Auch wenn sie manchem Autofahrer ein Ärgernis sind: Tempo-30-Zonen senken den Lärmpegel, sparen Stress und vermeiden schwere Unfälle. Das Leibniz-Institut für Länderkunde (IfL) in Leipzig hat die neu aufgeflammte Diskussion um Tempolimits zum Anlass genommen, die Anteile der geschwindigkeitsreduzierten Straßen in Städten einmal in einer Deutschlandkarte zu veranschaulichen.

Die interaktive Karte im Online-Nationalatlas des Leibniz-Instituts für Länderkunde (IfL) basiert auf neuesten Daten für alle 80 Städte mit mehr als 100.000 Einwohnern. Dargestellt sind die Anteile der Straßenabschnitte am Gesamtstraßennetz, auf denen Tempo 30 (oder darunter) gilt. Am häufigsten runter vom Gas müssen Fahrzeuglenker demnach in Städten in Süd- und Norddeutschland.

Tempo 30-Anteil bei Leipzig vergleichsweise gering

Eher gering sind die Anteile der Straßenabschnitte mit maximal 30 km/h in der Mitte Deutschlands in einem breiteren Band zwischen Mönchengladbach und Dresden. Spitzenreiter bei den geschwindigkeitsreduzierten Straßen ist Berlin mit einem Anteil von 60 Prozent, gefolgt von Reutlingen (58 Prozent). Den dritten Rang teilen sich Essen und München mit jeweils 56 Prozent Tempo-30-Anteilen am gesamten städtischen Straßennetz.

Die Deutschlandkarte: Straßennetz und Tempo 30. Karte: Institut für Länderkunde/Nationalatlas
Deutschlandkarte: Straßennetz und Tempo 30. Karte: Institut für Länderkunde/Nationalatlas

Leipzig kommt – wie man auch im Screenshot sieht – nur auf einen Anteil von 39,5 Prozent. Von den Hauptstraßen ist nur ein winziger Anteil temporeduziert. Aber selbst im Nebenstraßennetz gibt es auf einem Drittel der Straßen keine Tempo-30-Begrenzung.

Eine Frage gesetzlicher Grundlagen

Einen Grund für die regionalen Unterschiede sehen die IfL-Forscher Christian Hanewinkel und Wladimir Sgibnev im jeweiligen Umfang des Vorfahrtsstraßennetzes. Hauptstraßen sind von der in der Straßenverkehrsordnung verankerten Vorschrift ausgenommen, nach der innerhalb geschlossener Ortschaften die Straßenverkehrsbehörden Tempo-30-Zonen „im Einvernehmen mit der Gemeinde“ anordnen.

Viele Städte und Gemeinden würden die gesetzlichen Grundlagen gern dahingehend ändern, dass Kommunen eigenverantwortlich Geschwindigkeitsbegrenzungen einführen können – auch auf Haupt- beziehungsweise Vorfahrtstraßen.

Für einen Zusammenhang zwischen Faktoren wie Bevölkerungszahl oder Gewerbesteueraufkommen und der Ausweisung von Tempo-30-Zonen haben die beiden IfL-Forscher hingegen keine Belege gefunden. Um aussagekräftige Korrelationen aufzudecken, seien weiterführende qualitative Untersuchungen nötig, etwa zur politischen Ausrichtung kommunaler Entscheidungsträger oder auch zur Rolle lokaler zivilgesellschaftlicher Akteure wie dem Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Club.

Hanewinkel, Christian und Wladimir Sgibnev (2023): Tempo 30 in Großstädten. In: Nationalatlas aktuell 17 (02.2023) 2 [202.03.2023]. Leipzig: Leibniz-Institut für Länderkunde (IfL).

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