Für FreikäuferDie völkische „Offensive für Deutschland“ (OfD) ist längst zum Stehen gekommen, doch das Geschehen rund um die Demonstrationen beschäftigt weiterhin die Justiz. Am 26. September 2015 war ein OfD-Gegner mit Holzknüppel und Schlauchschal zum Protest erschienen. Das Amtsgericht Leipzig verurteilte ihn nun zu einer Geldstrafe. Ein anderer Tatvorwurf – Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte – wurde wegen der zu erwartenden geringen Strafe nicht weiter verfolgt.

Noch immer beschäftigt die fast zwei Jahre zurückliegende Demonstration der „Offensive für Deutschland“ am 26. September 2015 die Justiz. Damals versammelten sich einige hundert Neonazis und andere Rechtsextreme auf dem Augustusplatz und liefen von dort bis zum Wilhelm-Leuschner-Platz und zurück.

Am Rande protestierten mehr als 1.000 Menschen gegen den völkischen Aufmarsch. Sowohl am Augustusplatz als auch am Wilhelm-Leuschner-Platz kam es zu Auseinandersetzungen mit der Polizei. Es flogen Steine und Flaschen.

Mike Schmidt* war an diesem Tag ebenfalls unterwegs. Er hatte unter anderem einen Schlauchschal und einen etwa 70 Zentimeter langen Holzknüppel mit schwarzer Fahne dabei. Die Staatsanwaltschaft Leipzig warf ihm deshalb vor, gegen das sächsische Versammlungsverbot verstoßen zu haben. Dieses untersagt das Mitführen von Gegenständen, die zur Vermummung oder Bewaffnung geeignet sind. Zudem soll er sich gegen Polizisten gewehrt haben, die ihn festnehmen wollten. Schmidt erhielt einen Strafbefehl, legte jedoch Einspruch ein. Am Amtsgericht kam es deshalb zur Hauptverhandlung.

Drei Polizisten waren als Zeugen geladen. Besonders wichtig schien dabei die Aussage eines Polizeiobermeisters, der schilderte, dass der Angeklagte direkt auf ihn zugerannt sei, er versucht habe, diesen festzuhalten, und schließlich beide zu Boden gegangen seien. Schmidt habe sich gegen die Festnahme gewehrt. Weitere Polizisten seien dann hinzugekommen und hätten die Situation unter Kontrolle gebracht.

Aus Sicht des Angeklagten hat es sich anders zugetragen: Er sei nicht auf einen Polizisten zugelaufen und habe erst Pfefferspray ins Gesicht bekommen und sei dann zu Boden gestoßen worden.

Am Ende der Verhandlung spielte der genaue Ablauf keine Rolle mehr. Nach einem Rechtsgespräch zwischen Staatsanwaltschaft, Strafverteidiger Jürgen Kasek und Amtsrichter Marcus Pirk gestand der Angeklagte die beiden Verstöße gegen das Versammlungsgesetz. Im Gegenzug stimmte die Staatsanwaltschaft einer Teileinstellung bezüglich des Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte zu, da die zu erwartende Strafe kaum ins Gewicht fallen würde.

Amtsrichter Pirk verurteilte Schmidt zu insgesamt 50 Tagessätzen à 27 Euro und ging damit über die Forderung der Verteidigung hinaus. Kasek hatte 40 Tagessätze gefordert und dabei darauf verwiesen, dass sein Mandant geständig war, keine Einträge im Bundeszentralregister hat und sich ansonsten in den von rassistischen Demonstrationen und Gegenprotesten geprägten Jahren 2015 und 2016 nichts zuschulden kommen ließ.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Innerhalb einer Woche kann Berufung oder Revision eingelegt werden.

*Name geändert

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