Ein Großteil des Heizungswärmebedarfes der Stadt Leipzig (fast 60 %) wird derzeitig durch die Bereitstellung von Erdgas abgedeckt, mit rd. 51.000 Gaszähler bzw. Abnahmestellen. Dieser hohe Versorgungsgrad mit Gas, egal ob als Erdgas oder LNG-Gas, wird sich durch den Wärme-Umbau in den nächsten Jahren bis 2045 stark reduzieren.
Zum einen: Die Gasversorgung wird zunehmend durch die CO₂-Bepreisung teurer werden. Zum anderen: Immer mehr Eigentümer steigen auf andere Energieträger um wie Fern- oder Nahwärme, Wärmepumpen oder Geothermie. Die Versorgungssicherheit bei Gas wird abnehmen und die Klimaneutralität der Energieversorgung wird zunehmend höher bewertet.
Die überörtlichen Gasleitungen werden privatwirtschaftlich betrieben (z.B. durch VNG, Ontras, Terrawatt, Uniper) und örtliche Gasnetze sind oft im Eigentum der Kommune oder von kommunalen Stadtwerken. Die derzeitige dreiteilige Wärmeenergieversorgung durch Strom, Fernwärme und Gas wird nur für eine Übergangszeit noch gesellschaftlich finanzierbar sein.
Denn auch die Lieferung von Gas als Wärmeenergie ist ein Kostenfaktor, ein weiterer die Bewirtschaftung der Gasverteilnetze. Wenn sich das Betreiben der Gasnetze nicht mehr rechnet, werden diese ohne gesetzliche Regelungen schnell still gelegt.
4.1. Gasnetzumlage
Bei den Kosten für die Gasversorgung ist die Entwicklung der Gasnetzumlage zu beachten, um die finanziellen Belastungen der Abnehmer in Grenzen zu halten. In Leipzig ist zu berücksichtigen, dass 87 % der Bevölkerung zur Miete wohnen und somit Wärme-Abnehmer sind, die nur über begrenzte Einnahmen verfügen, noch über Wohneigentum.
Die Mietpreise in Leipzig sind heute schon unangemessen hoch. Deshalb können die Mieter nicht noch zusätzlich an den Kosten des Umbaus der Heizungssysteme beteiligt werden.
Die Vermieter sind letzten Endes verantwortlich für die Bereitstellung der Heizungsanlagen. Um die Heizungsanlage auf dem erforderlichen technischen Stand zu halten bzw. umzurüsten müssen vorausschauend die entsprechenden Rücklagen durch die Vermieter gebildet werden. Aus diesen Rücklagen sind also die Umbaukosten zu finanzieren, denn Eigentum ist zwar zu schützen, aber Eigentum verpflichtet auch, entsprechend dem Grundrecht der Bürger auf Klimaschutz in Verantwortung einer klimaneutralen Transformation.
Die Kosten der Modernisierungsumlage für Mieter sind zu begrenzen.
Bei der Planung zum Umbau von Heizungsanlagen ist auch zu berücksichtigen, dass die Eigentümer zwar die Investitionskosten vorerst tragen, aber diese Kosten können durch die Modernisierungsumlage auf die Mieter abgewälzt werden. Die Vermieter können nach jeweiligen Modernisierungsmaßnahmen die Nettomiete dauerhaft um bis zu 8 % erhöhen (eine bundespolitische Erhöhung auf 12 % wird diskutiert).
Durch diese prozentuale Mieterhöhung entsteht zudem ein zusätzlicher Gewinnertrag für Eigentümer, da die Umlage bestehen bleibt, selbst wenn die Sanierungskosten bereits vollständig refinanziert sind. Die Modernisierungsumlage darf nicht auf den Umbau und Neuanschaffung von Heizungen bezogen werden.
Mieter haben schon die Heiz- und Betriebskosten und die Gebäude-Modernisierungs-Umlage zu tragen, ohne Einfluss auf Technik oder Sanierungsumfang und -zeitpunkt. (KWP Pkt 8, S. 115).
4.2. Die Kostenentwicklung zum CO₂-Emissionshandel berücksichtigen
Bei der Verbrennung von Erdgas, Erdöl, Benzin, Holz u.A. zur Wärmeversorgung entsteht Kohlenstoffdioxid (CO₂), ein klimarelevantes Treibhausgas. Um die CO₂-Emissionen zu senken, wird in der Europäischen Union (EU) die Erzeugung und Ausscheidung von CO₂ über ein Zertifikat mit einem Preis bewertet, aktuell 2025 mit 55 € pro Tonne CO₂ als fester Preis für ein Jahr. Ab 2026 sollten diese Emissions-Zertifikate dann versteigert werden, mit einem Preiskorridor von 55 bis 65 Euro pro Tonne CO₂.
