Ermittler aus Leipzig konnten einen mutmaßlichen Kinderschänder nach einem Hinweis dingfest machen. An der Agentur für Arbeit gab es einen Gefahrgut-Einsatz, es konnte aber schnell Entwarnung gegeben werden. Und: Nach einem Urteil, das die Abweisung dreier Asylsuchender an der deutsch-polnischen Grenze für rechtswidrig erklärte, ist erneut eine Diskussion entfacht, wobei die Regierung an der Grenzkontrollpraxis festhalten will. Die LZ fasst zusammen, was am Dienstag, dem 3. Juni 2025, in Leipzig, Sachsen und darüber hinaus wichtig war.
Verdacht auf schweren sexuellen Missbrauch: 39-Jähriger in Leipzig verhaftet
Ermittlern aus Leipzig ging nach Hinweisen von Kollegen ein mutmaßlicher Kinderschänder ins Netz, der jetzt in Untersuchungshaft sitzt. Wie die hiesige Staatsanwaltschaft und Polizeidirektion heute gemeinsam die Öffentlichkeit informierten, bestünde gegen den 39 Jahre alten Leipziger ein dringender Tatverdacht des schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern sowie der Herstellung und Verbreitung sogenannter kinderpornografischer Inhalte.
Die Festnahme des Verdächtigen war demnach bereits am 28. Mai erfolgt: Hier hatte die Polizeidirektion Zwickau das Kommissariat für Sexualdelikte der Kriminalpolizeiinspektion Leipzig informiert, dass der 39-Jährige mit der Erstellung von Material in Verbindung stehen könnte, das Missbrauchshandlungen an Kindern zeigt. Außerdem leitete sich hieraus ein dringender Tatverdacht des schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern ab.
Daraufhin erfolgten bei dem Mann eine Durchsuchung sowie dessen Festnahme. Ein Ermittlungsrichter ordnete Untersuchungshaft an. Die Razzia förderte potenzielles Beweismaterial zutage: So „konnten diverse Beweismittel, unter anderem Speichermedien, sichergestellt und ein Tatort identifiziert werden. Bisher gibt es Anhaltspunkte auf mindestens drei Kinder im Alter von 7 bis 10 Jahren, die Opfer geworden sein könnten. Die Ermittlungen und die Auswertung der sichergestellten Datenträger dauern an“, heißt es.
Droh-Umschlag mit unbekannter Substanz: Einsatz am Arbeitsamt
Ein unbekanntes Pulver hat Polizei und Rettungskräfte am Leipziger Arbeitsamt auf den Plan gerufen. Wie unter anderem die LVZ berichtet, erreichte die Agentur für Arbeit in Möckern am Dienstagmorgen ein Umschlag mit einer darauf notierten Drohung sowie einer weißen Substanz im Inneren.
Worum es sich bei dem Pulver handelte, blieb zunächst unklar. Allerdings erwies es sich nach einer Untersuchung als ungefährlich, sodass die alarmierten Gefahrgut-Spezialisten der Feuerwehr wieder abrücken konnten. Aus Sicherheitsgründen wolle die Polizei das Gebäude der Agentur für Arbeit aber noch mit Hunden durchsuchen, heißt es.
Ermittlungen wegen Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten wurden aufgenommen.
Nach brisantem Gerichtsurteil: Dobrindt und Merz wollen Asylkurs nicht ändern
Einen Tag nach einer gerichtlichen Klatsche für die von Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (54, CSU) angeordnete Verschärfung deutscher Grenzkontrollen wird über das Thema wieder rege diskutiert.
Während Grüne, Linke und teils auch die im Bund mitregierende SPD Kritik üben, stärkte Bundeskanzler Friedrich Merz (69, CDU) seinem Innenminister den Rücken: Die verstärkten Grenzkontrollen mit Zurückweisung auch bei einem Asylgesuch würden fortgesetzt, so der Regierungschef heute beim Kommunalkongress des Deutschen Städte- und Gemeindebundes. Das Urteil des Gerichts habe die Spielräume eingeengt, sie seien aber nach wie vor da und Zurückweisungen möglich, zeigte sich Merz unbeirrt.
Im Eilverfahren hatte das Berliner Verwaltungsgericht gestern drei somalischen Staatsbürgern recht gegeben, die im Mai per Zug über Polen ins Bundesgebiet einreisen wollten und von Polizisten zurückgeschickt wurden, da sie aus einem sicheren Drittstaat kämen. Laut Richtern hätte aber erst im Dublin-Verfahren geklärt werden müssen, welcher EU-Staat gegebenenfalls für die Bearbeitung ihres Asylantrags zuständig sei. Ohne diese Maßnahme sei eine Zurückweisung nicht rechtens.
Die unanfechtbare Entscheidung betrifft zunächst nur den Einzelfall, jedoch wurde aus dem Urteil klar, dass das Berliner Verwaltungsgericht die Zurückweisungen generell als illegal betrachtet. Inwieweit sich andere Gerichte dem im Zukunft anschließen, ist derzeit eine offene Frage und auch unter Juristen besteht Uneinigkeit. Bundesinnenminister Dobrindt hatte am 7. Mai verfügt, auch Asylsuchende an deutschen Grenzen mit Ausnahmen vulnerabler Gruppen wie Schwangerer oder Kinder abzuweisen.
Lesen Sie dazu gern den aktuellen Kommentar unseres Kollegen Thomas Köhler.
Worüber die LZ heute berichtet hat:
Schon 245 Millionen Euro investiert: Zoo der Zukunft ist 25 Jahre alt
3. Juni – Tag des Fahrrads: Heute gibt es wieder Pop-up-Bike-Lanes in Leipzig
Abschied: Der furiose Paris-Roman von Sebastian Haffner, der zu seinen Lebzeiten nie erschien
Was sonst noch wichtig war:
Cyber-Ermittler aus Sachsen haben eine Bande mutmaßlicher Telefonbetrüger im Visier: Daher fanden am Dienstag europaweite Razzien statt.
Das BSW von Sahra Wagenknecht (55) scheiterte mit einer Verfassungsklage zum Bundeswahlgesetz im Bundesverfassungsgericht.
In den Niederlanden ist die Regierungskoalition geplatzt, nachdem die Rechtspopulisten um Geert Wilders (61) das Bündnis im Krach um die Asylpolitik aufgekündigt hatten. Nun steht der deutsche Nachbar vor Neuwahlen.
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