Vor dem Landgericht begann der Prozess gegen einen Mann, der einen anderen letzten Juli auf der Eisenbahnstraße erstochen haben soll. Altbundeskanzler Gerhard Schröder scheiterte zum dritten Mal mit einer Klage gegen die Streichung seines Berliner Büros. Und: Das Amtsgericht verurteilte eine mutmaßliche Tierquälerin. Die LZ fasst zusammen, was am Donnerstag, dem 10. April 2025, in Leipzig, Sachsen und darüber hinaus wichtig war.
Mutmaßlicher Messerstecher schweigt am Landgericht
Etwa neun Monate nach dem gewaltsamen Tod eines 39 Jahre alten Mannes in der Eisenbahnstraße begann heute vor dem Landgericht Leipzig der Prozess gegen den mutmaßlichen Täter. Die Staatsanwaltschaft warf dem 52 Jahre alten Albaner Totschlag vor: Demnach habe er einem Landsmann am 13. Juli 2024 um etwa 23:31 Uhr vor einer Bar ein Messer in die Brust gerammt.
Das Opfer verstarb trotz medizinischer Notversorgung kurz darauf an seinen Verletzungen. Der Angeklagte schweigt vorerst auf Anraten seines Anwalts, voraussichtlich könnte bis August verhandelt werden.
Mehr Details vom Prozessauftakt gibt es hier.
Streit um Büro: Schröder scheitert zum dritten Mal
Altbundeskanzler Gerhard Schröder wollte auf dem Klageweg die Rückgabe seines Büros samt Ausstattung und Personal erzwingen. Doch nach dem Scheitern in zwei Instanzen wies heute nun auch das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig die Revision des 81-Jährigen ab.
Laut Beschluss des Senats vom Nachmittag stehe der Rechtsweg zu einem Verwaltungsgericht nicht offen, „wenn ein ehemaliger Bundeskanzler und die Bundesrepublik Deutschland um die personelle und sachliche Ausstattung eines Büros zur Wahrnehmung von nachwirkenden Aufgaben aus der früheren Stellung als Verfassungsorgan streiten. Es handelt sich um eine verfassungsrechtliche Streitigkeit.“ Damit müsste Schröder das Bundesverfassungsgericht einschalten, sofern er die Klage weiter verfolgt.
Der Haushaltsausschuss des Bundestags hatte Schröders Büro in Berlin-Mitte im Mai 2022 ruhend gestellt und sich darauf berufen, dass der Altkanzler keine Aufgaben mehr im Zusammenhang mit seinem früheren Amt wahrnähme. Damit entfielen auch öffentliche Mittel für Angestellte und Büroausstattung. Schröders Anwälte beriefen sich in der Verhandlung am Donnerstag erfolglos auf Gewohnheitsrecht, ihr prominenter Mandant war nicht anwesend.
Hier können Sie unseren Bericht dazu lesen.
Geldstrafe wegen Tierquälerei
Wegen Tierquälerei wurde eine Schäferin durch das Amtsgericht zu einer Geldstrafe in Höhe von 4.400 Euro verdonnert. Dazu berichtet heute die LVZ.
Demnach soll die 46-jährige Halterin von insgesamt über 1.000 Nutztieren gewusst haben, dass sich zahlreiche Schafe und Ziegen ihrer Herde nicht mehr richtig bewegen konnten. Trotzdem habe sie ihnen keine Behandlung zukommen lassen und damit auch eine behördliche Weisung missachtet.
Die Frau hatte sich offenbar in einem längeren Grundsatzvortrag zu erklären versucht. Eine Tierärztin dagegen erklärte dem Gericht, dass es wiederholt zu Beschwerden gekommen sei, da Tiere offensichtlich Schmerz erleiden würden. Die Halterin habe aber auf Interventionen nur schleppend und spät reagiert. Das Gerichtsurteil gegen sie ist noch nicht rechtskräftig.
Worüber die LZ heute sonst noch berichtet hat:
Bundestagswahl 2025: Was verraten eigentlich die sächsischen Wahlergebnisse?
Grüne finden es gut: Leipzig will ein Kommunales Elterngeld für Pflegeeltern testen
Dark Diversity: Eine „Nature“-Studie macht Folgen menschlicher Aktivitäten auf die Natur sichtbar
Die besten Rezepte aus dem Spreewald: Mit Torsten Kleinschmidt eine kunterbunte Küche entdecken
Was sonst noch wichtig war:
Nach dem Tod von zwei Gorillas im Leipziger Zoo soll es Hinweise zur Todesursache geben.
Die EU hat Zölle, die als Reaktion auf angekündigte Zollabgaben von US-Präsident Donald Trump (78) verkündet worden waren, vorerst ausgesetzt, nachdem Trump dies Dienstagabend überraschend ebenfalls getan hatte.
Es gibt einen möglichen Zeitplan, bis Deutschland nach der Einigung zwischen Union und SPD für einen Koalitionsvertrag eine neue Regierung hat.
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