Die gestern veröffentlichten Pandora-Papers beschäftigten heute die Welt. Darin eine Auflistung etlicher teils staatstragender Persönlichkeiten, die es mit den Steuern offenbar nicht ganz so genau nahmen. In Osnabrück fiel unterdessen am dortigen Landgericht ein Urteil, welches Polizisten nicht so sehr gefallen dürfte und Lok-Fans verhöhnen Geimpfte. Außerdem: Heute überschritt die 7-Tage-Inzidenz in Leipzig am fünften aufeinanderfolgenden Tag die 35er-Marke. Das bedeutet die Umsetzung strengerer Corona-Maßnahmen ab diesem Mittwoch. Sachsens Studierende starteten dennoch nach anderthalb Jahren Home-Studying heute das Semester in Präsenz. Die L-IZ fasst zusammen, was am Montag, dem 4. Oktober 2021, in Leipzig, Sachsen und darüber hinaus wichtig war.

Pandora ist das Wort der Stunde

Gestern veröffentlicht, heute in aller Munde: Die Pandora Papers, eine weitere Auflistung hunderter einflussreicher Persönlichkeiten aus Politik und anderen Bereichen, die im großen Stil mit Hilfe von intransparenten Trusts, Stiftungen und Briefkastenfirmen Vermögenswerte angelegt haben sollen. Das ergaben Recherchen eines internationalen Konsortiums investigativer Journalist/-innen. Eine Auflistung in ähnlicher Größenordnung waren die Panama Papers, die inzwischen vor mehr als fünf Jahren veröffentlicht wurden.

Um nur einige der veröffentlichten Beispiele zu nennen: So soll der tschechische Premierminister Andrej Babiš mittels Offshore-Companies, also Gesellschaften, die außerhalb des Staatssitzes Geschäfte tätigen, ein 22-Millionen-Dollar-Chateau in Frankreich finanziert haben. Der Verdacht auf Geldwäsche liegt nahe. Pikant: Tschechien steht kurz vor der Wahl eines neuen Parlaments. Für den Premier stand schnell fest, dass es sich um eine bewusste Manipulation der Wahl handeln muss. Medienberichten zufolge verkündete er, dass die Mafia den Artikel beauftragt haben muss.

In Deutschland komme man bisher „glimpflich“ davon. Wie die Zeit berichtete, sehe das Bundesfinanzministerium bisher keinen großen Bezug Deutschlands zu den Papers. Die Behörde soll allerdings (noch) keine persönliche Einsicht in die Dokumente genommen haben.

Semesterstart in Leipzig mit 3G

Heute begann das Wintersemester für tausende Studierende an Sachsens Hochschulen. Seit mehr als anderthalb Jahren finden Lehrveranstaltungen nun zum großen Teil wieder in Präsenz statt. „Auch wenn die digitale Lehre in Zeiten der Pandemie enorme Fortschritte gemacht hat, kann sie dennoch eines nicht ersetzen: die Begegnung von Mensch zu Mensch, die Möglichkeit, Kommilitoninnen und Kommilitonen persönlich kennenzulernen, Freundschaften zu schließen und den wissenschaftlichen Diskurs zu pflegen“, betonte Sachsens Wissenschaftsminister Sebastian Gemkow heute in seiner Auftaktrede an der Hochschule für Technik und Wirtschaft in Dresden.

An den Hochschulen gilt die 3G-Regel. Auch werden die Kontaktdaten der Teilnehmer/-innen bei Präsenzveranstaltungen erfasst. Die Kontrolle der Nachweise, ob vollständig, stichprobenartig oder gar nicht, unterscheidet sich von Hochschule zu Hochschule. So bleibt dies an der Leipziger Uni den Lehrkräften überlassen. An der Hochschule für Musik und Theater erfolgen die Kontrollen direkt am Eingang. Die Maskenpflicht gilt größtenteils in Gängen und wenn ein Abstand von 1,50 Metern nicht eingehalten werden kann.

Die Hochschule für Grafik und Buchkunst unterstützt ihre Studierenden auch beim Testen: So werden an der HGB Selbsttests als Nachweis akzeptiert. Zwei werden den Lernenden pro Woche zur Verfügung gestellt. Diese Vorgehensweise könnte vor allem im Hinblick auf den Montag kommender Woche entlasten. Ab dem 11. Oktober können zertifizierte Schnelltests nur noch kostenpflichtig durchgeführt werden.

