In hiesigen Regionen nördlich der Alpen ist Heizen im Winter unbedingt erforderlich. Eine warme Wohnung, warm duschen, heißer Tee oder beheizte Arbeitsräume sind wichtig für das persönliche Wohlfühlen und für ein angenehmes Miteinander. Doch die letzten Jahre haben uns gezeigt: Wärme ist nicht nur eine private Angelegenheit, sondern auch eine politische.
Der Gaspreisschock nach dem russischen Großangriff auf die Ukraine vor fast vier Jahren oder die Ölpreisschwankungen machten deutlich, wie abhängig wir in Deutschland von Energie aus dem Ausland sind. Für viele Menschen wurde Heizen plötzlich ein finanzielles Problem. Diese Abhängigkeit ist zugleich auch ein wirtschaftliches.
Die technische Seite können wir lösen, indem wir zum Heizen auf die Nutzung von erneuerbaren Energien (EE) umsteigen. Diese EE können wir hier vor Ort erzeugen, anstatt weiter fossile Energien zu verbrennen, die wir importieren müssen. Dieser Umbau ist sicher recht anspruchsvoll, technologisch und finanziell belastend, aber um unabhängiger und nachhaltiger zu werden, dringend erforderlich.
Warum brauchen wir unbedingt diese Veränderungen für die Wärmebereitstellung und im Energiesystem?
Wir sollten versuchen, unabhängiger von fossilen Energien zu werden, um den Kohlendioxid (CO₂)-Ausstoß möglichst schnell zu senken. Wir sollten Wärme und Energie klimaverträglicher produzieren, damit wir und unsere Nachkommen eine einigermaßen lebenswerte Umwelt noch erhalten können und in Zukunft vorfinden.
Deutschland sollte möglichst schnell unabhängiger von fossilen Energieimporten werden, da die Lieferstaaten für diese Energien:
– uns einfach durch Nichtlieferung erpressen können,
– diese oft nicht mit unseren Wertevorstellungen übereinstimmen und ggf. unzuverlässig sind. – wir begeben uns in unerwünschte Abhängigkeiten, wir sind erpressbar,
– wir sind damit nicht mehr wissenschaftlich-wirtschaftlich flexibel, sondern sind an diesen Importen orientiert.
Mit den Abhängigkeiten an fossilen Energien geraten wir ins technisch-technologische Abseits, wir sind nicht mehr zukunftsorientiert, nicht mehr wettbewerbsfähig und nicht mehr Marktbestimmend. Damit verkaufen wir auf dem Weltmarkt zunehmend nur noch schlecht unsere technisch veralteten Produkte.
Ziel 2045
Beim Pariser Klima-Abkommen vom Dezember 2015 hatte sich die damalige Große Koalition aus CDU/SPD auf die Beschränkung des weltweiten Temperaturanstiegs auf unter 2 °C, möglichst aber unter 1,5 °C geeinigt und das Abkommen unterzeichnet. Das ist eine verbindliche Festlegung für die nächsten 20-30 Jahre. Dieses Ziel, um bis 2045 den CO₂-Ausstoß so weit zu reduzieren, dass wir ab 2045 Treibhausgas-neutral wirtschaften können, wird von den jeweils regierenden Parteien mit recht unterschiedlich gesetzten Schwerpunkten verfolgt.
Die Ampel-Regierung versuchte den energetischen Umbau zur Nutzung der EE bis 2045 zu erreichen und möglichst früher. Die derzeitige Regierung streckt diesen Umbau durch Weiternutzung von fossilen Energien und verunsichert damit die Neuorientierung der Wirtschaft. Die exportorientierte deutsche Wirtschaft stagniert durch dieses politische Hin- und Her, durch die wirtschaftspolitischen Restriktionen der USA, durch den Ukraine-Krieg und die weltweiten Natur- und Klima-Polykrisen.
Entsprechend dem Klima-Abkommen und dem Green Deal der EU besteht gesetzlich geregelt für die Stadt Leipzig die Zielsetzung des klimaneutralen Wirtschaftens bis 2045. Für die Beheizung der Gebäude in Leipzig werden rund 50 % des Energiebedarfes der Stadt aufgewendet. Damit verursacht das Heizen den höchsten Anteil an Kohlendioxid (CO₂)-Ausstoß der Stadt. Deshalb ist der klimafreundliche Umbau der Energieversorgung für Wärme und Heizungen notwendig.
Nach dem vom Bundestag Ende 2023 beschlossenen Wärmeplanungsgesetz sind alle Städte und Gemeinden in Deutschland verpflichtet, eine kommunale Wärmeplanung zu erarbeiten. In Städten mit mehr als 100.000 Einwohnern soll die Wärmeplanung bis zum 30. Juni 2026 vorliegen, in allen anderen Gemeinden bis Mitte 2028.
Das Gebäudeenergiegesetz vom 1. Januar 2024 regelt zudem bei Heizungserneuerungen für Neubauten in Neubaubaugebieten sowie Neubauten im Bestandsgebiet und Bestandsgebäuden, das diese neuen Heizungsanlagen einen Mindestanteil von 65 Prozent erneuerbarer Energien oder unvermeidbarer Abwärme aufweisen müssen.
Ohne diese Festlegungen können wir das große Ziel der CO₂-Reduzierung nicht erreichen. Diese Vorgaben sind eingebettet in die EU-weiten Zielsetzungen. Die Richtlinien Red III (Erneuerbare Energien), EED (Energieeffizienz) und EPBD (Gebäuderichtlinie) bilden hierbei den rechtlichen Rahmen für nationale Planungen und Gebäudestandards.
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