Für alle Leser/-innenFußballstadien mit mehreren tausend Menschen und ähnliche Großveranstaltungen sind seit Monaten nur noch als Erinnerung präsent. Doch das könnte sich bald ändern. Sachsen will solche Veranstaltungen ab dem 1. September wieder erlauben. Zudem hat das Kabinett eine ab Samstag geltende Corona-Schutzverordnung erarbeitet, die weitere Lockerungen enthält. Während die Maskenpflicht bestehen bleibt, verabreden sich Corona-Leugner/-innen zum Einkaufen ohne Maske.

Sachsen will ab dem 1. September wieder Großveranstaltungen mit mehr als 1.000 Teilnehmenden erlauben, sofern die Hygieneregeln eingehalten werden und eine Kontaktverfolgung möglich ist. Darauf hat sich die Landesregierung laut Pressemitteilung des Sozialministeriums geeinigt. Großveranstaltungen, die diese Bedingungen nicht erfüllen, sollen mindestens bis zum 31. Oktober verboten bleiben.

Zudem gibt es eine neue Corona-Schutzverordnung, die vom 18. Juli bis 31. August gelten soll. Kontaktbeschränkungen, Abstandsgebot sowie Maskenpflicht in Geschäften und in öffentlichen Verkehrsmitteln bleiben bestehen.

Gruppentreffen ohne Maske

Insbesondere die Maskenpflicht steht in Kreisen der Corona-Leugner/-innen und -Verharmloser/-innen stark in der Kritik. Sie bezweifeln die Sinnhaftigkeit beziehungsweise Notwendigkeit von Masken und setzen diese mit einem „Maulkorb“ in einer angeblichen „Corona-Diktatur“ gleich. Im Umfeld der „Bewegung Leipzig“ gibt es beispielsweise Aufrufe und Überlegungen, sich als Gruppe zu treffen und ohne Masken ein Geschäft zu betreten oder Bahn zu fahren.

Wie mittlerweile üblich enthält die neue Schutzverordnung aber auch Lockerungen: Betriebs- und Vereinsfeiern mit bis zu 50 Personen sind erlaubt, Jahrmärkte mit maximal 1.000 Besucher/-innen dürfen stattfinden, kulturelle Einrichtungen dürfen den Mindestabstand verringern und Sportveranstaltungen mit bis zu 1.000 Zuschauer/-innen sind wieder möglich.

Schulfeiern mit beiden Elternteilen

Neben der neuen Corona-Schutzverordnung soll am 18. Juli zudem eine neue Allgemeinverfügung für Schulen und Kitas in Kraft treten. Das teilte das sächsische Kultusministerium heute mit. Diese erlaubt es beispielsweise nicht nur einem Elternteil, sondern beiden, an Einführungsfeiern für das neue Schuljahr teilzunehmen.

Bereits gestern hatte das Kultusministerium mitgeteilt, dass die sächsischen Schulen im kommenden Schuljahr in den Normalbetrieb zurückkehren sollen. Für alle Schüler/-innen besteht dann wieder die Pflicht, zum Unterricht zu erscheinen. Abstandsregeln und eine allgemeine Maskenpflicht soll es hingegen nicht geben.

In Sachsen gibt es aktuell 5.473 laborbestätigte Coronafälle – einer mehr als am Montag, zwei mehr als am vergangenen Freitag und 13 mehr als vor einer Woche. Acht dieser 13 Neuinfektionen gab es in Leipzig.

#Unteilbar Leipzig – Livebericht: Ein langes Band in Corona-Zeiten + Livestream

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