Als sich im Februar andeutete, dass es mit einem feierlichen Ende des Lockdowns mit Frühjahrsbeginn nichts werden würde, stellte die CDU-Fraktion im Leipziger Stadtrat den Antrag: „Der Beschluss zur Vorlage VII-A-01251 ,Gastronomische Nutzflächen kostenfrei um 20 % erweitern‘ wird auf das Kalenderjahr 2021 ausgeweitet.“ Leipzigs Verwaltung stimmt dem jetzt zu. Denn viele Gastronomen werden jeden Kunden im Freisitz brauchen, um aus dem Corona-Tal wieder herauszukommen.

Das Dezernat Umwelt, Klima, Ordnung und Sport sieht jedenfalls kein Hindernis, das CDU-Anliegen zu übernehmen und im Jahr 2021 wieder eine deutliche Ausweitung der Freisitze zu ermöglichen: „Der Oberbürgermeister wird beauftragt, sicherzustellen, dass Gastronomiebetrieben mit Freisitzflächen auf Antrag hin eine Erweiterung von Freisitzflächen genehmigt wird, was im Einzelfall auch über 20 % mehr Fläche bedeuten kann, wenn dies unter Einhaltung der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs und der damit verbundenen Gewährleistung von Flucht- und Rettungswegen möglich ist. Der Antrag ist innerhalb von 14 Tagen zu bearbeiten.“

Und weiter, so die Verwaltung: „Die Sondernutzungsgebühren entfallen bis zum 31.12.2021; dies gilt im Übrigen auch für alle im bzw. am öffentlichen Grün/Blau ansässigen Gewerbetreibenden – auch die per Vertrag gebundenen – denen ebenfalls nach erfolgreicher Einzelfallprüfung damit einhergehendem Abwägungsprozess eine Erweiterung von Freisitzflächen zu genehmigen ist.“Und das wolle man auch nicht erst nach Ende des Lockdowns beginnen, sondern sei schon mittendrin im laufenden Verfahren, so das Dezernat. Denn mittlerweile geht es auch darum zu retten, was es an Gastronomie in Leipzig zu retten gibt.

„Vorangestellt wird die Feststellung, dass der Stadtverwaltung die gravierende und in vielen Fällen auch existenziell gefährdende Situation der Gastronomie bekannt ist und gemeinsam
alle Anstrengungen unternommen werden, um die wirtschaftlichen Folgen abzumildern. Insofern wird die Stadtverwaltung die entsprechenden Anträge auf Erweiterung der Freisitzflächen innerhalb von 14 Tagen bearbeiten“, betont das Ordnungsdezernat in seiner Stellungnahme.

„Die Stadtverwaltung unterstützt das Anliegen der antragstellenden CDU-Fraktion, den Beschluss der Ratsversammlung vom 08.07.2020 zur Vorlage VII-A-01251 ,Gastronomische Nutzflächen kostenfrei um 20 % erweitern‘ auf das Kalenderjahr 2021 auszuweiten (Beschlusspunkt 1). Insofern wird auf die Begründung zum Beschluss VII-A-01251 aus dem Jahr 2020 verwiesen.“

Und bei der Genehmigung allein soll es ja nicht bleiben. Denn normalerweise würden die Gastronomen ja für jeden belegten Quadratmeter öffentlichen Raums zahlen müssen.

Das Ordnungsdezernat betont aber: „Darüber hinaus ist festzuhalten, dass die Stadtverwaltung der Ratsversammlung zeitnah einen Vorschlag unterbreiten wird, wonach die Sondernutzungsgebühren für 2021 auf null Euro festgesetzt werden – ähnlich der Verfahrensweise im Jahr 2020. Die Verwaltungsgebühren sind nach Einschätzung des Rechnungsprüfungsamtes und des Rechtsamtes jedoch nicht generalisiert erlassbar. Die entsprechende Vorlage dazu befindet sich derzeit noch im laufenden Verfahren und wird der Ratsversammlung alsbald zugeleitet.“

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