Sebastian Gemkow warb in Dresden aber auch noch mal dafür, sich impfen zu lassen. „Eine möglichst hohe Impfquote macht die Rückkehr zur Präsenzlehre leichter. An den Hochschulstandorten wurden bereits in den vergangenen Wochen auch Impfangebote organisiert.“ Auch in den kommenden Wochen soll dies der Fall sein.

Streikerfolg: Erhöhungen für Beschäftigte im Einzelhandel

Erfolg in der heutigen Verhandlungsrunde: Die Gewerkschaft ver.di und die Arbeitgeber haben sich über einen Tarifvertrag geeinigt. In zwei Stufen sollen die Beschäftigten in Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen künftig auf 4,7 Prozent mehr Lohn/Gehalt und Ausbildungsvergütung kommen. Die erste Stufe beginnt bereits rückwirkend zum 1. Oktober. In den vergangenen Wochen hatten vielerorts Streiks stattgefunden.

ver.di-Verhandlungsführer Jörg Lauenroth-Mago sieht allerdings noch Potenzial auf Arbeitgeberseite: „Die Arbeitgeber [lehnen] weiter die Allgemeinverbindlichkeitserklärung für die Tarifverträge ab. Wir werden aber trotzdem als Gewerkschaft den Antrag zur Erklärung der Allgemeinverbindlichkeit beim Arbeitsministerium stellen.“ Außerdem scheuen sich die Arbeitgeber bisher vor der Angleichung von Ost- und Weststandards in puncto Gehalt und Arbeitszeiten. Auch bei diesem Thema wolle die Gewerkschaft dranbleiben.

Vertraulichkeit des gesprochenen Wortes bei der Polizei

Immer wieder mal erleben auch Journalisten, wie normale Demonstranten, neue Regeln bei der Polizei vor Ort. So ist es seit etwa zwei Jahren üblich geworden, dass sich Polizeibeamte versuchen, gegen das Dokumentieren ihrer polizeilichen Arbeit und hier speziell Festnahmen, mittels der „Vertraulichkeit des gesprochenen Wortes“ gegen Film- und Tonaufnahmen bei Einsätzen zu wehren.

Ursprünglich galt und gilt diese Regel jedoch für Telefonate, Beratungen und andere vertraulichen Gespräche, welche ohne Wissen des Gegenübers nicht mitgeschnitten, also aufgezeichnet werden dürfen.

Zumindest das Landgericht Osnabrück sieht diese Vertraulichkeit in der Öffentlichkeit in einem Urteil als nicht gegeben an. Ein privat filmender Demonstrant hatte geklagt, nachdem die Einsatzpolizei mit dieser Begründung sein Mobiltelefon eingezogen hatte. (Beschl. v. 24.09.2021, Az. Qs 49/21).

Er hatte eine Festnahme einer anderen Person gefilmt, doch vor allem die Tonaufnahme solle eben jene Vertraulichkeit des gesprochenen Wortes durchbrochen haben, die die Polizeibeamten für sich und den Festgenommenen in Anspruch nahmen.

„Dem LG zufolge lag … kein Anfangsverdacht für eine strafbare Handlung vor, sodass das Handy nicht hätte beschlagnahmt werden dürfen. Die Strafvorschrift des § 201 StGB, welche die Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes unter Strafe stellt, erfasse keine Äußerungen im öffentlichen Verkehrsraum.“, so die Legal Tribune (LT) zum Urteil von Osnabrück.

Und weiter, so die LT zum Urteil, schütze „die Norm die Unbefangenheit der mündlichen Äußerung. Die Unbefangenheit sei bei dienstlichem Handeln, welches rechtlich gebunden sei und der rechtlichen Überprüfung unterliege, aber nicht berührt.“

Damit hat ein erstes Landgericht festgestellt, dass es sich vor allem Beamte gefallen lassen müssen, dass ihre Einsätze dokumentiert werden. Hinzu kommt, dass damit auch festgestellt ist, dass eine Tonaufnahme nicht schutzwürdiger als eine Videoaufnahme (ohne Ton) ist. Und das Anfertigen von Bildaufnahmen ist im öffentlichen Raum straffrei.

