Immer wieder steht sie in der Kritik. Die Polizei in Sachsen, in Leipzig, seit Jahren - mal mehr, mal weniger. In letzter Zeit vermehrt wegen ihres Vorgehens bei den Einsätzen rings um die sogenannten „Spaziergänge“ im Freistaat. Auch das Verhalten der Leipziger Einsatzbeamten ist für Außenstehende, Engagierte oder gar Gegenprotestler/-innen manchmal kaum nachzuvollziehen. Obwohl die zuletzt auch durch die Stadt Leipzig als reguläre Versammlungen eingeordneten „Spaziergänge“ vielfach hätten unterbunden werden können, kam es immer wieder zu seltsamen Szenen der Duldung und Begleitung der Aufmärsche. Zuletzt besonders eklatant am 3. Januar 2022, als etwa 100 „Querdenker“ nahezu unbehelligt durch die Polizei in Leipzigs Innenstadt laufen konnten.

Dass kein polizeilicher Einsatz bei Demonstrationen wie der andere ist, sei wohl vorangestellt. Am zurückliegenden 10. Januar 2022, dem Tag, als „Leipzig nimmt Platz“ zur massiven Gegenwehr aufgerufen hatte, drehte sich auch das Einsatzgeschehen bei der Polizei deutlich. Es kam zu weit mehr Identitätsfeststellungen bei den „Spaziergängern“, als noch in den Wochen zuvor, der zahlenmäßig deutlich größere Gegenprotest wurde deutlich weniger mit Maßnahmen überzogen als noch eine Woche zuvor.Da, am 3. des gleichen Monats, war das Bild noch ein anderes. Während die Coronaschutzmaßnahmen-Gegner regelrecht eskortiert wurden, kam es zu Identitätsfeststellungen beim Gegenprotest und einer anschließenden Danksagung durch die rund 100 „Querdenker“ an die Polizei.

Besonders fiel wohl an diesem Tag eine gefühlte Diskrepanz zum massiven Polizeieinsatz in der Silvesternacht auf, bei welchem vor allem im Stadtteil Connewitz quasi ein Viertel regelrecht belagert wurde. An Beamten und Material schien es in dieser Nacht nicht zu mangeln – was weitere Fragen aufzuwerfen schien, wann nun die Polizei einsatzbereit und wann sie offenbar überfordert ist.

Keine kleine Frage angesichts des gestern bekannt gewordenen weiteren Aufrufes von „Leipzig nimmt Platz“, sich erneut am Montag, den 17. Januar 2022 im Leipziger Zentrum zum Gegenprotest einzufinden. Und den immer wieder in verschiedenen Telegramgruppen der „Spaziergänger“ und Rechtsextremisten geäußerten Vorstellungen, mit mehr als maximal 100 Personen durch die Leipziger Innenstadt laufen zu können.

Unterdessen hat sich zwar die Rechtslage geändert und schon am Montag können sich 200 Teilnehmende in Sachsen zu einer Demonstration zusammenfinden (und sich maximal 1.000 versammeln), doch der Konflikt zwischen jenen, die von Impfskeptik über Verschwörungserzählungen bis zum „Systemsturz“ alles mögliche propagieren, und dem Gegenprotest, bleibt. Und er könnte angesichts der Debatte um die Impfpflicht noch anwachsen.

Im Anschluss an den 3. Januar 2022 stellte die LZ deshalb eine längere Anfrage an die Polizeidirektion Leipzig (PD), welche Pressesprecher Olaf Hoppe umgehend schriftlich beantwortete. Zum besseren Verständnis geben wir diese hier im Ganzen und nicht nur in Auszügen wieder.

Die LZ-Fragen und die Antworten der PD Leipzig

Was sind für die PD Leipzig die sogenannten „Spaziergänge“: Versammlungen nach dem Versammlungsrecht oder private Spaziergänge verschiedenster Personen, welche nur zufällig in eine Richtung unterwegs sind?

Die Polizeidirektion Leipzig  sieht die sogenannten „Spaziergänge“ in der Regel als Versammlungen an. Allerdings ist immer eine Einzelfallentscheidung zu treffen, die beispielsweise das Verhalten der Personenmehrheiten mit einbeziehen muss.

Überdies erlaube ich mir auf die originäre Zuständigkeit der Versammlungsbehörde hinzuweisen, die in der Stadt Leipzig grundsätzlich mit vor Ort ist und entsprechende Verfügungen/Auflagen trifft. Dies kann die von Ihnen aufgezeigte Aufsplittung in 10er Gruppen sein oder auch eine Erhöhung der Teilnehmerzahlen.

Auch erfolgte in der Vergangenheit und aktuell immer wieder die Ablehnung des Versammlungscharakters.

Wenn es – wie es auch das Ordnungsamt Leipzig sieht – Versammlungen sind, warum besteht die Polizei vor Ort nicht wie gewohnt auf einen oder mehrere Versammlungsanmelder?

