es gab auch frühzeitig zutreffende Hinweise, welche sächsischen Neonazis dem ,Trio‘ helfen und ihnen womöglich Unterkünfte verschaffen. Also überwachte man Personen, die offenbar wirklich mit den Gesuchten in Kontakt stehen. Man observierte Häuser, die offenbar wirklich Anlauforte waren. An solchen Maßnahmen waren sächsischen Behörden – verschiedene Polizeieinheiten und das LfV Sachsen – beteiligt.“

Und dann?

Nichts weiter. Es gab niemanden, der diese Suche koordinierte. Sachsens Ermittler versanken in amtlichem Dilettantismus.

„Gleichwohl verließen sich sächsische Behörden immer nur darauf, dass die thüringischen Behörden, die immer wieder um Unterstützung ersuchten, allein weiterkommen würden. Niemand im Freistaat verschaffte sich einen Überblick, was zum Fahndungsfall alles bekannt ist – auch nicht die oft gelobte Soko ,Rex‘. Wir haben aus diesem Bereich nur einen einzigen Beamten kennengelernt, der so etwas wie Eigeninitiative entwickelte“ geht Köditz auf diese polizeiliche Arbeitsunlust ein.

Und die Schlapphüte? „Besonders desaströs war aber die Rolle des LfV Sachsen. Es stimmt: Nicht alle Informationen, die damals in Thüringen vorlagen, gelangten bis nach Dresden. Aber die Informationen, die hier ankamen, führten mehrheitlich nicht dazu, dass das LfV überhaupt irgend etwas, geschweige denn etwas Sinnvolles unternommen hätte. Dabei war das LfV Sachsen genau die Schnittstelle, an der man nur Eins und Eins hätte zusammenzählen müssen. Das LfV kannte die Informationen der brandenburgischen Quelle ,Piatto‘ aus dem Sommer 1998. Diese Informationen besagten unter anderem, dass namentlich bekannte Neonazis aus Sachsen versuchen, eine Schusswaffe zu beschaffen. Und dass das ,Trio‘ einen Überfall begehen will. Man hat diese Informationen – damals aus Quellenschutz-Gründen – der sächsischen Polizei oder auch einer hiesigen Staatsanwaltschaft nicht vorgelegt, sondern alles für sich behalten. Das änderte sich auch später nicht, als die Quelle enttarnt war und die NSU-Raubserie längst begonnen hatte. In der Zwischenzeit waren die Informationen von ,Piatto‘ – so drückte es Herr Meyer-Plath selber aus – in der Behörde „versandet“. Als Ende 1998 ein neuer Referatsleiter ins Amt kam, erfuhr er erst nach einigen Monaten, dass man ,eigentlich‘ nach drei flüchtigen Neonazis sucht. Es kam noch schlimmer.“

Der Dilettantismus ging 2000 nahtlos weiter.

Kerstin Köditz: „Im Jahr 2000 begann das LfV Sachsen den Fall ,Terzett‘, um die Flüchtigen vor allem mit Hilfe einer Reihe von Observationen in Chemnitz aufzuspüren. Dem Fall ,Terzett‘ lag kein Konzept zugrunde, es gab kein Lagebild und keine einheitliche Akte – eigentlich nichts von dem, was man erwartet. Zuständig für ,Terzett‘ war eine junge Sachbearbeiterin, die zu dem Zeitpunkt keinerlei Erfahrung hatte, die den ganzen Vorlauf nicht kannte und offenbar auch nicht die alarmierenden ,Piatto‘-Informationen. Mit anderen Worten: der ganze Fall hatte für das LfV Sachsen überhaupt keine Priorität.“

Einfach nur Behördenversagen?

Daran zweifelt Köditz. Wahrscheinlich zu Recht. Denn das Amt zeigte sogar regelrecht Unwillen, zur Aufklärung beizutragen.

„Man kann aber auch ganz ernst zur Kenntnis nehmen, was uns Zeugen berichtet haben, die nach der Enttarnung des NSU für das BKA in Sachsen ermittelt haben. Nämlich, dass das LfV auch dann noch seine Erkenntnisse nur äußerst spärlich an Strafverfolgungsbehörden übermittelte. Und dass, um überhaupt etwas zu erhalten, das BKA sogar drohen musste, in der Neuländer Straße Akten zu beschlagnahmen“, stellt Köditz fest.

Das BKA ist das Bundeskriminalamt. Und als man nach 2011 endlich hinguckte und den alten Chef des sächsischen Verfassungsschutzes in die Wüste schickte, arbeitete der LfV-Apparat so weiter wie gehabt. Köditz: „Noch Monate lang wurden dagegen im LfV – ganz ,regulär‘ – Akten vernichtet. Die damalige Amtsspitze erklärte uns das so, dass man es leider ,nicht auf dem Schirm‘ gehabt habe, dass weiterhin geschreddert wird. Man kann das glauben oder nicht. Ob dabei Unterlagen zum NSU verloren gingen, kann niemand sicher sagen.“

Sodass die Abgeordneten heute dastehen und eigentlich nur konstatieren können, dass die Verharmlosung rechtsextremer Netzwerke in Sachsen nie wirklich aufgehört hat. Selbst in jüngster Zeit brauchte es oft erst deutliche Hinweise vom Bund, bis sächsische Ermittler tätig wurden, um kriminelle Netzwerke der Rechtsextremen aufzurollen.

„Ich erinnere mich noch gut: Als wir unseren ersten Ausschuss beendet hatten, war das ,Operative Abwehrzentrum‘ – das OAZ – das Beweisstück dafür, dass man aus dem NSU-Komplex gelernt habe. Inzwischen hat das OAZ aber nicht nur einen umständlicheren Namen erhalten, sondern es wurde auch als Institution rückabgewickelt. Besonders nachhaltig war die Staatsschutz-Reform also nicht“, stellt Köditz fest.

„Für das LfV genügt es, zur Amtsspitze zu blicken. Mehrere Untersuchungsausschüsse haben sich – wie wir – mit der Rolle der Quelle ,Piatto‘ und seinem damaligen V-Mann Führer namens Gordian Meyer-Plath befasst. Unabhängig davon, was man von einem Geheimdienst im Allgemeinen halten möchte, ist jemand, der selbst so tief in den Fallkomplex verwickelt ist, eindeutig eine Fehlbesetzung an der Spitze.“

Linke und Grüne halten Gordian Meyer-Plath für eine Fehlbesetzung an der Spitze des Verfassungsschutzes

Linke und Grüne halten Gordian Meyer-Plath für eine Fehlbesetzung an der Spitze des Verfassungsschutzes

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