Andere Bundesländer, auf deren Gebiet ein Stück der ehemaligen deutsch-deutschen Grenze liegt, sind längst schon weiter. Sie haben das Gebiet des alten Grenzstreifens touristisch erschlossen und auch den einstigen Schutzstreifen unter Naturschutz gestellt. Denn hier hat sich über Jahrzehnte eine biologische Vielfalt entwickeln können, die es anderswo kaum noch gibt. Nur Sachsen kleckert noch hinterher.
Weshalb der Landtagsabgeordnete der Linken im Sächsischen Landtag, Stefan Hartmann, jetzt gern wissen wollte, wie es um die Unterschutzstellung des Grünen Bandes in Sachsen steht.
Denn beschlossen wurde das eigentlich schon 2019, führt er in seiner Anfrage an: „Die Umweltministerkonferenz hat 2019 beschlossen, das gesamte Grüne Band aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen, kulturhistorischen und landeskundlichen Gründen als Nationales Naturmonument unter Schutz zu stellen. Nachdem andere Bundesländer, wie Thüringen, Sachsen-Anhalt, Brandenburg und Hessen die Unterschutzstellung der jeweiligen Landesabschnitte des Grünen Bandes bereits vollzogen haben, hat der Freistaat Sachsen im Juni 2024 das Verfahren eingeleitet.“
Das war noch unter Umweltminister Wolfram Günter (Grüne).
Sein Nachfolger im Ministeramt, Georg-Ludwig von Breitenbuch, führt die Sache fort, bestätigt dieser jetzt in seiner Antwort an Hartmann: „Das Sächsische Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft (SMUL) strebt an, das Verfahren noch im Jahr 2025 abzuschließen und die Verordnung über das Nationale Naturmonument Grünes Band Sachsen (NNM) zu erlassen. Im Jahr 2024 fand die Anhörung der Träger öffentlicher Belange und die öffentliche Auslegung des Entwurfs der Verordnung statt. Die eingegangenen Stellungnahmen und Einwände wurden zwischenzeitlich ausgewertet.“
In Sachsen machen sich besonders BUND und NABU stark für die Unterschutzstellung der Landschaften am Grünen Band.
Der Vogtlandkreis bekommt die Aufsicht
Die Frage ist jetzt natürlich, welchen Schutzstatus das Gebiet des Grünen Bandes bekommen soll.
„Der sächsische Teil des Grünen Bandes wird als Nationales Naturmonument gemäß §24 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) ausgewiesen“, bestätigt von Breitenbuch. „Die Zuständigkeit für die Unterschutzstellung des Gebiets liegt beim SMUL, der Vollzug und die Gebietsbetreuung soll nach Erlass der Verordnung an den Vogtlandkreis übertragen werden.“
Und dabei sind schon mehrere Flächen entlang des Grünen Bandes, das hier zwischen den Bundesländern Sachsen und Bayern verläuft, unter Schutz gestellt.
„Der sächsische Teil des Grünen Bandes umfasst acht Naturschutzgebiete (NSG), zwei Flächennaturdenkmale (FND) und drei geschützte Landschaftsbestandteile (GLB)“, zählt von Breitenbuch auf. „Für die NSG und FND liegt die Zuständigkeit beim Vogtlandkreis, für die GLB sind die jeweils betroffenen Gemeinden zuständig. Nach Erlass der Naturmonumentverordnung sollen die Verordnungen der betroffenen NSG und FND sowie die Satzungen über die GLB aufgehoben und die Gesamtzuständigkeit an den Vogtlandkreis übertragen werden.“
Sodass sich dann dieses Gebiet der ehemaligen innerdeutschen Grenze in ein einziges großes Schutzgebiet als Nationales Naturmonument verwandelt, für das künftig der Vogtlandkreis die volle Verantwortung trägt.
Karten und Informationen zum gesamten Grünen Band, das sich von der Ostsee bis zur tschechischen Grenze erstreckt, findet man auch auf der Website des Bundesamtes für Naturschutz.
Empfohlen auf LZ
So können Sie die Berichterstattung der Leipziger Zeitung unterstützen:












Keine Kommentare bisher