Auf die originäre Zuständigkeit der Versammlungsbehörde wird hingewiesen, sodass die Beantwortung der Fragestellung nur die der Polizeidirektion Leipzig ist. Aus hiesiger Erfahrung ist es so, dass nur selten ein Verantwortlicher aus dem Personenkreis benannt wird.

Wenn es sich also üblicherweise um Versammlungen handelt, warum werden die entsprechenden Coronabeauflagungen vor Ort nicht durchgesetzt?

Die Corona-Notfallverordnung hat als Zielrichtung der Versammlungsbeschränkungen die Reduzierung des Infektionsrisikos. Aus dieser Erwägung heraus, aus der Vielzahl der stattfindenden Aufrufe an verschiedenen Orten, aufgrund der Teilnehmerzahlen, deren Heterogenität und der jeweiligen Kräftesituation der Polizei sind Priorisierungen vorzunehmen.

Eine weitere wichtige Priorität ist dabei die Friedlichkeit bzw. mögliche Gewaltbereitschaft. So liegt beispielsweise ein Fokus der Leipziger Polizei auf dem Bereich Wurzen, Brandis, Grimma.

Wenn es sich, wie am heutigen Tage, um unreglementierte (und somit offenbar private) „Spaziergänge“ handelt und demnach keine Versammlung und auch keine Straftaten stattfinden, warum ist die Polizei Leipzig dann überhaupt (beispielsweise am 3. Januar 2022 in Leipzig) vor Ort präsent gewesen?

Wir sind als Polizei an alle Orten im Zusammenhang mit den Aufrufen präsent, die uns bekannt sind oder im Laufe des Einsatzes bekannt werden. Dies geschieht schon aus Gründen der Informationsgewinnung und bedingt durch getroffene Regelungen der Corona-Notfallverordnung hinsichtlich von Ansammlungen etc. – in der ex post Betrachtung, die Sie ja üblicherweise darstellen, aber nicht immer mit genügend Kräften.

Dies kann die Polizeidirektion immer nur ex ante planen. Für die Situation in der Leipziger Innenstadt ist die Präsenz schon deswegen erforderlich, da dort unterschiedliche politische Lager aufeinandertreffen können und damit einhergehend ein Gefahrenpotenzial vorhanden ist.

Üblicherweise ist die Polizei – oft genug selbst in Pressemitteilungen und Statements betont – in der Aufgabe, die Versammlungsfreiheit zu jeder Zeit zu gewährleisten. Wie verhält es sich mit dieser Gewährleistung, wenn es um private Spaziergänge geht?

Auch die sogenannten Spaziergänge unterliegen einem Grundrechtsschutz, sofern nicht Rechte anderer verletzt werden oder gegen die verfassungsmäßige Ordnung verstoßen wird.

Am Rande der beschriebenen Versammlungen/Spaziergängen usw. kam und kommt es immer wieder zu Maßnahmen gegen den Gegenprotest. So wurde am 29. November 2021 ein Minderjähriger (auch am 3. Januar 2022 eine Minderjährige) kurzzeitig in Gewahrsam genommen und einer Identitätsüberprüfung unterzogen, welcher eine herrenlos zurückgelassene Kerze am Neuen Rathaus ausblasen wollte und dabei von den Polizeibeamten vor Ort daran gehindert wurde.

Was hat das Eingreifen der gesamt vier Polizeibeamten veranlasst?

Ich erlaube mir hier ein paar einleitenden Worte. Die Polizeidirektion betrachtet immer die Gesamtsituation und handelt nach den gesetzlichen Vorgaben. Die Einsatzkräfte entscheiden nach der konkreten Situation und sind verpflichtet, bei einem Anfangsverdacht einer Straftat ein Ermittlungsverfahren einzuleiten, in strittigen Fällen auch ein Prüfvorgang.

In allen Fällen trifft schlussendlich die Staatsanwaltschaft die Entscheidung. Bei Ordnungswidrigkeiten ist grundsätzlich ein Ermessen vorhanden, je nach Schwere des Verstoßes kann sich dies bis auf Null reduzieren. Das Legalitäts- und das Opportunitätsprinzip richten sich nach den konkreten Handlungen. Eine Differenzierung in Protestformen ist nicht erlaubt.

So wurden am 3. Januar 2021 im Gesamteinsatz Verstöße gegen die Coronaschutzverordnung im mittleren zweistelligen Bereich angezeigt, vier Strafverfahren wegen Beleidigung und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte und mehrere Verstöße gegen das Versammlungsgesetz aufgenommen. Grundsätzlich können diese Verstöße durch jede Protestform begangen werden.

Die Polizei kann und darf hier nicht unterscheiden.

So haben die Einsatzkräfte am 3. Januar 2022 in der Phase, als sich die Corona-Kritiker sammelten, diese frühzeitig angesprochen und bereits Platzverweise ausgesprochen und Identitätsfeststellungen (IDF) durchgeführt. In der Phase, als es zum Zug in die Innenstadt kam und der Gegenprotest mitten mit drin war, wurden die Maßnahmen an der konkreten Situation ausgerichtet. Die Mehrzahl der über 40 Platzverweise und rund 55 IDF betrafen aber Corona-Kritiker!

