Schon im Herbst 2018 schockierten die Leipziger Verkehrsbetriebe (LVB), als sie auf der Linie 10 den Ferienfahrplan einfach verlängerten. Das bedeutete den Ausfall jeder zweiten Bahn auf dieser Linie. Ursache war der gravierende Fahrermangel bei den LVB. Als dann im Februar weitere solcher verlängerten Ferienfahrpläne vermeldet wurden, wandte sich Sebastian Stoppe mit einer Einwohneranfrage direkt an die Stadtverwaltung. Denn wer ist eigentlich verantwortlich, wenn Fahrplanleistungen einfach nicht erbracht werden?

Eigentlich, so sahen es ja auch viele andere Leser, ist letztlich die Stadt verantwortlich. Sie beauftragt den Nahverkehrsbetrieb mit einem Mindest-Leistungsumfang. Die LVB haben sich verpflichtet, ihn zu erbringen. Also müsste ja die Stadt auch dafür sorgen, dass solche Fehlstellen im täglichen Betrieb abgestellt werden. Aber irgendwie ist dem nicht so.

Und so fragte Sebastian Stoppe: „Welche konkreten Maßnahmen unternimmt die Stadt Leipzig in ihrer Eigenschaft als Aufgabenträger, damit der Leistungserbringer die Anforderungen des Nahverkehrsplans auch entsprechend umsetzt und welche Sanktionen sind gegenüber dem Leistungserbringer im Falle der Nichterbringung durchführbar?“

Worauf das Baudezernat dann doch etwas unbekümmert antwortete: „Zunächst sei darauf hingewiesen, dass weitgehende Angebotsveränderungen – wie die in der Anfrage dargestellten – jeweils von der Leipziger Verkehrsbetriebe (LVB) GmbH im Vorfeld ihrer Umsetzung mit der Stadt Leipzig als Aufgabenträgerin abgestimmt werden. Die Stadt Leipzig wurde im Fall der Verlängerung des Ferienfahrplans mit einem Schreiben vorab informiert.

Die Angebotsveränderungen resultieren im konkreten Fall insbesondere aus der angespannten Personalsituation im Fahrdienst. Die in 2018 und 2019 durch die LVB bereits deutlich verstärkten Rekrutierungs- und Ausbildungsmaßnahmen können aufgrund der intensiven Einarbeitung jedoch nur schrittweise und nicht sofort vollständig entlastend wirken.

Hinsichtlich der Rolle der Stadt als Aufgabenträgerin für den öffentlichen Personennahverkehr in Leipzig stellt die Betrauung der LVB durch die Stadt die Grundlage für die Durchführung der Verkehrsleistung dar. Die LVB ist berechtigt, in den engen Grenzen der Betrauung und der Beschlüsse des Stadtrates entsprechende Angebotsveränderungen auf einzelnen Linien durchzuführen.

Damit wird die LVB in die Lage versetzt, kurzfristig auf Störungen zu reagieren, welche sich z. B. aufgrund des dargestellten Personalmangels ergeben. Diese Maßnahmen liegen ausdrücklich in der unternehmerischen Verantwortung der LVB, sofern damit keine grundlegende Abweichung vom Anforderungsprofil, z. B. des Nahverkehrsplans, verbunden ist.

Die ohne Zustimmung der Stadt zulässigen Angebotsveränderungen bezogen auf den Basisfahrplan betragen 4 % beim Bus und 2 % bei der Straßenbahn. Diese Werte werden durch die Angebotsreduzierungen nicht überschritten.

Bestandteil der Betrauung ist zudem die Erfüllung von ergänzenden Anforderungen, über deren Umsetzung die LVB der Stadt in einem 2-Jahres-Rhythmus berichten und die Maßnahmen erläutern, welche sie zur Erfüllung der Anforderungen des Nahverkehrsplans erbracht haben.

