Am Mittwoch, dem 22. Januar, hat das Bundesverfassungsgericht die Tübinger Verpackungssteuer gebilligt und wies damit die Klage eines Tübinger McDonald’s-Restaurants ab. Das ist eine Nachricht, die auch für Leipzig Relevanz hat. Denn damit ist auch in Leipzig der Weg frei zur Einführung einer Verpackungssteuer, mit der die Müllberge insbesondere aus städtischen Papierkörben deutlich reduziert werden können.
Die Fraktionen der SPD und von Bündnis 90/Die Grünen Leipzig begrüßen die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über die Rechtmäßigkeit von kommunalen Verpackungssteuern und drängen nun auf deren Einführung in Leipzig.
„Die Verpackungssteuer ist in erster Linie ein wichtiges Steuerungsinstrument, um das Müllaufkommen durch leicht vermeidbaren Einweg-Müll zu verringern“, führt Nicole Schreyer, umweltpolitische Sprecherin der Fraktion, zu konkreten Effekten aus. „Für diesen Umweltschutz werden gastronomische Betriebe nach Willen des Stadtrates dafür mittels eines Förderprogramms unterstützt, etwa bei der Anschaffung des Mehrwegsystems als auch bei ggf. für das Mehrwegsystem anzuschaffenden (Gewerbe-)Geschirrspülern.“
Katharina Krefft, finanzpolitische Sprecherin der Fraktion, ordnet den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 22. Januar 2025 ein: „Jetzt kann auch in Leipzig die Verpackungssteuer eingeführt werden. Mit solchen örtlichen Aufwandssteuern kann sich die Stadt eigene Einnahmen erschließen, um öffentliche Aufgaben wie die Stadtreinigung zu finanzieren. Die Entscheidung ist eine weitere Bestätigung eigener kommunaler Einnahmequellen und wertvoll für die kommunale Selbstverwaltung.“
Die Einnahmesituation der Stadt Leipzig soll sich durch die bereits mehrfach geforderte Einführung einer Verpackungssteuer, der sogenannten Take-Away-Steuer, verbessern. Rechnet man die Einnahmen von Tübingen anhand der Einwohnerzahl hoch, ergeben sich für Leipzig rund 6,4 Millionen Euro pro Jahr – eine ordentliche Summe in Zeiten knapper Finanzen, so die Grünen. Im Fall des Beschlusses soll ein einheitliches Mehrweg- bzw. Pfandsystem als Alternative zu Einweg-Verpackungen in Leipzig eingeführt werden.
Mit einem eigenen Haushaltsantrag will die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, dass dafür entsprechende Mittel im Doppelhaushalt zur Verfügung gestellt werden. Sowohl der Einnahmevorschlag als auch der Ausgabeantrag wurden in der Verwaltungsmeinung mit Verweis auf den ausstehenden Beschluss zur Verfassungsbeschwerde ins Verfahren verwiesen.
Mit dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts, die Verfassungsbeschwerde abzulehnen, kann der Rat bereits im laufenden Haushaltsplanverfahren entscheiden, für 2026 eine Deckungsquelle bestätigen und die Verwaltung mit einem Förderprogramm beauftragen.
Die Position der SPD
„Auf dieses Urteil haben wir schon lange gewartet und freuen uns, dass es nun Rechtssicherheit bringt“, erklärt SPD-Stadtrat Andreas Geisler. „Angesichts der Müllberge, die wir in unserer Stadt durch Einweg-Verpackungen jedes Jahr erzeugen, ist es höchste Zeit gegenzusteuern. Allein die gestiegenen Kosten für immer mehr Mülleimer und Einsatzkräfte bei der Stadtreinigung machen das notwendig. Diese steigenden Kosten trägt momentan die ganze Stadtgesellschaft. Mit einer Verpackungssteuer legen wir das auf die Nutzer um, die tatsächlich den Müll verursachen.“
Hintergrund ist das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 27. November 2024 (Az. 1 BvR 1726/23), veröffentlicht am 22. Januar 2025, welches die Verfassungsbeschwerde gegen die Tübinger Verpackungssteuer zurückgewiesen hat. Der Leipziger Stadtrat hatte sich im Juni 2024 dazu verständigt, dieses Urteil abzuwarten, bevor man eine ähnliche Steuer einführen würde. Über diese wurde seit 2023 intensiv diskutiert.
„Wir schützen damit die Umwelt, machen sinnvolle Mehrweg-Lösungen attraktiver und entlasten den städtischen Haushalt bei der Müllbeseitigung. Jetzt gilt es, damit keine Zeit mehr zu verlieren“, betont Geisler. „Um auch den Einzelhandel dabei zu unterstützen, setzen wir uns gleichzeitig für ein stadtweit gültiges Mehrwegsystem ein. Das ist die Zukunft, mit der man Müll vermeidet und bewusst konsumiert. Mit unserer Anfrage an die Verwaltung unterstreichen wir die Dringlichkeit bei dem Thema und haken gezielt nach, was die nächsten Schritte sind.“
Das Bundesverwaltungsgericht hat bereits in seinem Urteil vom 24. Mai 2023 die Rechtmäßigkeit der Tübinger Verpackungssteuer bestätigt, die bereits zum Januar 2022 in der baden-württembergischen Stadt eingeführt wurde. Dort, wie auch in Konstanz, werden Einwegbecher und -verpackungen mit 0,50 Euro pro Stück, Einwegbesteck mit 0,20 Euro besteuert. Wer Mehrweg benutzt, zahlt nur Pfand, das erstattet wird.
Mehrwegverpackungen werden damit für Verbraucher/-innen deutlich attraktiver. Zugleich fördert die Stadt die Anschaffung von Mehrwegsystemen und erforderliche Betriebsgeräte in der Gastronomie. Zuletzt hatte eine Franchisenehmerin einer weltweiten Fastfoodkette gegen die unterstellte Beschränkung seiner Berufsausübung geklagt. Der Beschluss bestätigt die Höherwertigkeit des Umweltschutzes. Weitere Städte wie Heidelberg und Freiburg haben ebenfalls Interesse, nun eine solche Verpackungssteuer einzuführen.
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