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Sachsens Verfolgungseifer gegen linke Politiker: Thüringer Justizausschuss hebt Immunität von Bodo Ramelow auf

Ralf Julke
Bodo Ramelow.
Bodo Ramelow.
Foto: Linksfraktion Thüringen
Es ist ein zu skurriles Bild, das sich da malt: Erwachsene Familienväter und gewählte Abgeordnete aus deutschen Landesparlamenten fahren an einem frostig kalten Februartag im Jahr 2010 nach Dresden, und statt brav irgendwo am Rand des Stadtgebietes den Spatzen und Krähen ihren Protest zu demonstrieren, fangen sie an, Polizisten zu schubsen, zu bedrängen oder gar zu verprügeln.

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Anders lässt sich die Beharrlichkeit der Dresdner Staatsanwaltschaft nicht erklären, mit der sie gerade solche Demonstrationsteilnehmer, die auch noch medienbekannt sind, versuchen vor Gericht zu bringen. Damit das überhaupt vonstatten gehen kann, muss erst einmal die Immunität der Abgeordneten aufgehoben werden. Die Parlamente entscheiden darüber, Abgeordnete aller Fraktionen versuchen sich im Immunitätsausschuss ein Bild zu machen über die Berechtigung der Anklage. Und dann müssen sie abwägen, ob die Vorwürfe konkret und stark genug sind, um das nicht ganz unwichtige Gut der Abgeordnetenimmunität preiszugeben.

Es schützt nämlich genau davor: Vor staatlichen Übergriffen auf die gewählten Vertreter des Volkes.

In Sachsen tagte dazu der Immunitätsausschuss des Landtages schon am 29. September. Es ging um die Immunität des Vorsitzenden der Linksfraktion im Landtag, André Hahn. Und die Abgeordneten von CDU und FDP hatten im Ausschuss kein Problem, dem Ansinnen der Dresdner Staatsanwaltschaft stattzugeben. Auch wenn bis dato nichts dafür spricht, dass André Hahn sich irgendeine Gewalttätigkeit hat zuschulden kommen lassen.

Angeklagt werden soll er nach dem Gummi-Paragraphen 21 des Sächsischen Versammlungsgesetzes. Der ist gleichlautend mit dem selben Paragraphen aus dem Bundes-Versammlungsgesetz: "Wer in der Absicht, nicht verbotene Versammlungen oder Aufzüge zu verhindern oder zu sprengen oder sonst ihre Durchführung zu vereiteln, Gewalttätigkeiten vornimmt oder androht oder grobe Störungen verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft."

Während in Sachsen über die Aufhebung der Immunität jetzt noch der gesamte Landtag beschließen muss, pflegt man in Thüringen, zu dem ja die Dresdner Polizei bekanntlich sehr gute Beziehungen pflegt, ein abgekürztes Verfahren. Dort entscheidet der Justizausschuss des Thüringer Landtages direkt über die Aufhebung von Immunitäten. Und genauso war er in dieser Woche in nichtöffentlicher Sitzung mit der Immunität des Vorsitzenden der Fraktion Die Linke im Thüringer Landtag, Bodo Ramelow, befasst.

Vorsitzender der Linksfraktion in Thüringen: Bodo Ramelow.
Vorsitzender der Linksfraktion in Thüringen: Bodo Ramelow.
Foto: Linksfraktion Thüringen

Auch gegen ihn will die Staatsanwaltschaft Dresden im Zusammenhang mit der Teilnahme an einer Anti-Nazi-Demonstration in Dresden im Februar 2010 Anklage erheben. Eine Mehrheit des Ausschusses hob Ramelows Immunität auf. Was jetzt heißt: Gegen ihn kann die Dresdener Staatsanwaltschaft jetzt Anklage erheben.

Was bei dem zitierten butterweichen Paragraphen, nach dem augenscheinlich staatliche Instanzen aus eigenem Ermessen entscheiden, was eine "grobe Störung" ist, vor Gericht herauskommt, ist eine völlig offene Frage.

Ob die Anklageerhebung überhaupt rechtskräftig ist, eine weitere. Denn ermittelt wurde augenscheinlich aufgrund des Sächsischen Versammlungsgesetzes, das zwar im § 21 wortgleich ist mit dem Bundesgesetz - nur das angedrohte Strafmaß variiert. Doch am 19. April 2011 hat der Sächsische Verfassungsgerichtshof festgestellt, dass das Sächsische Versammlungsgesetz nichtig ist, weil es gegen die Sächsische Verfassung verstößt.

Ein entsprechendes Gutachten des Bundestages bestätigt diese Unwirksamkeit des Sächsischen Versammlungsgesetzes. Das Gutachten stellte Ramelow dem Justizausschuss zusammen mit einem Brief zur Verfügung, in dem er fragte, "ob seine 'Eigenschaft als Fraktionsvorsitzender mit Strafverfolgung belegt werden soll'."