Seit jeher werden die Kerzen als Symbol eingesetzt, auf deren Basis sich Emotionen entladen. Die Polizei hat als Aufgabe die Gefahrenabwehr und muss körperliche Auseinandersetzungen verhindern. Insofern sind Maßnahmen gegen die Aufsteller möglich und werden auch durchgeführt, aber ebenso auch gegen die Personen, die die Kerzen austreten wollen. Dies obliegt der konkreten Situation.

Die von Ihnen beschriebene Situation ist aber hier nicht verifizierbar. Es sei mir aber noch der Hinweis erlaubt, dass die kurzzeitige Freiheitsbeschränkung, von Ihnen als Gewahrsam bezeichnet, der Identitätsfeststellung dient und erst dadurch das Alter feststellbar ist. Grundsätzlich ist die Minderjährigkeit dabei nicht von Bedeutung.

Am 3. Januar 2022 war die Polizeidirektion Leipzig anlässlich vier angezeigter Versammlungen und zahlreicher Aufrufe an über 30 Orten im Einsatz.

Stimmen Sie der Forderung von Sachsens GdP-Landeschef Hagen Husgen zu, welcher am 28. Dezember 2021 von „sich ausweitenden Versammlungslagen“ in Sachsen spricht und von der Politik letztlich implizit fordert, in der neuen Coronaschutzverordnung die Versammlungsbegrenzungen aufzuheben?

Dies ist eine politische Entscheidung, die durch eine Gewerkschaft gefordert wird. Dem Prinzip der Gewaltenteilung folgend kann sich die Polizeidirektion Leipzig nur insoweit äußern, dass sich diese zu treffende Entscheidung am Infektionsgeschehen und an der Wertigkeit des Grundrechtes auf Versammlungsfreiheit orientieren sollte.

Zum besseren Verständnis der Situationen am 3. Januar 2022 in Liebertwolkwitz, Schkeuditz, Engelsdorf und Leipzig Zentrum bitten wir um kurze Angaben zum aktuellen Krankenstand in der PD Leipzig (Stand Anfang 2022) und der Zahl der am 3. Januar 2022 einsetzbaren Beamten.

Am 3. Januar 2022 befanden sich knapp über 500 Polizistinnen und Polizisten im Einsatz, 85 davon als Unterstützung durch die Bereitschaftspolizei. Aufgrund der aktuellen Pandemiesituation befinden sich 41 Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen in Quarantäne/Tätigkeitsverbot, 24 davon sind an Covid-19 erkrankt (03.01.2022).

Im Rahmen der täglichen Aufgaben war die Polizeidirektion Leipzig am 3. Januar 2022 in rund 380 Einsätzen aktiv.

Auch über den ungewöhnlich massiven Polizeieinsatz rings um die Silvesternacht bitten wir um eine kurze Darstellung, was diesen von zum Beispiel dem heutigen Montag, den 3. Januar 2022 unterscheidet (Herkunft der Beamten, Materialeinsatz wie Wasserwerfer, Reizgas-Gewehre, gepanzerte Polizeifahrzeuge sowie Menge der Beamten und Präsenz)?

Faktisch können Ihre benutzten Adjektive zum Polizeieinsatz zum Jahreswechsel nicht nachvollzogen werden. Die Silvesternacht ist von jeher eine der einsatzintensivsten Nächte, zusätzlich waren zahlreiche Aufrufe zu Coronaprotesten zu verzeichnen und es galt die zum Jahreswechsel getroffenen besonderen Regelungen durchzusetzen.

Dazu gehörte auch, sich auf große Plätze in Leipzig zu konzentrieren, auf denen sich silvestertypischerweise viele Menschen sammeln und Feuerwerk abbrennen.

Im Kontext dessen und aus den Erfahrungen der letzten Jahre wurden auch Wasserwerfer als Reserve im Einsatzraum vorgehalten. Sie wurden bewusst nicht in den möglichen Einsatzräumen direkt abgestellt. Das sondergeschützte Fahrzeug gehört immer zu einer Wasserwerferstaffel dazu und ist damit automatisch im Einsatz. Dies gilt auch für Ausrüstungsgegenstände der Bereitschaftspolizei, die immer mitgeführt werden.

Zum Jahreswechsel 2020/2021 waren rund 670 Kräfte im Einsatz, 340 davon als Unterstützung durch die Bereitschaftspolizei und rund 150 durch die Bundespolizei. Zum Jahreswechsel 2021/2022 waren rund 620 Kräfte im Einsatz, davon rund 320 der Bereitschaftspolizei.

Ein Vergleich zur Einsatzsituation am 3. Januar 2021 wäre ein Vergleich wie Äpfel und Birnen und aus hiesiger Sicht unsachlich. Zumindest dürfte offensichtlich sein, dass ausgehend der Lage am 3. Januar 2022 keine Wasserwerferstaffel vorgehalten werden musste.

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