Schon 2022 und 2023 kam es zu illegalen Baumfällungen im FFH-Gebiet Zschopautal. Damals wandte sich der NABU mit deutlichen Worten an die Öffentlichkeit. Doch zwei Jahre später waren schon wieder Holzfäller im geschützten Gebiet in Aktion und die Polizei musste eingreifen. Im europäischen FFH Schutzgebiet „Zschopautal“ bei Lichtenwalde und innerhalb des Naturschutzgebietes „Zschopauhänge bei Lichtenwalde“ wurden am 13. Oktober 2025 erneut gesetzeswidrig Bäume gefällt.
Mitglieder der Bürgerinitiative „Kahlschlag in Lichtenwalde stoppen“ bemerkten gegen 13 Uhr die Arbeiten. Die Rodung wurde durch die Polizei gestoppt.
Nach ersten Erkenntnissen erfolgte die Rodung wieder ohne eine gesetzlich vorgeschriebene FFH-Verträglichkeitsprüfung. Der NABU Sachsen fordert ein sofortiges Einschreiten der Behörden, eine lückenlose Aufklärung der Vorfälle und verbindliche Maßnahmen zur Wiederherstellung des Schutzgebiets.
Bevor Bäume in einem Flora-Fauna-Habitat (FFH) Gebiet gefällt werden dürfen, muss laut Gesetz die Beeinträchtigung des Gebiets geprüft (Verträglichkeitsprüfung) und gegebenenfalls ein Ausgleich für den entstehenden Schaden festgelegt werden.
Bereits in den Jahren 2022 und 2023 fällte derselbe Waldeigentümer größere Bestände im Zschopautal. Damals hatte das Landratsamt die Fällungen ohne die erforderliche Verträglichkeitsprüfung genehmigt. Daraufhin reichte die NABU Gruppe Erzgebirge eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Mitarbeiter des Landratsamts Mittelsachsen ein, und der NABU-Landesverband erstattete Anzeige bei der Staatsanwaltschaft Chemnitz.

Die Landesdirektion wies die untere Naturschutzbehörde des Landkreises Mittelsachsen mehrfach darauf hin, dass vor einer Genehmigung von Fällarbeiten eine FFH-Verträglichkeitsprüfung gesetzlich erforderlich ist.
Zu einem Ortstermin mit dem Waldbesitzer am 11. September 2025 wurde die Landesdirektion vom Landratsamt dann gar nicht erst eingeladen. Ob das Landratsamt wiederum eine Genehmigung ohne Verträglichkeitsprüfung erteilte oder der Waldbesitzer gänzlich ohne Genehmigung handelte, bleibt zu klären, stellt der NABU fest.
Das Ausbleiben der Prüfung und die Durchführung der Baumfällungen am 13. Oktober 2025 stellen nach Auffassung des NABU einen klaren Verstoß gegen europäisches und nationales Naturschutzrecht dar. Der ökologische Schaden ist erheblich. Das vorsätzlich rechtswidrige Handeln des Landratsamtes gefährdet aber auch das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in den behördlichen Schutz.
Landrat Sven Krüger, seit Mai 2025 im Amt, hatte angekündigt, die Arbeit seines Amtes kritisch zu überprüfen. Der NABU fordert nun, dass diesen Worten endlich Taten folgen.
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