Am Donnerstag, 12. März, haben die Grünen- und die Linken-Fraktion im sächsischen Landtag ihren Gesetzentwurf zur Verbesserung der direkten Demokratie auf Landesebene eingebracht. Und zumindest von einem Verein, der sich für die Sache schon seit Jahren einsetzt, gibt es Zustimmung zu diesem Vorstoß: Der Verein Mehr Demokratie e.V. begrüßt vor allem das Vorhaben, die Unterschriftenhürde für Volksbegehren zu senken.

Denn die meisten Versuche, überhaupt einen Volksentscheid auf die Beine zu stellen, scheitern schon am enormen Aufwand, genügend Unterschriften zu sammeln. In Sachsen gab es bisher erst einen einzigen Volksentscheid. Von den insgesamt 13 gestarteten Initiativen erreichten vier die zweite Stufe, also das Volksbegehren, nur eine schaffte es bis zum Volksentscheid. Der Gesetzentwurf sieht vor, die Unterschriftenhürde in der ersten Stufe (Volksantrag) von 40.000 Wahlberechtigten auf 35.000 Wahlberechtigte zu senken. In der zweiten Sammelstufe, dem Volksbegehren, sollen nach dem Entwurf 175.000 Menschen, jedoch nicht mehr als fünf Prozent der Wahlberechtigten, unterzeichnen müssen.

„Vor allem die Volksbegehrenshürde, die derzeit bei über 13 Prozent liegt, lässt in Sachsen viele Initiativen scheitern. Eine so hohe Hürde schreckt Initiativen ab und sorgt für Frust. Das ist unverträglich mit einer lebendigen Demokratie“, erklärt dazu Ralf-Uwe Beck, Bundesvorstandssprecher des Vereins Mehr Demokratie.

Grüne und Linke fordern außerdem, dass die Bürgerinnen und Bürger künftig auch Volksanträge zu sonstigen Gegenständen der politischen Willensbildung starten können. „Damit könnten sich die Bürgerinnen und Bürger künftig zu jeder Form von Regierungshandeln äußern – etwa auch zu Kooperationsverträgen mit anderen Bundesländern oder baulichen Großprojekten”, kommentiert das Ralf-Uwe Beck.

Wenig überzeugend findet er hingegen den Vorschlag, ein Parlamentsreferendum einzuführen, mit dem ein Drittel der Landtagsabgeordneten einen Volksentscheid auslösen könnte.

„Die Idee der direkten Demokratie ist, dass die Bürgerinnen und Bürger entscheiden, über welches Thema sie abstimmen wollen. Die Politik kann und sollte ihnen das nicht abnehmen. Ein solches Instrument ist missbrauchsanfällig“, meint Beck. Vielmehr sollte die Möglichkeit eingeführt werden, vom Parlament beschlossene Gesetze per Volksentscheid zurückzuweisen. Dieses so genannte fakultative Referendum fordert auch die Junge Union Sachsen. Nach Ansicht von Mehr Demokratie gilt es als schärfstes Schwert, Politik von Bürgerseite aus zu korrigieren. „Jetzt ist die Landesregierung am Zug – schließlich hat sie im Koalitionsvertrag versprochen, Verbesserungen der direkten Demokratie zu prüfen“, sagt Beck.

So weit wollten Grüne und Linke noch nicht gehen, wohl wissend, wie schwer sich die regierende CDU mit Volksentscheiden überhaupt tut. Dann noch die eigenen Gesetze möglicherweise per Referendum abstimmen zu lassen?

Aber passieren muss etwas. Es sind ja nicht nur die Pegida- und Legida-Demonstrationen, die die zunehmende Entfremdung der Bürger von der eigenen Politik sichtbar machen.

“Bürgerinnen und Bürger aus Sachsen schildern uns öfter das Gefühl, die Arbeit von Politik und Landtag ginge an ihnen vorbei”, erklärte dazu Eva Jähnigen, die im Landtag die Rede zum Gesetzentwurf von Seiten der Grünen hielt. “Zu politischer Einmischung gehört auch die Möglichkeit, ‘von unten’ politische Entscheidungen zu verändern – durch Wahlen, aber auch als Entscheidung über Gesetze. Die Gesetzgebung durch Volksentscheide ist eine von mehreren Säulen unserer modernen Demokratie. So sahen es auch die Mütter und Väter der sächsischen Verfassung von 1992. – Demokratie hat natürlich noch mehr Säulen, nämlich starke Volksvertretungen, staatliche Transparenz und Bürgerbeteiligung. An allen muss in Sachsen viel gearbeitet werden und dieser Gesetzentwurf zeigt nur einen ersten Schritt von vielen, die notwendig sind.”

Aber mit dem großen Elefanten CDU in Sachsen muss man behutsam umgehen, das haben auch die Grünen gelernt. Verschärftes Tempo mag er überhaupt nicht.

“Es genügt nicht, wenn politische Entscheidungen von oben nach unten durchgestellt und erklärt werden. Und: der Ausbau der lokalen Demokratie stärkt gerade die zivilgesellschaftlichen Bindungen vor Ort, die wir in Sachsen so sehr brauchen”, sagte Jähnigen. Und erinnerte die CDU auch an ihre Stammwählerschaft in den Landkreisen: “Jetzt wollen wir die Verfassung modernisieren und die Hürden für die Volksgesetzgebung senken. Übrigens stärkt das gerade die Mitwirkungsmöglichkeiten in den ländlichen Regionen Sachsens, die besonders stark an Bevölkerung verlieren. Wir haben erlebt, dass etliche Volksbegehren gescheitert sind, meist am zu hohen Quorum, und wissen: der einzige erfolgreiche Volksentscheid liegt bereits über 13 Jahre zurück.”