Die Finanzierung der Aufwendungen der LVB für die Erfüllung der in der Betrauung festgelegten gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen wird über den bestehenden Verkehrsleistungsfinanzierungsvertrag abgedeckt, welcher dafür einen Höchstbetrag festlegt. Die Zahlungen an die LVB dürfen diese Kosten der gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen nicht überschreiten – andersherum würde sich eine Reduzierung der Finanzierung daher aber auch nur dann ergeben, wenn von den LVB vorgenommene Angebotsreduzierungen zu einem unter dem Höchstbetrag liegenden Ausgleichsbetrag führen.“

***

Dass die Kürzung des Angebots auf einer stark frequentierten Linie wie der 10 trotzdem Folgen hat, zeigte dann das geradezu minimale Fahrgastwachstum der LVB im Jahr 2018. Das Unternehmen machte zwar vor allem den langen warmen Sommer für die geringe Steigerung von 156.021.000 auf 156.372.000 Fahrgäste verantwortlich (+ 0,2 Prozent). Aber in den Jahren zuvor konnten die LVB immer Fahrgastzuwächse im Millionenbereich und überm Bevölkerungswachstum verzeichnen. Aber das Bevölkerungswachstum lag 2018 bei 1,04 Prozent. Und die Einschränkungen im Linienbetrieb sorgten für hörbaren Unmut bei den Fahrgästen, die auch immer öfter die Erfahrung machen, dass mitten im Berufsverkehr viel zu kleine Bahnen eingesetzt werden.

Logisch, dass Sebastian Stoppe eben trotzdem wissen wollte, was die Stadt zu unternehmen gedenkt. Denn eine Einschränkung im Linienangebot von 2 Prozent verstärkt ja nur noch Effekte, unter denen die Fahrgäste schon seit Jahren leiden: unplanmäßige Ausfälle von Bahnen und Bussen und eine ganze Kette von Verspätungen, die rund um das Nadelöhr Innenstadt entstehen.

„Welche Maßnahmen unternimmt die Stadt Leipzig in ihrer Eigenschaft als mittelbarer Anteilseigner (über die LVV GmbH) an dem Leistungserbringer, damit die geforderten und bestellten Leistungen tatsächlich erbracht werden und welche Sanktionen sind gegenüber dem Leistungserbringer im Falle der Nichterbringung durchführbar?“, wollte Stoppe deshalb wissen.

Die Antwort ist erstaunlich wattig: „Als mittelbarer Gesellschafter ist die Stadt Leipzig berechtigt, jederzeit umfassende Informationen und Auskünfte zu verlangen und nicht zuletzt über die Wirtschaftsplanung entscheidenden Einfluss zu nehmen. Der Stadt Leipzig stehen alle gesetzlichen und gesellschaftsvertraglichen Einflussmöglichkeiten auf die Leipziger Verkehrsbetriebe zu.“

Man könnte es auch eine Nicht-Antwort nennen. Denn die Stadt nennt hier keine einzige Maßnahme, die sie unternommen hat. Also gab es auch keine. Das klingt nicht wirklich nach Einflussnahme.

Und wie sieht es mit dem Stadtrat aus? Stoppes Frage: „Welche Maßnahmen unternimmt die Ratsversammlung gegenüber der Verwaltung, um die Kontrolle der Einhaltung des Nahverkehrsplans durchzusetzen?“

Die Antwort ist ganz ähnlich gestrickt, auch wenn hier eigentlich die Ratsfraktionen selbst gefragt wären, die ja bekanntlich 2018 erstmals angefangen haben, die Stadtverwaltung beim Thema LVB ernsthaft in die Pflicht zu nehmen, die Zuschüsse zu erhöhen und für zwei Jahre ein Fahrpreismoratorium zu akzeptieren.

Die Antwort des Planungsdezernats: „Der Stadtrat wird durch die Verwaltung und die LVB über deren Anstrengungen zur Minimierung der Auswirkungen auf den Fahrplan und die Maßnahmen zur Verbesserung der Situation informiert. Auch in den Aufsichtsräten von LVV und LVB nehmen Stadträte und Verwaltung ihre Informations- und Kontrollmöglichkeiten wahr.

Abschließend möchte ich noch einmal unterstreichen, dass die Stadt im Sinne der Fahrgäste und unserer Mobilitätsziele selbstverständlich eine vollständige Leistungserbringung durch die LVB erwartet und befördert – wir aber auch die – im Übrigen bundesweite – Problematik der Personalgewinnung für Nahverkehrsunternehmen sehen und die Anstrengungen der LVB, dieser erfolgreich zu begegnen.“

Zur Personalproblematik könnte man an dieser Stelle viel schreiben. Denn dieses Thema wurde auch nicht erst 2018 oder 2017 aktuell. Tatsächlich steht es als Rosa Elefant seit 2010 im Raum. Nur richtig ernst haben es in Sachsen fast alle Behörden nicht genommen. Bis 2018. Da wurden dann die Folgen auch für die LVB-Fahrgäste spürbar.

Die Probleme der LVB entstanden durch jahrelange Sparauflagen und Bremsermentalität

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