Jahrelang litt Sachsen schon an einem immer weiter anschwellenden Bearbeitungsstau bei den Staatsanwaltschaften und Gerichten. Ergebnis eines völlig misslungenen Personalabbaus. Doch Anfang des Jahres überraschte Sachsens Generalstaatsanwalt Hans Strobl die Öffentlichkeit mit einer Rundverfügung, mit der er die Staatsanwaltschaften anwies, Bagatelldelikte bevorzugt und schnell abzuarbeiten. Jetzt gibt es aber auch von juristischer Seite profunde Kritik an dieser Verfügung.

Der Tübinger Kriminologe Prof. Dr. Jörg Kinzig hat Sachsens Umgang mit Bagatelldelikten kritisiert. „Dafür, dass eine Null-Toleranz-Politik strafrechtliche Rückfälligkeit verhindert, existieren keine Belege“, schreibt er in einem Beitrag der aktuellen Ausgabe (Nr. 4/2019) der „Kriminalpolitischen Zeitschrift“. Er untersucht darin die Rundverfügung des Sächsischen Generalstaatsanwalts Hans Strobl aus dem März 2019, mit der die sächsischen Staatsanwaltschaften angewiesen wurden, insbesondere Bagatelldelikte öfter zur Anklage zu bringen und die Ermittlungsverfahren seltener gegen Auflagen einzustellen.

„Die Begründungen für die Notwendigkeit einer schärferen Sanktionierung der Bagatellkriminalität in Sachsen überzeugen nicht“, heißt es in dem Beitrag weiter. Prof. Kinzig weist darauf hin, dass Sachsens Staatsanwaltschaften schon im Jahr 2017 im Bundesvergleich überdurchschnittlich viele Anklagen erhoben haben (Sachsen: in 10,5 Prozent der Ermittlungsverfahren, Bund: 8,7 Prozent) und unterdurchschnittlich oft Ermittlungsverfahren wegen geringer Schuld oder ähnlichem eingestellt wurden (Sachsen: 54,6 Prozent, Bund: 57 Prozent).

„Die von Justizminister Sebastian Gemkow unterstützte Rundverfügung muss vom Tisch“, fordert Katja Meier, rechtspolitische Sprecherin der Grünen-Fraktion im Sächsischen Landtag. „Getrieben von der Angst vor dem Wahlverlust und dem weiteren Erstarken der Verfassungsfeinde hat sich diese Staatsregierung einer Strategie der Symbolpolitik verschrieben, gegen Fachkunde, fachliche Substanz und Vernunft. Das Ergebnis dieser Strategie stärkt nur die Schreihälse. Sie schwächt den Rechtsstaat und eine Politik, die auf wissenschaftlicher Erkenntnis und Vernunft basiert. Für eine reibungslos funktionierende rechtsstaatliche Strafjustiz im Freistaat braucht es Augenmaß und gesunden Menschenverstand statt diesen Law-and-Order-Populismus.“

Was durch die Rundverfügung also tatsächlich erreicht wird, ist, dass Bagatelldelikte öfter und schneller bestraft werden, auch da, wo eigentlich eine Verfahrenseinstellung menschlicher wäre. Am Verfahrensstau in den Staatsanwaltschaften ändert das nicht wirklich etwas.

„Mehr als drei Viertel der Sächsinnen und Sachsen fühlen sich in ihrem Umfeld sicher, wie nicht nur der Sachsen-Monitor 2018 ergab. Das widerspricht klar der Erzählung von ,rechtsfreien Räumen‘, die immer wieder von Ministerpräsident Michael Kretschmer, seinem Justizminister und dessen Generalstaatsanwalt als Begründung für ihre Null-Toleranz-Politik zu hören sind“, kritisiert Katja Meier die Regierungsvertreter. „Mit der Rundverfügung werden auf Kosten des rechtsstaatlichen Grundprinzips der Verhältnismäßigkeit zweifellos bestehende Ängste in der Bevölkerung künstlich bedient und verstärkt. Das ist Gefühlspolitik contra Faktenlage.“

Mit der Rundverfügung des Generalstaatsanwalts würden zudem grundlegende Entscheidungen des Bundesgesetzgebers bewusst konterkariert und Teile der Strafprozessordnung (StPO) ausgehöhlt.

„Gerade bei Bagatelldelikten soll die Justiz durch die gesetzliche Möglichkeit der Verfahrenseinstellung bei geringer Schwere der Schuld entlastet werden. Dazu wird den Staatsanwaltschaften ein Ermessen eingeräumt, das der sächsische Generalstaatsanwalt in seinen Äußerungen leider immer wieder verneint“, kritisiert die rechtspolitische Sprecherin der Grünen.

„Bagatellkriminalität verhindert man am effektivsten mit präventiven Hilfestellungen, da sie oftmals aus sozialer Not heraus entsteht“, erläutert Meier. „Die Bevölkerung und Opfer von Straftaten müssen außerdem besser über den Ablauf von Ermittlungs- und Gerichtsverfahren informiert werden, um die Entscheidungen der Behörden besser nachvollziehen zu können. Das schafft Verständnis für und Vertrauen in den Rechtsstaat.“

Es geht wirklich nur um den Eindruck von weniger Kriminalität im öffentlichen Raum

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