Nach der Entscheidung stellt er fest: "Eine Ausschussmehrheit war jedoch offensichtlich nicht gewillt, sich mit grundlegenden Fragen der Abgeordnetenimmunität zu befassen." Ermittelt wird auch gegen die Vorsitzenden der Linksfraktion in Hessen. Die Dresdner Staatsanwaltschaft agiert augenscheinlich nach Parteifarbe. Ob ihr tatsächlich an der Aufklärung konkreter Tatverhalte gelegen ist, darf man mittlerweile wohl bezweifeln.

Entsprechend deutlich waren jetzt auch die Kommentare aus dem sächsischen Parlament zu dem Vorgang im Thüringer Justizausschuss.

"Unser Adressat ist die sächsische Staatsanwaltschaft, die Dresdner im Konkreten. Von dieser erwarten wir, dass das Verfahren, im Übrigen auch gegen André Hahn und die Vorsitzenden der Fraktion Die Linke im Hessischen Landtag Janine Wissler und Willi van Ooyen, sofort eingestellt, zumindest aber ausgesetzt wird", erklärt der stellvertretende Vorsitzende und rechtspolitischen Sprecher der Fraktion Die Linke im Sächsischen Landtag, Klaus Bartl. "Schon, um die Expertise des wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages über die Auswirkungen der Nichtigkeitserklärung des Sächsischen Versammlungsgesetzes auf die laufenden Ermittlungsverfahren wegen Verstoßes gegen § 21 des Versammlungsgesetzes des Bundes gründlich prüfen zu können."

Und noch deutlicher wird einer, der sich im Kampf um eine transparentere Regierungspolitik in Sachsen schon eine Menge graue Haare verdient hat, der SPD-Abgeordnete Karl Nolle, Mitglied im Immunitätsausschuss des Sächsischen Landtages SPD-Obmann im Untersuchungsausschuss "Sachsensumpf".

"Die gestrige Entscheidung der SPD im Thüringer Landtag halte ich für blamabel und für einen unverzeihlichen politischen Fehler", sagt er. "Das Verfassungsrecht der Abgeordnetenimmunität ist ein schwerwiegendes Schutzrecht nicht zuletzt aus der Erfahrung der Auseinandersetzungen mit der schleichenden Machtergreifung der Nationalsozialisten am Ende der Weimarer Republik. Entscheidungen zur Immunität sind Gewissensentscheidungen jedes Abgeordneten und unterliegen weder Begehrlichkeiten von Koalitionsverträgen noch Fraktionszwängen oder gar wie in Sachsen - politischen Veranlassungen eines Fraktionsvorsitzenden, wie hier geschehen durch Steffen Flath."

"Wenn sich Demokraten mit Zivilcourage den Neonazis gewaltfrei entgegenstellen ist das kein Kaffeekränzchen. Es ist eine demokratische Pflicht in der aus Protest und Zorn Widerstand werden musste und geworden ist. Hier steht die Meinungsfreiheit der Demokraten und der friedliche Widerstand couragierter Bürger gegen die irren Aufmärsche von Verfassungsfeinden", stellt der Abgeordnete fest. "Das Skandieren von Parolen wie z.B. 'Ruhm und Ehre der Waffen-SS' unter Polizeibeobachtung ist kein tatsächlicher Grund für die Dresdner Staatsanwaltschaft einzuschreiten, stattdessen überzieht sie friedliche Demonstranten wegen ihrer gewaltfreien Blockaden mit vordemokratischem Ermittlungseifer, der ausschließlich Kriminalisierung und vordemokratische Einschüchterung zum Ziel hat, egal was bei Gericht herauskommt. Das Verfahren ist die Strafe."

Dass er das, was sächsische Entscheidungsinstanzen gern als "Gewaltenteilung" bezeichnen, seit Jahren sehr kritisch sieht, stellte er nun ebenfalls wieder fest: "Teile der Justiz stellen mit ihrer Strafverfolgung als willige politische Vollstrecker (wer befördert, befiehlt) auf einer fragwürdigen Rechtsgrundlage und der Folgen eines nichtigen Sächsischen Versammlungsgesetzes, den demokratischen Rechtsstaat auf den Kopf, der in Sachsen, 20 Jahre nach der Wende, bisher immer noch auf dünnen Beinen steht. - Die Antwort couragierter Demokraten kann nur sein, der Inflation von einschüchternden Ermittlungsverfahren zu den Nazidemonstrationen noch mehr Demokraten zur friedlichen Demonstration und gewaltfreier Blockade am 13.02.20012 aufzurufen."

Und: "Die Verfahren gegen friedliche Demonstranten und gewaltfrei Blockierer müssen schnellstens eingestellt werden."

Das Gutachten de Bundestages zum Sächsischen Versammlungsgesetz:
www.die-linke-thl.de/fileadmin/lv/dokumente/presse/sonstiges/Gutachten%20zu%20Rechtsfragen.pdf

Karl Nolles Kommentar zum Gutachten des wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages:
www.karl-nolle.de/aktuell/medien/id/10766

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