Er hat zwei Frauen getötet und die Leichen zerstückelt, hat Familien die Tochter, Partnerin und Mutter genommen. Dafür kassierte er im letzten Jahr lebenslange Haft. Seit Donnerstag wird eine der Taten am Landgericht neu verhandelt – die Frage, ob es rechtlich ein Mord war, ist aus Sicht des Bundesgerichtshofs unklar.

Er wirkt geradezu bubenhaft, obwohl er im Februar 40 Jahre alt wird. Doch Dovchin D., der nur 1,65 Meter misst und 59 Kilo auf die Waage bringt, ist für die grausigen Tötungsdelikte an zwei Frauen im Jahr 2016 verantwortlich.

Im April 2016 erwürgte er die 43-Jährige Portugiesin Maria D. nach einer gemeinsamen Nacht in seiner Lindenauer Wohnung, nachdem sie ihn laut eigener Darstellung unerwartet mit einem falschen Vergewaltigungsvorwurf konfrontiert hatte. Sie habe laut geschrien und Geld gefordert, andernfalls mit einer Anzeige bei der Polizei gedroht, gab Dovchin D. zu Protokoll. Stunden nach der Tat zerschnitt er die Leiche, beschwerte die Körperteile mit Steinen und einem Fahrradständer, warf sie von der Landauer Brücke in die Elster.

Mehr als ein halbes Jahr verging, bis Dovchin D. Ende November 2016, ebenfalls bei sich zu Hause, die 40 Jahre alte Anja B. aus Leipzig-Grünau erwürgte – angeblich, weil die Mutter eines kleinen Mädchens habe sterben wollen. Wochenlang ließ er die Leiche liegen, drehte die Heizung herunter und lüftete, um einer Verwesung entgegenzuwirken. Schließlich zertrennte der Konstruktionsmechaniker auch ihren Körper, entsorgte einzelne Teile im Hausmüll, andere lagerte er in einem Abrisshaus in der Apostelstraße.

Nach einer Vermisstenanzeige von Anja B.s Familie kamen die Fahnder Dovchin D. durch ausgewertete Handydaten – er hatte mehrfach mit ihr telefoniert – auf die Spur. Im Februar 2017 wurde er festgenommen, legte ein Geständnis ab und führte die Ermittler zu den sterblichen Überresten.

Die 11. Strafkammer unter Vorsitz von Volker Nickel (M.) entscheidet im Revisionsprozess. Foto: Lucas Böhme
Die 11. Strafkammer unter Vorsitz von Volker Nickel (M.) entscheidet im Revisionsprozess. Foto: Lucas Böhme

Am 5. März 2018 verurteilte die 1. Strafkammer den 1999 aus der Mongolei nach Deutschland eingewanderten Dovchin D. wegen zweifachen Mordes und Störung der Totenruhe zu lebenslanger Haft, erkannte auch auf eine besondere Schuldschwere, sodass eine Freilassung nach 15 Jahren so gut wie ausgeschlossen ist. Verteidiger Stefan Wirth ging gegen das Urteil in Revision.

Zumindest bei der zweiten Tat sei ein Schuldspruch wegen Mordes rechtlich nicht tragfähig, stellte der Bundesgerichtshof fest und verwies den Fall zur neuen Verhandlung an das Landgericht zurück. Die 11. Strafkammer unter Vorsitz von Volker Nickel muss nun entscheiden, ob bei der getöteten Anja B. auch ein Urteil wegen Totschlags in Betracht kommt. In diesem Fall könnte die besondere Schwere der Schuld fallen, sodass Dovchin D. nach 15 Jahren Haft einen Entlassungsantrag stellen kann. Auch die Frage nach einer Störung der Totenruhe steht juristisch erneut zur Diskussion. Dagegen ist die Verurteilung wegen des ersten Mordes und damit die lebenslange Strafe rechtskräftig.

Die Frage nach der besonderen Schuldschwere sei das, worum es sich im Prozess nun zentral dreht, bestätigte Strafverteidiger Wirth gegenüber L-IZ.de. Angaben zum Tatvorwurf werde sein Mandant auch im Revisionsprozess nicht machen, so der Anwalt. Voraussichtlich wird bis 20. März verhandelt.

Der Witwer des zweiten Opfers, der die 4-Jährige Tochter nun allein großziehen muss, wohnte dem neuen Prozess am Donnerstag übrigens nicht bei. Denn Ronny K. (33) musste sich zur gleichen Zeit in einem anderen Saal des Landgerichts verantworten, weil ihm vorgeworfen wird, 2016 in Lindenau ein Feuer gelegt zu haben.

Zerstückelte Frauenleichen: Doppelmörder von Lindenau muss lebenslang in Haft

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