Schüchtern saß der junge Mann auf der Anklagebank, starrte die meiste Zeit betreten nach unten. Der unscheinbare Eindruck mag gar nicht so recht zur Gewalttat passen, welche Michael F. über seinen Verteidiger am ersten Prozesstag einräumte: Demnach vollzog der Krankenpfleger im Dezember 2016 auf der Arbeit den Beischlaf mit einer 77-jährigen Patientin.

Laut Anklageschrift näherte sich der damals 30-Jährige am 22. oder 23. Dezember 2016 an seiner Arbeitsstelle in einer Bad Dübener Klinik dem Bett von Schlaganfall-Patientin Elisabeth B.* und drang in die 77-Jährige ein, sagte Staatsanwältin Yvonne Kobelt, die Michael F. Vergewaltigung in Tateinheit mit vorsätzlicher Körperverletzung anlastet.

Der 31-Jährige mochte sich am Freitag vor dem Amtsgericht nicht persönlich zu dem schweren Vorwurf äußern. In einer von seinem Anwalt Malte Heise verlesenen Erklärung wurde zunächst die Lebensgeschichte des jungen Mannes skizziert. Demnach litt er seit der Grundschule unter Mobbing-Erfahrungen, brachte nie eine Beziehung zu Gleichaltrigen zustande, ließ sich mehrfach wegen Depressionen behandeln. Erfüllung habe er vor allem in der Tätigkeit als Pfleger gefunden. „Pfleger ist sein Traumberuf“, sagte Heise.

Im November 2014 trat der Angeklagte seinen Dienst in einer Bad Dübener Klinik an. Ausgerechnet hier habe sich dann auch ein Verhältnis zu einer etwa 50 Jahre älteren Dame ergeben, die ihm Lob und Anerkennung zollte, gelegentlich sei es zu Sexualkontakten gekommen. Habe sein Mandant spätere Ablehnungen anderer, betagter Patientinnen akzeptiert, sei ihm das bei Elisabeth B. nicht mehr gelungen, so Rechtsanwalt Heise. „Sie gefiel ihm und er sagte ihr unumwunden, dass er mit ihr schlafen wolle.“

Die schweigende Reaktion der alten Frau habe Michael F. als Zustimmung gedeutet und sei in sie eingedrungen. Als sie ihre Schmerzen kundtat, habe er von ihr abgelassen und sie bettfertig gemacht, sich am nächsten Tag auch bei ihr entschuldigt. Am 28. Dezember 2016 kam Michael F. jedoch in Untersuchungshaft, nachdem sich Elisabeth B. einer Mitarbeiterin der Klinik offenbart hatte.

Die Nachfrage der Vorsitzenden Richterin Ute Fritsch, ob die Erklärung seines Verteidigers korrekt sei, beantwortete Michael F. mit einem leisen „Ja“.

Am Freitag sagten vor dem Amtsgericht mehrere Zeugen aus, darunter ehemalige Kollegen und ermittelnde Polizisten. Elisabeth B. habe sich in der Vernehmung extrem negativ über Michael F. geäußert, erinnerte sich eine Torgauer Kriminalhauptkommissarin (55). Er sei ein „Spinner“, habe sie penetriert und langanhaltende Schmerzen verursacht. Zudem habe er sie angeblich sogar am Folgetag gefragt, ob es ihr nicht doch ein bisschen gefallen habe.

Der zuständige Pflegedienstleiter (35) entsann sich zweier Vorfälle vom November 2015: Zwei Frauen berichteten schon damals, Michael F. habe darum gebeten, sie küssen zu dürfen. Der Angeklagte habe das im Gespräch jedoch geleugnet und als humoristischen Motivierungsversuch dargestellt. Dennoch kassierte er seinerzeit bereits eine Abmahnung und wurde auf eine andere Station versetzt. Bizarr zudem: Bei seiner späteren Festnahme stieß die Polizei in der Wittenberger Wohnung von Michael F. auf Damenunterwäsche in einem Schubkasten.

Den seltsamen Fund führte sein Verteidiger auf einen Fetisch seines Mandanten während dessen Ausbildungszeit zurück, der mit Selbstfindungsproblemen des damals etwa 20-Jährigen zu tun habe. An seiner damaligen Arbeitsstätte habe er die Objekte mitgehen lassen, eine Verbindung zum aktuellen Fall bestehe aber nicht.

In seinem Bericht charakterisierte der Sachverständige Michael F. als labilen Menschen, dessen Lebensweg überwiegend von Selbstzweifeln, Schüchternheit und Versagensangst geprägt war. Oft habe er sich in sich selbst zurückgezogen, kaum Kontakt gesucht, typisches Vermeidungsverhalten an den Tag gelegt, sich selbst bei der Arbeit vor Kollegen versteckt. Hinweise auf Suchtprobleme und Perversionen bestünden bei dem 31-Jährigen nicht. Eine verminderte Steuerungsfähigkeit zum Tatzeitpunkt sei möglich.

Auf der Zeugenliste fehlt eine Person: Das mutmaßliche Opfer selbst. Elisabeth B. sei derzeit in einem schlechten Zustand, auf einen Rollstuhl angewiesen und in einem Pflegeheim untergebracht, ihr fehle die zeitlich-räumliche Orientierung, so ihr Anwalt. Auf ihre Befragung muss daher verzichtet werden.

Der Prozess wird bereits am Montag fortgesetzt. Möglicherweise fällt dann auch ein Urteil.

*Der Name des mutmaßlichen Opfers wurde verfremdet.

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