„Wenn Sie so weitermachen, laufen Sie Gefahr, dass Sicherungsverwahrung im Raum steht. Das ist keine Drohung, so steht es im Gesetz.“ Die deutliche Wortwahl des Vorsitzenden Richters erfolgte nicht grundlos: Marcel A. (32) hatte den wiederholten Missbrauch der Tochter seiner Freundin gestanden. Dafür erhielt der einschlägig Vorbelastete nach einem Deal am Dienstag fünfeinhalb Jahre Gefängnis.

Für die kleine Franziska N.* begann das Martyrium irgendwann in den Jahren 2013 oder 2014, als sie etwa zehn Jahre alt war. Mehrfach soll sich der Freund ihrer Mutter Marcel A. massiv an ihr vergangen haben. Auf zwei Manipulationen im Intimbereich des Kindes folgte laut Anklage Ende 2015 zunächst versuchter Geschlechtsverkehr, in der Folgezeit dann drei Vergewaltigungen. Tatort war die Wohnung des Angeklagten. Im August 2016 kam Marcel A. schließlich in Untersuchungshaft.

Der Erwerbslose räumte alle Anschuldigungen zu Prozessbeginn vollumfänglich ein. Im Gegenzug sicherte ihm die Kammer im Rahmen einer Verfahrensabsprache eine Freiheitsstrafe zwischen fünf und sechs Jahren zu.

Mit der Verhängung von fünfeinhalb Jahren Haft innerhalb dieses Rahmens folgte das Gericht der gemeinsamen Forderung von Staatsanwaltschaft und Nebenklage. Diese hatten Marcel A. vor allem sein Geständnis hoch angerechnet, welches dem inzwischen 14-Jährigen Opfer eine qualvolle Vernehmung mit allen Details ersparte. „Ohne Geständnis hätte ich eine Strafe von acht Jahren aufwärts beantragt“, so Oberstaatsanwältin Heike Poganiatz.

Gleichwohl hielt sie dem Angeklagten vor, ein ihm gegebenes Vertrauen skrupellos und mit sich steigender Tatintensität ausgenutzt zu haben. Besonders bitter zudem: Während des Missbrauchs von Franziska N. stand Andreas A. schon im Fokus der Polizei, da ähnliche Vorwürfe bereits von der Tochter einer vorherigen Partnerin erhoben worden waren.

Verteidiger Jürgen Kohlen hatte auf fünf Jahre für seinen Klienten plädiert. „Mein Mandant hat sich mit den Taten auseinandergesetzt. Er versteht selbst nicht, warum das passiert ist. Er will eine Therapie machen, er will, dass es nie wieder vorkommt. Er sieht sein Unrecht ein.“ Zudem kämpfe der zweifache Vater, der schon im Sommer 2013 zu einer Haftstrafe verurteilt worden war, mit ernsten Alkoholproblemen.

Die Strafkammer bezog alle Argumente in ihre Urteilsbegründung ein. „Wir haben keinen Zweifel, dass das Geständnis den Tatsachen entspricht“, so der Vorsitzende Norbert Göbel. Er äußerte die Hoffnung, dass der strafende Schuldspruch nicht zuletzt dem Opfer eine gewisse Genugtuung bringe. Denn neben den schlimmen Qualen durch die an ihm begangenen Verbrechen litt das Mädchen auch, weil ihm offenbar lange keiner glaubte.

„Mein Anwalt hat alles gesagt. Ich würde auf jeden Fall eine Therapie machen wollen“, bekräftigte Marcel A. in seinem Schlusswort.

Das Urteil ist rechtskräftig.

*Der Name des Opfers wurde geändert.

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