In Sachsen dürfen bei einer dauerhaften 7-Tage-Inzidenz unter 35 offenbar alle Einrichtungen bald wieder öffnen, die bislang noch von einem Shutdown betroffen sind. Das gab Sozialministerin Petra Köpping (SPD) am Dienstag, dem 8. Juni, auf einer Pressekonferenz bekannt. Zudem soll bei niedriger Inzidenz in fast allen Bereichen die Testpflicht entfallen. Neu ist auch, dass in Schulen bei dauerhafter Inzidenz unter 35 die Maskenpflicht entfällt. Die Testpflicht bleibt jedoch bestehen.

Wie im gesamten Bundesgebiet hat sich auch in Sachsen die Corona-Lage in den vergangenen Wochen positiv entwickelt. Aktuell liegt die 7-Tage-Inzidenz im Freistaat bei 21,9; das ist laut Köpping sogar unter dem bundesweiten Durchschnitt. Kein Landkreis befindet sich mehr über 50 und das einstige Sorgenkind Vogtland ist schon im einstelligen Bereich angekommen.Die neue Corona-Schutzverordnung, die von Montag bis Monatsende gelten soll, greift den positiven Trend auf und ermöglicht Öffnungen in zusätzlichen Bereichen. Unterhalb einer Inzidenz von 100 dürfen Messen und Kongresse wieder öffnen, unter 50 sind Schwimmbäder und Großveranstaltungen wieder erlaubt und bei einer Inzidenz unter der 35er-Marke profitieren auch Clubs und Sexarbeiter/-innen von Öffnungen.

Testpflicht entfällt fast überall

In nahezu allen Bereichen entfällt unterhalb von 35 zudem die Testpflicht, was allerdings auch schon laut aktueller Corona-Schutzverordnung vorgesehen ist. Allerdings ändert sich, dass künftig nicht mehr 14 Tage unter 35 nötig sind, sondern die Lockerungen bereits am übernächsten Tagen nach fünf Tagen in Folge unter 35 in Kraft treten. Dabei ist es egal, ob es sich um Werktage oder andere Tage handelt. Diese Tage-Regel gilt auch für die Rücknahme von Lockerungen.

Für Leipzig kommt diese Erleichterung „zu spät“. Bereits heute liegt die Stadt zwei Wochen lang unter 35, sodass die Testpflicht in vielen Bereichen entfällt. Die weiterhin bestehende Testpflicht unter 35 betrifft vor allem die Bereiche, die bislang geschlossen blieben: also Clubs, Diskotheken und Sexarbeit. Auch klassische Kulturorte und Sportveranstaltungen mit Publikum benötigen tagesaktuelle Tests, sofern die Mindestabstände nicht eingehalten werden.

Kontaktbeschränkungen bleiben bestehen

Bei den Kontaktbeschränkungen gibt es – anders als zuvor spekuliert – keine großen Änderungen. Noch vor zwei Wochen hatte Köpping in Aussicht gestellt, diese unter 35 komplett wegfallen zu lassen. Es bleibt allerdings bei Treffen von maximal zehn Personen aus beliebig vielen Haushalten, wobei Kinder, Geimpfte und Genesene nicht zählen sollen. Erlaubt sind künftig auch private Feiern mit maximal 50 Personen.

Wie immer – aber diesmal wegen der Vielzahl an Änderungen und Feinheiten ganz besonders – empfiehlt es sich, einen Blick in die neue Schutzverordnung zu werfen, die voraussichtlich am Freitag oder Samstag auf der Homepage des Sozialministeriums veröffentlicht wird. Die Schutzverordnung, die ab dem 1. Juli folgt, soll laut Köpping möglichst Bestimmungen für den gesamten Sommer enthalten.

Hinweis der Redaktion in eigener Sache

Seit der „Coronakrise“ haben wir unser Archiv für alle Leser geöffnet. Es gibt also seither auch für Nichtabonnenten alle Artikel der letzten Jahre auf L-IZ.de zu entdecken. Über die tagesaktuellen Berichte hinaus ganz ohne Paywall.

Unterstützen Sie lokalen/regionalen Journalismus und so unsere tägliche Arbeit vor Ort in Leipzig. Mit dem Abschluss eines Freikäufer-Abonnements (zur Abonnentenseite) sichern Sie den täglichen, frei verfügbaren Zugang zu wichtigen Informationen in Leipzig und unsere Arbeit für Sie.

Vielen Dank dafür.

Empfohlen auf LZ

So können Sie die Berichterstattung der Leipziger Zeitung unterstützen:

René Loch über einen freien Förderbetrag senden.
oder

Keine Kommentare bisher

Schreiben Sie einen Kommentar