Am 14. Februar lud Sachsens Justizminister Sebastian Gemkow (CDU) zu einer Pressekonferenz, in der er gemeinsam mit Generalstaatsanwalt Hans Strobl dessen neue Rundverfügung „zur einheitlichen Strafverfolgungspraxis sowie zur Strafzumessung“ erklärte. „Die sächsische Strafverfolgungspraxis wird damit insgesamt verschärft. Straftaten sollen konsequent verfolgt und geahndet werden, selbst wenn es sich um sogenannte Bagatelldelikte handelt“, behauptete das Justizministerium in seiner Pressemitteilung. Die Landtagsopposition schlug die Hände über dem Kopf zusammen.

Denn die Generalverfügung kommt ausgerechnet in einer Zeit, in der sich überall im sächsischen Justizwesen der selbst organisierte Personalmangel bemerkbar macht. Staatsanwaltschaften und Gerichte schieben Berge unerledigter Fälle vor sich her. Die große Pensionierungswelle all der Richter, die nach 1990 in Dienst kamen, beginnt gerade erst. Der Justizminister müsste also alles dafür tun, überhaupt erst einmal das Personal zu sichern.

Doch stattdessen prescht er mit einer Verfügung vor, die nichts anderes ist als ein Zeichen für den Wahlkampf, frei nach dem Motto: Wenn es um Ordnung und Gerechtigkeit geht, greift diese Regierung durch.

Generalstaatsanwalt Hans Strobl. Foto: SMJus
Generalstaatsanwalt Hans Strobl. Foto: SMJus

Kriminalisieren als Wahlkampf-Geste

Aber es ist nur ein symbolischer Akt. Und er trifft mal wieder nur die kleinen Straftäter. Frei nach dem Motto: Die kann man schneller verknacken, da stimmt dann die Statistik.

So äußerte sich auch am 14. Februar der der verfassungs- und rechtspolitische Sprecher der Linksfraktion im Landtag, Klaus Bartl: „Strobl will unter anderem, dass künftig schon bei Schadensbeträgen von zehn Euro Strafbefehl oder Anklage starten. Abgesehen davon, dass dieser Weg das Gegenteil der langjährigen Forderung auch vieler Praxisvertreter und Vertreter der Kriminalwissenschaften ist, Bagatellkriminalität eben nicht aufwendigen Strafverfahren zu unterwerfen, sondern wirksam mit Instrumentarien aus dem Ordnungswidrigkeitsrecht zu reagieren, respektive Kleinstraftaten zu entkriminalisieren: Minister und Generalstaatsanwalt sind damit auf dem Weg, von Verfahrenseinstellungen wie sie die Strafprozessordnung für die Bundesrepublik insgesamt vorsieht, in Sachsen nicht oder quasi nur in zu rechtfertigenden Ausnahmefällen Gebrauch zu machen. Damit aber gerät die Sache gefährlich nah an den Eingriff in die Unabhängigkeit der Rechtsprechung.“

Ob und wann ein Staatsanwalt oder ein Richter die gesetzlich geregelten Voraussetzungen für eine Verfahrenseinstellung sieht, obliegt dem pflichtgemäßen Ermessen des Richters oder des Staatsanwaltes, je nachdem, in welchem Verfahrensstadium die Sache spruchreif wird.

„Zwar unterliegen Staatsanwälte dem Weisungsrecht“, gesteht Bartl zu. „Das wird allerdings seit Jahrzehnten immer schon dann als problematisch erachtet, wenn die Weisungen de facto in die praktizierte Rechtsanwendung/Rechtsprechung eingreifen. Da zudem Richter solche Einstellungen nach §§ 153, 153 a, 154 a StPO nur mit Zustimmung der Staatsanwaltschaft machen können, die wiederum der Generalstaatsanwalt mit ministeriellem Segen bei pflichtgemäßem Ermessen an die Leine legt, berührt diese Rundverfügung auch die Rechtsprechung. Wir sind dafür, dass Verfahren schnell und qualifiziert erfolgen, allerdings unter Wahrung aller Rechte, dazu gehören auch die der Angeklagten. Je schneller die Reaktion auf die Tat folgt, desto nachhaltiger ist die Wirksamkeit und desto schneller erhalten die Opfer ihre Genugtuung. Das aber darf nicht auf Kosten von oder durch Reduzierung der rechtsstaatlichen Prinzipien passieren. Wenn der Justizminister nun von zehntausend Verfahren mehr spricht, scheint er über die Belastung der Justiz nicht ganz im Bilde zu sein, und die durch die im aktuellen Landeshaushalt verankerten neuen Stellen vorgesehene Entlastung verpufft sofort wieder.“

