Die Europäische Arzneimittelagentur (EMA) hat am Montag den Impfstoff der Firmen Biontech und Pfizer zur Verwendung in der Europäischen Union zugelassen. Damit steht dem Start der deutschen Impfkampagne am 27. Dezember nichts mehr im Wege. Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) hatte am Freitag die Corona-Impfverordnung vorgestellt. Sie bestimmt, welche Personengruppen zuerst gegen die Viruserkrankung COVID-19 geimpft werden können.

Zum Start der Impfkampagne am 27. Dezember wird nicht ausreichend Impfstoff bereitstehen, um alle in Deutschland lebenden Menschen zu versorgen. Ausgehend von den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission beim Robert-Koch-Institut hat sich die Bundesregierung entschieden, besonders vulnerable Gruppen zu privilegieren.

Die Verordnung sieht drei Gruppen vor, deren Angehörige sich mit Priorität impfen lassen können. Zur Gruppe mit „höchster Priorität“, die den Impfstoff zuerst erhalten kann, zählen alle über 80-Jährigen. Außerdem gehören unter anderem dazu: Bewohner und Personal von Pflegeheimen, Mitarbeiter von ambulanten Pflegediensten, Personal auf Intensivstationen, in Notaufnahmen und im Rettungsdienst.

Die Schwächsten zu schützen, sei daher das erste Ziel der Impfkampagne, betonte Spahn. „Zur Wahrheit gehört, dass wir mindestens ein bis zwei Monate benötigen werden, bis wir dieses Ziel erreicht haben.“ Danach könne das Angebot Zug um Zug erweitert werden.

Zur zweiten Gruppe mit „hoher Priorität“ zählen unter anderem Personen ab 70 Jahren, Menschen mit Trisomie 21, Demenzkranke und Transplantationspatienten, zudem Bewohner von Obdachlosen- oder Asylbewerberunterkünften und enge Kontaktpersonen von Pflegebedürftigen und Schwangeren.

Die dritte Gruppe umfasst unter anderem über 60-Jährige, Menschen mit bestimmten chronischen Erkrankungen, Mitarbeiter von Polizei, Feuerwehr, Personen in besonders relevanter Position in staatlichen Einrichtungen sowie Erzieher, Lehrer und Mitarbeiter im Einzelhandel.

Spahn betonte am Freitag erneut, dass eine Impfung nicht mit einer Erlaubnis zum Verzicht auf Einhaltung der Restriktionen verbunden sei. „Wir müssen priorisieren. Und das heißt: Wir müssen einige privilegieren“, erklärte der CDU-Politiker. Es sei eine Frage von Solidarität, wenn diejenigen, die zuerst geimpft werden, daraus nicht leicht den Anspruch ableiten, jetzt anders behandelt zu werden als die anderen, die, obwohl sie wollten, noch nicht geimpft werden könnten. Deshalb gelten Abstand, Hygiene, Alltagsmaske weiterhin für alle – und dass wir „gegenseitig aufeinander aufpassen“.

Der Zugang zu öffentlichen Einrichtungen soll nach aktuellem Planungsstand nicht von einem Impfnachweis abhängig gemacht werden. Die Impfungen gegen COVID-19 sind freiwillig und kostenlos. Für die Durchführung sind die Bundesländer zuständig. Diese haben dafür in den vergangenen Wochen 27 Verteil- und hunderte Impfzentren eingerichtet. Außerdem sollen mobile Impfteams zum Einsatz kommen.

Die Impfkampagne gilt als ein erfolgversprechendes Mittel zur Bekämpfung der Pandemie. Nach Angaben des Robert-Koch-Instituts haben sich in Deutschland bisher über 1,5 Millionen Menschen mit dem neuartigen Coronavirus infiziert. 26.275 Erkrankte sind im Zusammenhang mit COVID-19 verstorben. Weite Teile Sachsens sind ein regionaler Schwerpunkt des Pandemiegeschehens.

Erklärtes Ziel des Bundes ist, im Jahr 2021 allen Impfwilligen eine Immunisierung gegen die COVID-Erkrankung anzubieten. Am Wochenende war bekannt geworden, dass der Bund bei den Herstellern Biontech/Pfizer und Moderna zusätzliche Bestellungen platziert hat. Mit den 136,3 Millionen Impfdosen ließen sich bei zwei benötigten Dosen je Person rechnerisch 68,2 Millionen Menschen impfen. Dies entspricht über 80 Prozent der deutschen Bevölkerung von 83 Millionen.

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