Südabkurvung

Natürlich kein Kaffeekränzchen. Bildmontage: L-IZ
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Kann der Leipziger Stadtrat die nächtlichen Abkurvungen übers Stadtgebiet tatsächlich einfach verbieten?

Es gibt keinen Grund, in unserem Land über Politikmüdigkeit zu lamentieren oder immer wieder die Frage zu stellen, warum immer mehr Bürger von der Politik der etablierten Parteien die Nase voll haben. Es gibt zu viele Beispiele, in denen gerade diese Etablierten zeigen, dass ihnen die Bürger eigentlich egal sind. Und dazu dienen Instrumente, in denen Verantwortung einfach delegiert wird. Etwa an eine fluguntaugliche Fluglärmkommission.

Flughafen Leipzig / Halle aus der Luftperspektive. Foto: Flughafen Leipzig / Halle, Uwe Schoßig
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Auch die kurzen Abkurvungen in westlicher Startrichtung sorgen zunehmend für Ärger bei den Anwohnern des Flughafens Leipzig/Halle

Am 6. April trifft sich ja bekanntlich wieder die Fluglärmkommission des Flughafens Leipzig/Halle zu ihrem Kaffeestündchen. Selbst die LVZ schrieb zur letzten Sitzung dieses Kränzchens: „Die gestrige Sitzung der Kommission zum Schutz gegen Fluglärm (...) erbrachte keine greifbaren Ergebnisse zu den verschiedenen Tagesordnungspunkten. Entsprechend dünn und nichtssagend fiel nach dreieinhalbstündiger Anwesenheit der FLK-Vertreter die übliche Pressemitteilung aus.“

Startender Aerologic-Frachter auf dem Flughafen Leipzig / Halle. Foto: Flughafen Leipzig / Halle, Uwe Schoßig
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Auch eine AfD-Anfrage bringt nicht mehr Licht in die Nachtfliegerei am Flughafen Leipzig / Halle

Irgendwie haben es die meisten Stadtratsfraktionen nach Jahren des Nachfragens, Insistierens, Beantragens aufgegeben, die Leipziger Verwaltung noch mit dem Thema Flughafen zu behelligen. Das Großprojekt im Leipziger Norden ist wohl das beste Beispiel dafür, wie sich staatliche Behörden in Sachsen gegenseitig den Ball zuspielen, Bürgerbeteiligung komplett aushebeln und jegliche Verantwortung im Nebel verschwinden lassen.

Das Projekt „LZ TV“ (LZ Television) der LZ Medien GmbH wird gefördert durch die Sächsische Landesanstalt für privaten Rundfunk und neue Medien. Diese Maßnahme wird mitfinanziert durch Steuermittel auf Grundlage des vom Sächsischen Landtag beschlossenen Haushaltes.

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