Die Dezentralisierung der Energieversorgungsanlagen wäre auch ein notwendiger Gesichtspunkt bei möglicher Kriegsgefahr, durch wen auch immer. Dazu liegen die Erfahrungen aus dem Ukraine-Krieg vor, durch die gezielte Bombardierung von Energieversorgungsanlagen durch Russland. Große zentrale Energieanlagen sind viel einfacher durch Drohnen auszuschalten als viele kleinere dezentrale Anlagen. Dezentrale Einheiten funktionieren dann immer noch für kleinere Gebiete und sind schneller wieder zu reparieren.
Zu überdenkende weitere wichtige Punkte für eine Reform wären:
Der weitere Ausbau der EE ist ebenso ausschlaggebend für die Wärmewende, denn der Stromüberschuss beim Zusammentreffen von viel Windstrom und Solarstrom sollte ebenfalls abgefangen werden durch Nutzung der überschüssigen Energie zum Aufheizen von Wärmespeichern und damit zur Wärmebereitstellung für Wärmenetze. Ein Anfang dafür wären die BHKWs der Leipziger Stadtwerke mit Wärmespeicher und Power-to-Heat-Anlagen, die auch mit überschüssigem Strom aufgeheizt werden könnten.
In der LZ vom 15. Februar 2026 wurde auch in dem Artikel zu autarken Gemeinschaften darauf verwiesen, dass durch intelligentes Lastmanagement in einer Gemeinde der Stromverbrauch bewusst in die sonnen- und windreichen Stunden gelegt werden kann. Diese Stromüberschüsse wandern nicht mehr ins überlastete Netz, sondern in die Batterie oder werden in Wärme umgewandelt. Das ist gelebte Sektorenkopplung, die das große Netz entlastet und gleichzeitig die Energieunabhängigkeit der Gemeinde stärkt.
Vorgesehen werden sollte, dass Stromspeicher, Ladeinfrastruktur und steuerbare Verbrauchseinrichtungen hinter einem Netzanschlusspunkt nicht mehr als passive Anhängsel gelten, sondern als marktaktive Akteure. Für die Praxis bedeutet das: Förderfähigkeit wird künftig stärker an systemdienliches Verhalten gekoppelt. Wer flexibel agiert, profitiert, siehe Nutzung von Smart Metern und flexiblen Stromtarifen.
Wer starr einspeist oder verbraucht, verliert an Attraktivität, siehe alte Stromzähler mit Festpreistarif für Strom. Dabei hängt Deutschland beim Ausbau mit Smart Metern mit 3 % und flexiblen Stromtarifen hinter anderen europäischen Ländern wie Spanien oder Frankreich mit einem Ausbauanteil von über 90 % weit zurück.
Die aktuellen Herausforderungen
– Repowering von PV-Anlagen, Windkraftanlagen sowie Flexibilisierung von Biogasanlagen sind genehmigungsfrei zu stellen, solange die räumliche Ausdehnung/Fläche gleich bleibt (bei Wind: Höhe max. dreifach der alten Anlage); keine neuen Gutachten müssen beigebracht werden.
– die Möglichkeit, zweiseitige Contracts for Difference (CfDs) abzuschließen. Das Prinzip: Der Staat garantiert einen Referenzpreis für Strom. Liegt der Marktpreis darunter, gleicht er die Differenz aus. Liegt er darüber, müssen Betreiber Überschusserlöse zurückzahlen,
– die Ermöglichung des sogenannten Mischbetriebes, wonach also eine gleichzeitige Nutzung von gefördertem EEG-Strom und Netzstrom an einem Anschluss ermöglicht würde – etwa bei PV-Anlagen mit Speicher und zusätzlichem Strombezug im Bedarfsfall aus dem örtlichen Stromnetz,
– die EEG-Ausschreibungen abschaffen und durch volkswirtschaftlich vertretbare Standardvergütungssätze ersetzen,
– EU-rechtskonforme nationale Umsetzung der Kundenanlage im Sinne einer Quartierslösung/Energy Sharing.
– Im 2-km-Radius sollen Stromlieferungen von einem Betreiber an Direktkunden weitgehend von Steuern, Abgaben und Netzentgelten befreit werden (außer Grundgebühr/Netzanschlusskosten), bei mindestens 10 % Beteiligung der Nutzer an der Erzeugung.
Ein falsches Narrativ
Mit diesen vorhandenen Technologien wäre es möglich, die Stromerzeugungsspitzen zur Zwischenspeicherung und Energiebereitstellung in Zeiten des Minderangebotes an erneuerbaren Energien aufzufangen.
Was hier gerade als Netzpaket aus dem Bundeswirtschaftsministerium und mit den AgNes-Vorschlägen der Bundesnetzagentur auf dem Tisch liegt, ist keine technische Korrektur – es ist ein grundsätzlicher Angriff auf die Investitionslogik der Energiewende. Unter dem Narrativ, das Netz sei überlastet, wird versucht, zentrale Schutzmechanismen auszuhöhlen, die den Ausbau von Wind, Solar, Biogas, Wasserkraft, Geothermie und Speichern überhaupt erst wirtschaftlich planbar gemacht haben: verlässlicher Netzanschluss, Einspeisevorrang und kalkulierbare Erlöse.
Dieser Entwurf aus dem Wirtschaftsministerium datiert vom 30. Januar 2026 und ist innerhalb der Regierung noch nicht abgestimmt. Deshalb sind Änderungen durch Einsprüche und Petitionen noch möglich und erforderlich.
Attacke auf den Ausbau der Erneuerbaren Energien, Teil 1: Das sogenannte Netzpaket
Attacke auf den Ausbau der Erneuerbaren Energien, Teil 2: Ein Schildbürgerstreich namens AgNes
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