Die Aktenstapel werden weiter wachsen, die Gefängnisse überquellen

Und genauso sah es auch Katja Meier, rechtspolitische Sprecherin der Grünen-Fraktion im Sächsischen Landtag: „Die vom Generalstaatsanwalt vorgestellte Rundverfügung ist ein weiterer Schritt in der aktuellen symbolpolitischen Repressionswelle der Staatsregierung. Es braucht keine Glaskugel, um die wachsenden Aktenstapel und unangemessen langen Verfahrensdauern für Schwarzfahrerinnen und Ladendiebe vorauszusehen. Solche Bagatelldelikte müssen nicht mit Anklage und Gerichtsverhandlung behandelt werden. Die personellen Ressourcen der Justiz sind für eine schnellere Bearbeitung von erheblichen Strafverfahren sinnvoller einzusetzen.“

Und die Gefängnisse werden aus allen Nähten platzen. Die Bagatelldelikte werden zwar oft mit Ordnungsstrafen versehen. Aber sie betreffen nun mal naturgemäß Menschen, die die verhängten Ordnungsgelder fast nie zahlen können, sonst müssten sie ja nicht im Laden klauen oder schwarz fahren. Logisch, dass sie dann als Ersatz ins Gefängnis gehen.

„Vorhersehbar ist auch, wen diese symbolpolitische Entscheidung treffen wird: Sogenannte Bagatelldelikte entstehen oft aus sozialer Not, Drogenabhängigkeit oder Wohnungslosigkeit heraus“, ging Meier auf den sozialen Hintergrund ein, der aber die sächsische CDU nicht die Bohne zu interessieren scheint.

„Es werden häufig kurze Freiheitsstrafen oder Geldstrafen verhängt, die nicht bezahlt werden können und ersatzweise in den ohnehin überbelegten Gefängnissen verbüßt werden müssen. In beiden Fällen ist wegen der kurzen Haftdauer keinerlei positive Wirkung auf den Einzelnen im Sinne einer Resozialisierung zu erwarten. Im Gegenteil: die kurze Inhaftierung führt regelmäßig zu einer weiteren Ent-Sozialisierung und einer hohen Rückfallrate.“

Und auch die angekündigten Fahrverbote, die unabhängig von der Straftat verhängt werden sollen, treffen im Zweifel die Falschen.

„Strafen müssen gleichermaßen für alle wirken. Während für einen LKW-Fahrer oder eine Taxifahrerin diese Art von Sanktion einem Berufsverbot gleichkommt, hat es auf andere ‚Bestrafte‘ kaum Auswirkungen. Im ländlichen Raum führt ein Führerscheinentzug zur erheblichen Mobilitätseinschränkung. In den Groß- und Mittelstädten gibt es Ausweichmöglichkeiten“, betonte Meier.

„Die Rundverfügung widerspricht zudem auch den Richtlinien, die den Staatsanwaltschaften erst im letzten September vorgelegt wurden. Mit diesen sollten Ermittlungsverfahren effektiviert und öfter im beschleunigten Verfahren verhandelt werden, um die Staatsanwaltschaften und Gerichte zu entlasten. Zur Effektivierung gehört zwingend die Ausnutzung der gesetzlichen Regelungen zur Einstellung von Ermittlungsverfahren. Jetzt sollen diese Verfahren um jeden Preis durchgezogen werden. Das bedeutet nicht nur Mehrarbeit für die Staatsanwaltschaften, sondern auch für die Richterinnen und Richter, die umso genauer überprüfen müssen, ob nicht doch eine Verfahrenseinstellung angezeigt ist.“

Aber augenscheinlich soll hier wieder einmal Macht demonstriert werden gegen Menschen, die sich nicht wehren können, sonst wären sie ja nicht mit Bagatelltaten auffällig geworden. In Sachsen scheint aber der Glaube tief verwurzelt, dass sie das mit böser Absicht tun, und nicht, weil ihnen zum Beispiel das Jobcenter die Gelder gekürzt hat.

Staatliche Repression ersetzt also stattliche Obhut.

Und dabei entpuppt sich Sachsen mal wieder als besonders repressiv. Katja Meier: „Das Bundesverfassungsgericht verlangt von den Bundesländern eine im Wesentlichen einheitliche Einstellungspraxis. Erst vor kurzem hat eine Studie gezeigt, dass es in der deutschen Justiz erhebliche regionale Unterschiede hinsichtlich der Verurteilungen gibt. Diese Unterschiede werden durch die Sächsische Staatsregierung nun in repressiver Weise verfestigt.“

Ein fatales Interview

Die DNN veröffentlichten am 27. Februar ein Interview mit Gemkow, in dem er sehr deutlich aussprach, dass es bei der Verfügung vor allem um Abschreckung geht.