Und Klaus Bartl, der für die Linksfraktion zum Gesetzentwurf Stellung nahm, meinte: “Eine Gesetzeslage, die den Bürgerinnen und Bürgern im Freistaat Sachsen wenigstens in Näherung gleichberechtigte Teilhabe an der Gesetzgebung und der politischen Willensbildung mittels Volksantrag, Volksbegehren und Volksentscheid einräumt, ist mehr als überfällig.”

Womit er schnell beim sensiblen Elefanten CDU war, der Vorstöße zum Thema immer schnell von sich geschüttelt hatte, zuletzt im  Jahr 2013, als ein Linken-Antrag zum Thema abgeschmettert wurde: “Leider sind alle vorangegangenen Gesetzesinitiativen in diesem Haus, zuletzt die unserer Fraktion vom September 2010, an Koalitionsmehrheiten gescheitert. In der Konsequenz steht die Volksgesetzgebung zwar seit ihrer Annahme im Jahre 1992 in der Verfassung des Freistaates Sachsen, jedoch führt sie spätestens seit Anfang der 2000er Jahre ein Schattendasein.”

Und er ging dann auch darauf ein, warum die meisten Volksbegehren in Sachsen bislang schon früh gescheitert sind: “Von den bislang acht Volksanträgen, die den Landtag erreichten, nachdem 40000 und mehr Stimmberechtigte selbigen unterstützten, hat nur ein einziger die zweite Stufe, das Volksbegehren meistern und erzwingen können, dass über den betreffenden Gesetzentwurf tatsächlich ein Volksentscheid stattfindet. Es war dies der Gesetzentwurf der Bürgerinitiative ‘Pro Kommunale Sparkassen’, der am 15.3.1999 eingereicht, dann am 21.10.2001 zum Volksentscheid stand, an dem sich knapp eine Million sächsische Bürgerinnen und Bürger beteiligten und mit überwältigender Mehrheit mit Ja stimmte, so dass das Gesetz aus dem Volk Rechtskraft erlangte. Alle anderen sieben Volksanträge scheiterten an der Stimmhürde für das Volksbegehren. In der Konsequenz fand seit 2002 keine einzige weitere Volksinitiative statt. Potentielle Initiatoren waren ob der absehbaren Erfolglosigkeit trotz riesigen Aufwandes desillusioniert.”

Er plädierte auch für jenen Teil des Gesetzes, den der Mehr Demokratie e.V. so kritisch sieht: “Über eine Neufassung des Artikels 72 Abs. 4 soll künftig geregelt sein, dass auch über ein vom Landtag bereits beschlossenes Gesetz dann durch Volksentscheid abzustimmen ist, wenn der Landtag dies auf Antrag von einem Drittel seiner Mitglieder mit der Mehrheit der Abgeordneten beschließt. Ein sogenanntes kassatorisches Volksbegehren soll eingeführt werden.”

Was eben auch bedeuten kann, dass eine überstimmte Minderheit im Landtag, wenn sie einen Gesetzbeschluss der Mehrheit kritisch sieht, die Chance haben soll, die Sachsen selbst abstimmen zu lassen. Das Koalitionen im Landtag die gesetzgebende Mehrheit haben, bedeutet ja nicht automatisch, dass sie auch immer im Interesse der Wählermehrheit entscheiden.

“Seit Jahren und auch derzeit ist viel davon die Rede, dass sich die Mehrheit der Bürgerinnen und Bürger durch die Politik nicht ernst genommen, nicht hinreichend repräsentiert, nicht wirklich vertreten sieht. Jede demokratische Institution kehrt sich in ihrem Sinn und Zweck ins Gegenteil um, wenn sie im praktischen Leben nur als Schein daherkommt, aber für den Adressaten, das Volk, im Alltagsleben nicht handhabbar ist”, benannte Bartl einen der Gründe, die bei immer mehr Bürgern für zunehmenden Verdruss an der Handhabung der Demokratie sorgen. “Direkte Demokratie darf nicht symbolische Politik sein und bleiben. Deshalb ist es erforderlich, fast 25 Jahre nach der Annahme der Volksgesetzgebung in die Sächsische Verfassung zu prüfen, ob diese Verfassungsbestimmungen noch den Anforderungen der Verfassungswirklichkeit genügen, Weiterentwicklungen aufzugreifen, die sich in den Rahmenbedingungen der Volksgesetzgebung in anderen Bundesländern bewährt haben. Nicht mehr und nicht weniger wollen wir mit diesem Gesetzentwurf.”

Und er appellierte auch an CDU und SPD, das Thema mitzutragen. Er erinnerte dabei an die Verfassungsdebatte zur so genannten “Schuldenbremse”, als alle fünf damals beteiligten demokratischen Fraktionen (heute fehlt die FDP) versprochen haben, “für notwendige Modernisierungen der Verfassung offen zu sein, über die zudem umstrittene Verankerung der Schuldenbremse in der Verfassung hinaus, einzufordern”.

Da kann man gespannt sein, ob der Elefant sich wieder schreckhaft gibt.

Am Donnerstag, 12. März, hat Mehr Demokratie e.V. auch den deutschlandweiten “Volksbegehrensbericht 2015” zur Entwicklung der direkten Demokratie auf Länderebene vorgestellt.

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