Die sächsische Landesregierung hat am Donnerstag, dem 4. März, die Eckpunkte für die nächste Corona-Schutzverordnung vorgestellt. Obwohl sich diese weitgehend am Beschluss des Bund-Länder-Treffens orientieren soll, kritisierten Vertreter/-innen der Landesregierung einen zu weitgehenden Öffnungsplan für Deutschland. Der größte Kritikpunkt: Es mangele bislang an einer ausreichenden Menge an Schnelltests.

Ministerpräsident Michael Kretschmer (CDU) formulierte es deutlich: „Deutschland geht zu schnell und zu weit in der Öffnung. Es wäre besser gewesen, zuerst die Infrastruktur aufzubauen und erst dann die Öffnungen vorzunehmen.“ Es dürfe nicht der Eindruck entstehen, dass die Krise vorbei ist. „Das wäre der ganz sichere Weg in den dritten Lockdown.“In den meisten Punkten hat die sächsische Landesregierung dennoch den Beschluss von gestern Abend übernommen (die Details können Sie hier nachlesen). Klar ist nun auch, wie die 50- beziehungsweise 100-Inzidenz-Regel funktionieren soll. Damit die entsprechenden Lockerungen in einem Landkreis gelten können, muss sowohl dort als auch im gesamten Freistaat die Sieben-Tage-Inzidenz mehrere Tage am Stück unter 50 beziehungsweise 100 liegen.

Testpflicht bei Kundenkontakt

Ein wichtiger Unterschied zur bundesweiten Regel: Spätestens ab dem 15. März soll es eine Testpflicht für Beschäftigte in Branchen mit Kundenkontakt geben. Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) hatte in der vergangenen Nacht erklärt, dass sie bei dieser Regel hinsichtlich eines Arbeitsverbots rechtliche Bedenken habe. Kretschmer äußerte heute die Hoffnung, diese Regel gegebenenfalls auch vor Gericht durchsetzen zu können.

Zudem empfiehlt die Landesregierung, dass sich Kund/-innen einem Schnelltest unterziehen. Eine Pflicht dafür soll es aber erst geben, wenn genügend Schnelltests vorhanden sind. Die Ministerpräsidentenkonferenz hatte gestern festgelegt, dass alle Menschen in Deutschland einmal pro Woche die Möglichkeit erhalten sollen, sich kostenlos testen zu lassen.

Offenbar keine Ausgangssperren mehr

Eine weitere Neuerung: Sachsen möchte sich offenbar von nächtlichen Ausgangssperren und der 15-Kilometer-Regel verabschieden beziehungsweise diese nur für „Hotspots“ zulassen. Ebenfalls neu ist, dass sich Sachsen künftig nicht mehr nur an Inzidenzwerten orientieren möchte – die 100 gilt als „rote Linie“, die Einschränkungen wieder nötig mache –, sondern auch daran, wie viele der 1.300 Covid-Betten in Krankenhäusern belegt sind.

Welche genauen Regeln ab dem 8. März in Sachsen gelten werden, möchte das Kabinett am Freitag entscheiden. Zuvor ist am Donnerstagnachmittag noch eine Ausschusssitzung im Landtag geplant, wo verschiedene Interessengruppen an dem Prozess beteiligt werden sollen.

Beschlossen wurde auch, dass am 10. März die Förderschulen und am 15. März im Wechselunterricht die weiterführenden Schulen wieder geöffnet werden sollen. Für Schüler/-innen und Schulpersonal soll es eine Testpflicht geben.

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