„Es wird jetzt nicht maßlos alles verfolgt werden – aber schon bei Schäden ab zehn Euro. Dabei kann es sich zum Beispiel um Diebstahl oder um Sachbeschädigung handeln“, sagte Gemkow dort. „Die vergleichsweise niedrige Untergrenze kann für Menschen, die wenig Geld haben, schon einen großen Schaden darstellen. Unabhängig von der Schadenshöhe spielt es für jedes Opfer keine Rolle, ob es sich um ein leichtes oder schweres Delikt handelt. Daneben soll auch viel härter gegen Drogenhändler, insbesondere von Crystal, vorgegangen werden. Die abschreckende Wirkung für solche Straftaten muss deutlich erhöht werden. Das beinhaltet auch, dass mehr Haftstrafen für Crystal-Handel durch die Staatsanwaltschaften beantragt werden sollen.“

Was Rico Gebhardt, Vorsitzender der Linksfraktion im Sächsischen Landtag, dann ziemlich sarkastisch kommentierte: „Das ist der Rechts-Staat Sachsen: Da wird mit Kanonen auf Spatzen geschossen, ab zehn Euro Schaden unbeschadet der Vorgeschichte des Ertappten gnadenlos auf Verfolgung geschaltet. Zehntausend neue Verfahren will der CDU-Justizminister so pro Jahr erzeugen, vielleicht noch nebenbei wieder für überfüllte Haftanstalten sorgen. Um die Flut der Bagatell-Fälle zu bewältigen, werden aus Steuermitteln Stellen geschaffen, wobei noch unklar sein dürfte, ob sie überhaupt besetzt werden können.“

Gemkow hatte im Interview tatsächlich alles über einen Kamm geschert – die schnelle Bestrafung kleiner Bagatelldelikte mit den kriminellen Karrieren von Leuten, die man durchaus MITAs, also Mehrfach-Intensiv-Täter, nennen kann, die die Anzeigen geradezu sammeln, aber das eben auch, weil sie auch vor Gewalt nicht zurückschrecken. Einige Spezis aus dem rechtsradikalen Milieu hatten mit solchen Strafregistern von sich Reden gemacht – und man durfte sich durchaus fragen, warum diese Leute mit so einer kriminellen Karriere tatsächlich ohne wirklich durchgreifende Strafe blieben. Denn viele dieser Fälle waren ja sogar vor Gericht gekommen – aber die Strafen gab es dann meist zur Bewährung oder im Bagatellbereich.

Und dass Staatsanwaltschaften die kleinen Diebe in Scharen laufen lassen, weil sie ein so gutes Herz haben, dürfte so auch nicht stimmen. Viele dieser Fälle kommen nicht vor Gericht, weil schon bei der Polizei das Personal fehlt und bei Gericht erst recht.

„Dem Volksmund folgend, ‚die Kleinen hängt man, die Großen lässt man laufen‘, hat die Staatsregierung aber keinen Plan, dort einen Riegel vorzuschieben, wo mutmaßlich gewerbsmäßige Banden wirklich großen Schaden anrichten: So ergab beispielsweise meine Kleine Anfrage zu geklauten Solarmodulen, dass jede Woche in Sachsen eine Solaranlage verschwindet, bei einem durchschnittlichen Schaden von rund 10.000 Euro. Eine systematische und effektive Verfolgung ist nicht erkennbar“, ging Gebhardt auf das eigentliche Problem der sächsischen Justiz ein: den Personalmangel in Bereichen, wo tatsächlich aufwendige Ermittlungen nötig sind.

„Wer glaubt, Sachsen kehre wieder in die Mitte zurück, wenn der CDU-Ministerpräsident Kretschmer mit seiner Dauer-Inszenierung als ‚Volks-Versteher‘ erfolgreich sein wird, unterliegt einem schweren Irrtum. Nicht nur weil Kretschmer die CDU als ‚Original der AfD‘ sieht. Sondern weil selbst der bisherige liberale Vorzeige-Rechtsstaatler der Sachsen-Union, Justizminister Gemkow, nun alle Skrupel über Bord wirft und sein Amt so ausübt, als sei es bereits im Rahmen einer schwarz-blauen Koalition in AfD-Hand.“

Er jedenfalls sieht hier schon einen Versuch, mit einem Hardliner-Thema Wahlkampfpunkte zu sammeln. „Herr Gemkow will mit der Verschärfung eine ‚Botschaft‘ setzen. Ich kann nur sagen: Sie ist angekommen“, sagte Gebhardt. „Wer in Sachsen Rechtsstaat, Grundrechte, Verhältnismäßigkeit der Mittel und eine vernunftgeleitete, an der sozialen Realität orientierte Sicherheitspolitik stärken möchte, darf nicht CDU und schon gar nicht AfD wählen. Denn der Rechtsruck der CDU-Rechtspolitik ist symptomatisch für den Rechtskurs der Sachsen-Union, die mit einer CDU wenig bis nichts zu tun hat.“

Ab 1. März wird dann wohl im Schnellverfahren abgeurteilt

Am heutigen 1. März tritt die Rundverfügung des sächsischen Generalstaatsanwalts nun in Kraft.

