Fälle & Unfälle

Polizisten drängen Compact-Gegner von der Straße. Foto: René Loch
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Widerstand bei Anti-Compact-Versammlung: Geldstrafen für Studenten

Der engagierte Einsatz ihrer Verteidigung half letztlich nicht: Das Amtsgericht Leipzig verdonnerte zwei junge Männer am Donnerstag zu Geldstrafen von 1.800 bzw. 600 Euro. Sie sollen sich einer Polizeimaßnahme im Rahmen der Proteste gegen eine Konferenz des neurechten Compact-Magazins im vergangenen Jahr gewaltsam widersetzt haben.

Am Amtsgericht Leipzig. Foto: Lucas Böhme
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Aus dem Gerichtssaal: Wie man mit Widerstand gegen Polizisten eine Geldstrafe reduziert

Weil sich ein Mann gegen Polizisten gewehrt und diese als „Bullen“ bezeichnet hatte, verurteilte ihn das Amtsgericht Leipzig zu einer Geldstrafe in Höhe von 1.105 Euro. Kurios: Vor dem Urteil hätte der Angeklagte wegen zwei früherer Straftaten fast 4.000 Euro zahlen sollen. Das neue Urteil nützt ihm allerdings nur, wenn er die Strafe wirklich zahlen kann. Ansonsten droht ein längerer Gefängnisaufenthalt.

Foto: Screenshot
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Fotoklau im Internet: Fotograf möchte Leipziger CDU abmahnen

Für das Social-Media-Team der Leipziger CDU steht fest: Die Linken-Abgeordnete Juliane Nagel ist unglaubwürdig im Kampf für die Demokratie. Bekanntlich gehört die Einhaltung von Recht und Gesetz zum Gemeinwesen im demokratischen Rechtsstaat. Erstaunlicherweise nimmt es die Union damit selbst gar nicht so genau. Ein Leipziger Fotograf kündigte an, den Kreisverband wegen des Beitrags abmahnen zu wollen.

Eine feste Gruppe am 21. Januar 2015, in der sich auch der spätere Angreifer (mitte) bewegt. Foto: L-IZ.de
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Freispruch nach Angriff auf Journalisten bei Legida – Staatsanwaltschaft legt Berufung ein

Es war ein gezielter Angriff auf Journalisten – zumindest hatten die anwesenden Medienvertreter es so wahrgenommen, als am 21. Januar 2015 aus einer Legida-Demonstration heraus mehrere dutzend Vermummte auf sie losstürmten. Einer davon war Ricco W., der dabei einen Fotografen getreten haben soll. Doch weil es für den Tritt weder Foto- oder Videomaterial noch Zeugen gibt, sprach das Amtsgericht den 33-Jährigen frei. Die Staatsanwaltschaft ist in Berufung gegangen.

Das Projekt „LZ TV“ (LZ Television) der LZ Medien GmbH wird gefördert durch die Sächsische Landesanstalt für privaten Rundfunk und neue Medien. Diese Maßnahme wird mitfinanziert durch Steuermittel auf Grundlage des vom Sächsischen Landtag beschlossenen Hausehaltes.

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