Bei der Ausstrahlung derselben, also der Publikation von Aufnahmen sollten vor allem private Personen dennoch vorsichtig sein: das Recht am eigenen Bild ist die letzte Bastion, mit welcher sich ein Polizeibeamter, aber auch andere Personen gegen Veröffentlichungen dennoch wehren können – meist dann bereits in Zivilklageverfahren und entsprechenden Anwaltskosten.

Dann kommt es sehr darauf an, ob man noch von einer Gruppen- oder einer Portraitaufnahme ausgehen kann. Gut also, wenn man solche Einschätzungen Menschen überlässt, die das beruflich machen, Journalistinnen zum Beispiel.

Ob das Verfahren noch bis zu einem Oberlandgericht geht, ist derzeit unklar.

Fail der Woche – ohne weiteren Kommentar

Fans des 1. FC Lokomotive freuten sich offenbar so sehr darüber, dass ihr Verein die sogenannte „2G-Regel“ im Bruno-Plache-Stadion nicht einführt, sondern auch getestete Personen hereinlässt, dass sie übers Ziel hinausschossen.

Sportlich kommt der Probstheidaer Club derzeit wenig in den Medien vor, dafür nun halt mit einer Verhöhnung jener, die sich haben impfen lassen als „nadelsüchtig“ auf Twitter.

Während der Club selbst noch immer Impfangebote am Stadion vorhält, nennen einige Ultras der „Fanszene Lok“ SPD-Politiker Karl Lauterbach einen „Hurensohn“.

Worüber die L-IZ heute berichtet hat: 2019 gab die AfD zur sächsischen Landtagswahl eine nicht gesetzeskonforme Kandidatenliste zur Wahl ab, weshalb am Ende nur eine verkürzte Version zugelassen wurde. Die Partei ging dagegen vor und beschäftigte einen Untersuchungsausschuss mit dem Fall. Ein Zwischenergebnisbericht soll nun veröffentlicht werden. Dafür spricht sich auch Die Linke aus. 

Wir bleiben im Sächsischen Parlament: Dort beschäftigte man sich in der vergangenen Woche noch einmal mit der Ordensverleihung für den Sachsenmilch-Chef Theo Müller. Dieser verlegte seinen Wohnsitz vor Jahren in die Schweiz, um der hiesigen Erbschaftssteuer zu entgehen. Sachsens Ministerpräsident Michael Kretschmer (CDU) hatte Müller in der Schweiz den Orden an die Brust geheftet. Offenbar hatte es dafür aber aus dem Umwelt- und Wirtschaftsministerium kein Go gegeben.

Außerdem zeigt unser Redakteur Ralf Julke auf, wie sich die Wählerpräferenzen zur Bundestagswahl im Osten verändert haben.

Was heute außerdem wichtig war: Die 7-Tage-Inzidenz in Leipzig steigt weiterhin an. Inzwischen liegt der Wert bei 47. Seit vergangenem Donnerstag wurde die 35er-Grenze in der Messestadt erneut überschritten.

Mit dem heutigen Montag lag die Inzidenz an fünf aufeinanderfolgenden Tagen über 35, was bedeutet, dass ab Mittwoch, dem 6. Oktober, die Corona-Maßnahmen verschärft werden müssen.

So gilt in vielen Bereichen dann wieder die 3G-Regelung. Einen Überblick und detailliertere Informationen sind hier einzusehen. Die Gesamtanzahl der registrierten Neuinfektionen in Leipzig beläuft sich inzwischen auf 24.412.

Der Vollständigkeit halber sei noch erwähnt, dass sich Corona-Gegner/-innen auch heute wieder zum Protest in der Leipziger Innenstadt versammelten. Seit Monaten rufen verschiedene Gruppen, darunter auch die rechtsextremen „Freien Sachsen“, dazu auf, sich montags in Leipzig zu treffen, um gegen die geltenden Maßnahmen zu demonstrieren.

Was morgen passieren wird: Morgen will sich Oberbürgermeister Burkhard Jung den Fragen der Zuschauer/-innen zum Thema „Wie wirkt sich der Online-Handel auf die Entwicklung der Leipziger Innenstadt und den Einkaufsmöglichkeiten dort aus?“ stellen. Fragen können gesendet werden an: zuschauerfrage@sachsen-fernsehen.de

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