Aber dass die Kritik der letzten Tage bei Sebastian Gemkow angekommen wäre, kann Katja Meier nicht feststellen. „Justizminister Sebastian Gemkow hat es trotz zahlreicher öffentlicher Äußerungen bis heute nicht geschafft, mit dieser Initiative inhaltlich zu überzeugen. Es ist nicht mehr als Symbolpolitik. Es steht zudem der Verdacht im Raum, dass mit schnell abgeschlossenen Verfahren zu Bagatelldelikten die Statistik verbesserst werden soll.“

Und auch das Personalproblem hat Gemkow damit nicht gelöst.

„Die Rundverfügung widerspricht auch den Richtlinien, die den Staatsanwaltschaften erst im September 2018 zur Effektivierung von Ermittlungsverfahren und zur Entlastung von Staatsanwaltschaften und Gerichten vorgelegt wurden. Die Aktenstapel auf den Tischen der Staatsanwälte werden wachsen. Statt sich mit Schwarzfahrerinnen und Ladendieben zu beschäftigen, sollten die personellen Ressourcen der Justiz für eine schnellere Bearbeitung von schweren Straftaten eingesetzt werden“, sagt Meier.

„Ich erinnere den Justizminister an die Ohrfeige, die er vom Bundesverfassungsgericht im Jahr 2018 einstecken musste. Das Gericht stellte klar, dass niemand eine überlange U-Haft allein deshalb in Kauf nehmen müsse, weil der Staat ‚seiner Pflicht zur rechtzeitigen verfassungsgemäßen Ausstattung der Gerichte‘ nicht genüge. Ein Tatverdächtiger musste wegen zu langer Strafverfahren aus der U-Haft entlassen werden. Wegen der Dauer-Überlastung des zuständigen Gerichts vergingen bis zur Anklage beim Dresdner Landgericht sechs Monate, dann dauerte es noch einmal sieben Monate bis zum Prozessauftakt. So etwas darf nie wieder passieren. Die Hauptverhandlung zu den Straftaten der Gruppe ‚Faust des Ostens‘, die bereits im Juli 2013 angeklagt wurden, steht bis heute aus.“

Diese Probleme aber hat der Justizminister nicht angepackt. Das wird er nun vererben an seinen Nachfolger, es sei denn, die CDU kann auch noch nach der nächsten Wahl wieder die alten Ressorts besetzen, was in einigen Ressorts wirklich fatal wäre. Denn wenn ein Bundesverfassungsgericht die fehlende Arbeitsfähigkeit der sächsischen Justiz anmahnt, ist das das denkbar schlechteste Arbeitszeugnis für den betroffenen Justizminister. Dann wurde der heiligen Kuh „Personalabbau“ auch das Thema Gerechtigkeit geopfert. Und die Folgen werden jetzt vor allem jenen aufgehalst, die sich am schlechtesten wehren können.

Auch Sachsen hat ein massives Problem mit Personalmangel in der Justiz

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Wie viel muss man für 10,01 Euro Schaden dann bezahlen, damit dass Gerichtsverfahren eingestellt wird? (Frage für einen Freund.)

“Der Gründer und Chef der CG-Gruppe [Christoph Gröner] war wegen Steuerhinterziehung und Insolvenzverschleppung von der Staatsanwaltschaft Leipzig angeklagt worden. Der Beschluss zur Einstellung sei nach Paragraf 153a der Strafprozessordnung erfolgt, informierte Blaschke weiter. Demnach kann ein Verfahren unter Auflagen eingestellt werden, wenn diese geeignet sind, das öffentliche Interesse an einer Strafverfolgung zu beseitigen und die Schwere der Schuld dem nicht entgegensteht.”

LVZ, 21.02.2019
Prozess gegen CG-Chef Gröner gegen hohe Geldzahlung eingestellt
http://www.lvz.de/Leipzig/Lokales/Prozess-gegen-CG-Chef-Groener-gegen-hohe-Geldzahlung-eingestellt

Christoph Gröner sagte einmal:
„Wir Unternehmer sind mächtiger als die Politik, weil wir unabhängiger sind“
(08. Mai 2018
https://ze.tt/ungleichland-wenn-unternehmen-maechtiger-sind-als-politik/ )

Ob sich das auch auf sein Bauprojekt “Eutritzscher Freiladebahnhof” bezog, das Urteil scheint ihm zumindest erstmal mit seiner Aussage recht zu geben.
Aber ob damit wirklich “das öffentliche Interesse an einer Strafverfolgung” beseitigt wurde?

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