Zum Ende 2025 hat sich die Europäische Union geeinigt, den Emissionshandel für Gebäude und Verkehr, den sogenannten ETS 2, um ein Jahr zu verschieben und erst ab dem Jahr 2028 zu starten. Dann bestimmt sich der Preis wie an einer Börse durch Angebot und Nachfrage. Es wird mit einem deutlichen Anstieg der Preise je Tonne CO₂ von 120 bis 150 € gerechnet. Damit steigen verständlicherweise auch die Kosten für fossile Brennstoffe.
Als Beispiel aus der Zeitschrift Finanztipp vom 12.11.2025: Für Gas lagen 2025 die Kosten bei etwa 1,2 Cent pro Kilowattstunde (kWh) als CO₂-Abgabe, beim Heizöl sind es rund 17,5 Cent pro Liter. Bei Preisen je Tonne CO 2 von 120 € werden nach 2028 die Kosten für Gas bei ca. 2,59 Ct/kWh liegen und für Heizöl bei ca. 38,22 Ct/Liter. Bei der Planung von Heizungsanlagen sollte diese Entwicklung berücksichtigt werden.
Neben den Gasnetzkosten sind die Wartungskosten für die Gasheizungs-anlage durch Schornsteinfeger und Prüfgebühren zu beachten.
4.3. Die Gasspeicherumlage
Die Gasspeicherumlage wurde im Oktober 2022 unter dem Hintergrund der Gaspreiskrise eingeführt. Um die Gasversorgung für den Winter sicher zu gewährleisten, wurde damit vorgegeben, wie hoch der Füllstand der deutschen Gasspeicher zu bestimmten Stichtagen sein soll. Die Umlage betrug zuletzt 0,289 Cent pro Kilowattstunde. Die schwarz-rote Koalition hat im Herbst 2025 die Befreiung von dieser Gasspeicherumlage beschlossen.
Die Kosten für fossiles Gas von derzeit rund 3,4 Milliarden Euro pro Jahr werden aus dem Klima- und Transformationsfond (KTF) bezahlt, einem Sondertopf des Bundes. Dieser Fond sollte eigentlich zur Finanzierung von Infrastruktur- und Klimaschutzmaßnahmen dienen, und nicht der Subventionierung zur Speicherung von fossilem Gas.
4.4. Ein Gasnetz-Umbauplan muss her
Die Anzahl der bundesweit neu eingebauten Heizungsanlagen für Fernwärme und mit Wärmepumpen steigt beständig. Damit reduzieren sich die Gasanschlüsse, aber die Kosten für das Gasnetz bleiben bestehen. Diese Kosten für den Betrieb und die Instandhaltung der Gasnetze legen die Gasnetzbetreiber auf die weniger werdenden Gasabnehmer um. Ohne entsprechende Regelungen droht laut aktueller Studie vom Fraunhofer-Institut (IFAM) eine Verzehnfachung der Netzentgelte. Heute zahlt ein typischer Drei-Personen-Haushalt laut der Studie circa 300 bis 400 Euro pro Jahr für den Netzanschluss.
Nur wenn Stadtwerke und andere Gasnetzbetreiber früh (also bis 2027) einen Gasausstiegsplan erarbeiten, lassen sich die Kosten für Gaskunden laut den Autoren abmildern. Denn wenn die Stadtwerke beim Rückzug aus der Gasversorgung Schritt für Schritt vorgehen, können sie wenig genutzte bzw. unrentable Netzteile der Reihe nach außer Betrieb nehmen und damit Kosten sparen. Mit der kommenden Umsetzung der EU-Gasrichtlinie 2024/1788 in nationales Recht entstünde somit die Grundlage für ein Konzept zur kommunalen Gasnetzstilllegung.
Stadtwerke sollen zwar zukünftig Gasnetze stilllegen dürfen, gleichzeitig wollen Teile der Regierung noch immer das Heizungsgesetz abschaffen und damit womöglich weiterhin den Einbau von Gasheizungen erlauben. Sollten bestimmte Teile der CDU/CSU Regierung das tatsächlich umsetzen, riskieren sie ein teures Wärmewende-Chaos mit hohen Kosten für die Gaskunden.
