So schnell schießen die Preußen nicht. Und die Sachsen auch nicht. Eine Take-Away-Steuer, also eine Steuer auf Einweggeschirr aus Straßenverkäufen in Leipzig, wird es frühestens 2027 geben. Das hat nicht nur damit zu tun, dass vorher eine ordentliche Satzung aufgestellt werden muss, sondern auch mit dem SAP-Programm der Stadt, das sämtliche städtischen Steuern verwaltet.

Die Verpackungssteuer wird in Leipzig also nicht von heute auf morgen eingeführt. Und die Kammern sollen auch noch ihre gnädige Zustimmung geben. Das war auch Thema am 12. Februar in der Ratsversammlung.

Da hatte insbesondere der Grünen-Fraktionsvorsitzende Dr. Tobias Peter noch ein paar Fragen zum Zeitplan der Einführung. Denn beschlossen hat der Leipziger Stadtrat ja schon, dass man – wenn ein positives Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Tübinger Verpackungssteuer vorliegt – eine solche auch in Leipzig einzuführen, um der Einweg-Verpackungs-Müllberge etwas Herr zu werden.

„Der Stadtrat hat im Juni 2024 mehrheitlich beschlossen, nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Zulässigkeit einer kommunalen Take-Away-Steuer unverzüglich – spätestens jedoch bis zum 30.09.2025 – nach Abwägung der mit der Take-Away-Steuer verbundenen Vor- und Nachteile eine Informationsvorlage bezüglich der Bewertung der Steuer, sowie daraus abgeleiteter Pläne und Schritte der Stadt Leipzig vorzulegen. Die entsprechende Info-Vorlage ist den zuständigen Ausschüssen, sowie dem Stadtrat zur Beratung vorzulegen“, schrieb die SPD-Fraktion in ihrer Anfrage.

Und betonte noch einmal, wie wichtig so eine Steuer für Leipzig ist. „Im Falle einer positiven Bewertung, soll die Einführung der Verpackungssteuer an die Etablierung eines möglichst in ganz Leipzig gültigen Mehrweg- bzw. Pfandsystems gekoppelt und dem Stadtrat mit dem Satzungsbeschluss über eine Take-Away-Steuer auch eine Vorlage über ein solches Mehrwegsystem vorgelegt werden. Dieses System soll flächendeckend und einheitlich genutzt werden, um zu vermeiden, dass Systeme entstehen, die nur in einem oder wenigen Geschäften gültig sind. Dafür ist es gemeinsam mit den Umweltverbänden und der IHK zu entwickeln.

Das diese Woche veröffentlichte Urteil des Bundesverfassungsgerichts erlaubt nunmehr Städten und Kommunen in Deutschland grundsätzlich eine eigene Abgabe auf Einwegverpackungen.

Auf dieses Urteil haben wir schon lange gewartet und freuen uns, dass es nun Rechtssicherheit bringt. Angesichts der Müllberge, die wir in unserer Stadt durch Einwegverpackungen jedes Jahr erzeugen, ist es höchste Zeit gegenzusteuern. Allein die gestiegenen Kosten für immer mehr Mülleimer und Einsatzkräfte bei der Stadtreinigung machen das notwendig.

Diese steigenden Kosten trägt momentan die ganze Stadtgesellschaft. Mit einer Verpackungssteuer legen wir das auf die Nutzer um, die tatsächlich den Müll verursachen. Um auch den Einzelhandel dabei zu unterstützen, setzen wir uns gleichzeitig für ein stadtweit gültiges Mehrwegsystem ein. Das ist die Zukunft, mit der man Müll vermeidet und bewusst konsumiert.“

Erste Schritte unternommen

Und die Stadtkämmerei teilte dann eigentlich auch schon recht konkret mit, wann mit der Einführung der Take-Away-Steuer in Leipzig zu rechnen ist.

„Die Stadt Leipzig hat bereits Schritte unternommen, um die Einführung einer solchen Abgabe zu prüfen. Im Juni 2024 wurde beschlossen (VII-A-08850-ÄA-03), bis Ende des dritten Quartals 2025 einen Vorschlag für eine kommunale Take-Away-Steuer vorzulegen. Ziel ist es, ein einheitliches Mehrweg- oder Pfandsystem als Alternative zu Einwegverpackungen zu etablieren, um das Stadtbild zu verbessern und das Müllaufkommen zu reduzieren“, schrieb die Stadtkämmerei als Antwort auf die SPD-Anfrage.

„Die Stadtverwaltung erarbeitet hierzu gemeinsam mit dem Mittelstand und dem Handwerk eine tragfähige Lösung für die Einführung einer Take-Away-Abgabe. Aufgrund komplexer rechtlicher und technischer Rahmenbedingungen ist eine Umsetzung jedoch frühestens 2027 möglich. Zudem bietet die Stadtreinigung Leipzig bereits Beratungen für Gastronomiebetriebe an, um den Umstieg auf Mehrwegsysteme zu erleichtern.“

Dass das nun doch noch einmal zwei Jahre dauern soll, hat einen Grund im aktuellen SAP-System der Stadt, mit dem sämtliche städtischen Steuern verwaltet werden, dessen Betriebszeit aber 2026 ausläuft. Also müssen sämtliche Steuerzahlen jetzt in ein neues SAP-System übertragen werden, bestätigte am 12. Februar Finanzbürgermeister Torsten Bonew.

Und in der Antwort für die SPD-Fraktion hieß es dazu: „Die Umsetzung der Take-Away-Abgabe ist aufgrund rechtlicher und technischer Fragestellungen nicht vor 2027 realisierbar. Ein entscheidender Faktor ist die laufende SAP-Umstellung, die sowohl technische als auch zeitliche Abhängigkeiten mit sich bringt und eine frühere Einführung verzögert. Die Stadt Leipzig steht zudem in engem Austausch mit der Stadt Tübingen sowie dem Deutschen Städtetag (DST), um Erfahrungen und Best Practices für eine effiziente und rechtskonforme Umsetzung zu nutzen.“

Aber – so Bonew: Wenn die anderen Steuern erst einmal alle im System seien, wäre die Hinterlegung der Verpackungssteuer kein Problem mehr.

Juristisch sauber

Dr. Tobias Peter wollte zwar unbedingt noch genauer wissen, wann der Stadtrat die ersten Informationsvorlagen bekommt, wie die Take-Away-Steuer in Leipzig ausgestaltet werden soll. Aber dazu sei es zu früh, das zu sagen, bestätigte Torsten Bonew. „Wir arbeiten momentan an juristisch sauberen Lösungen.“ Und dabei seien nicht die großen Anbieter von To-go-Verpackungen das Problem, sondern eher die kleinen und mittelständischen. Die sollen durch eine überbordende Bürokratie nicht in ihrem Geschäft geschädigt werden. In die Beratung werden auch die beiden Leipziger Wirtschaftskammern einbezogen. Ohne deren Okay, so Bonew, wolle er auch keine entsprechende Satzung vorlegen.

Nur in einem ist man sich einig: dass die Take-Away-Steuer kommen soll. Als „Lenkungssteuer“, wie SPD-Stadtrat Andreas Geisler betont. Die Stadt solle ja damit keine zusätzlichen Einnahmen generieren, sondern den Verpackungsmüll reduzieren. Und deshalb wäre eben auch noch zu klären, wie insbesondere kleine Betriebe bei der Einführung von Mehrwegsystemen gefördert werden können.

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