Im Entwurf zur Kommunalen Wärmeplanung (KWP) ist zu lesen „Spätestens bis 2045 – dem Jahr, in dem die Bundesrepublik klimaneutral sein will – müssen die kommunalen Gasnetze entweder stillgelegt oder auf klimafreundliche Alternativen wie Biogas oder Wasserstoff umgestellt werden. Diese Vorgabe ergibt sich aus dem Gebäudeenergiegesetz und der Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes, die den Ausstieg aus fossilem Erdgas einleiten“.
Nach Aussage in der KWP Pkt. 2.2.1. gelten für die Netzbetreiber nach § 17 EnWG (Netzanschluss und Allgemeine Anschlusspflicht) die Verpflichtung, jeden neuen Kunden diskriminierungsfrei an das Gasnetz anzuschließen, sofern dies wirtschaftlich zumutbar ist. Damit besteht hier für die Netzbetreiber und Gaskunden ein Widerspruch. Einerseits Verpflichtung zum wirtschaftlich vertretbaren Gasnetzanschluss, aber andererseits Anforderungen zum Umstieg auf erneuerbare Energien. Im Entwurf zur KWP ist dazu keine eindeutige Aussage zu finden.
Die Zukunft des Gasnetzes
Für eine langfristige Orientierung zum Umbau von Heizungsanlagen ist durch die Eigentümer und Nutzer auch die zukünftige Entwicklung des Gasnetzes zu berücksichtigen:
a) durch den Umstieg auf nachhaltige Heizungsanlagen wird die Nachfrage nach fossilen Brennstoffen sinken,
b) fossile Energien werden durch die CO₂ Bepreisung stetig teurer,
c) die erforderliche Technik der Gas- und Ölheizungen wird mittelfristig nicht mehr erneuert und es findet weniger Weiterentwicklung statt,
d) fossile Energieträger sind mit all den bekannten Nachteilen wie Umweltbelastung, CO₂ Ausstoß, Klimaveränderung nicht mehr zeitgemäß.
Wenn das Gasnetz nicht mehr wirtschaftlich betrieben werden kann, werden a) die Netzkosten auf die weniger werdenden Nutzer umgelegt, b) werden die Netzbetreiber künftig neue Anschlüsse verweigern oder c) bestehende Anschlüsse mit ausreichender Vorlaufzeit kündigen dürfen.
Die Gasnetze werden damit zunehmend stillgelegt oder nur für bestimmte Zentren zur Wasserstoffverteilung umgerüstet. Entweder die Energieversorger stellen dann für einen reibungslosen Übergang den Anschluss an ein Fernwärmenetz bereit, oder die Verbraucher müssen sich selbst um den Einbau einer klimafreundlichen Heizung kümmern.
Klar ist aber auch: Vor einer unangekündigten Kündigung sollte niemand Angst haben müssen. In der emotional aufgeladenen und teils wenig sachlich geführten Diskussion um die Wärmewende ging viel Vertrauen verloren. Denn gerade für die letzten Kunden im Gasnetz sind verlässliche Aussagen seitens des Gasversorgers sicherzustellen und Kostenexplosionen bei den Netzentgelten zu vermeiden.
Sogenannte innovative Gasalternativen
In Acht nehmen sollten sich Bürger und Kommunen vor teuren Scheinlösungen, die von der Gaslobby und ihren Verbündeten immer wieder ins Spiel gebracht werden. Gerade der vermeintlich praktikable Umstieg auf alternative Gase (sog. E-Fuels) wird immer wieder aus den Kreisen der Gasbranche beworben.
Dabei stehen weder Wasserstoff noch biogene Gase in ausreichenden Mengen und zu erschwinglichen Preisen zur Verfügung, um die vielen Gasheizungen zu ersetzen. Vor allem Wasserstoff (H) ist als Brennstoff zur Beheizung von Gebäuden aufgrund seiner ineffizienten Herstellung viel zu teuer, darin sind sich die Wissenschaft und Energiefachleute einig.
Ein gesamtes Gasnetz mit dem kostbaren Gas zu betreiben, käme für die wenigen potentiellen Kunden als Kostenpunkt noch dazu. Die Nutzung von Wasserstoff kommt nur für sehr energieintensive Wirtschaftszweige in Aussicht wie Schwerlasttransporte, Stahl- und Zementherstellung, die Chemische Industrie, die Schifffahrt u.Ä.
Teil 1 der Serie findet man hier.
Teil 2 der Serie findet man hier.
Teil 3 der Serie findet man hier.
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