Derzeit sorgen vor allem Häuserbrände im Leipziger Osten für Schlagzeilen. Immer wieder brennen in Treppenhäusern rund um die Eisenbahnstraße verschiedene Gegenstände. Dabei starb sogar schon ein Mensch. Doch auch in anderen Stadtteilen kommt es zu ähnlichen Vorfällen. Im vergangenen Jahr brannte es viermal im Keller eines Mehrfamilienhauses in Grünau. Am Landgericht hat nun der Prozess gegen den Tatverdächtigen begonnen.

Am Landgericht Leipzig hat der Prozess gegen einen 42-Jährigen begonnen, der 2018 an vier verschiedenen Tagen einen Brand im Keller eines Mehrfamilienhauses in der Brackestraße in Grünau gelegt haben soll.

Die Staatsanwaltschaft wirft Martin S.* vor, am 1. Februar, 30. April sowie 8. und 20. Mai des vergangenen Jahres brennbare Gegenstände angezündet zu haben. Beim ersten Mal litten anschließend zwei Mieter wegen der Rauchgase unter tränenden Augen beziehungsweise Husten. Darüber hinaus wurden keine Menschen verletzt.

Der Hausverwaltung soll ein Sachschaden in Höhe von 54.000 Euro entstanden sein. Zudem verbrannten zahlreiche im Keller abgestellte Gegenstände wie Autoreifen, Fahrräder, Schulsachen, Weihnachtsdekoration und Beutel.

Laut Staatsanwaltschaft handelte es sich um einen „Angriff auf das Leben und die körperliche Unversehrtheit“. Sie hatte deshalb Anklage wegen versuchten Mordes erhoben. Bei einer Verurteilung wäre eine lebenslange Freiheitsstrafe fällig gewesen. Die 1. Strafkammer des Landgerichts bewertete den Fall jedoch lediglich als Versuch einer besonders schweren Brandstiftung. Nun ist die 8. Strafkammer unter dem Vorsitzenden Richter Rüdiger Harr zuständig.

Dieser erklärte am ersten Verhandlungstag, dass die nach dem dritten Brand installierte Videotechnik möglicherweise zur Aufklärung beigetragen habe. Die Kleidung des Täters, die darauf zu sehen ist, ähnele der Kleidung, die in der Wohnung des Angeklagten gefunden wurde. Nach der Verhaftung am 22. Mai kam es zu keinen weiteren Bränden.

Martin S. wurde schon früher wegen Brandstiftung verurteilt. Zum Prozessauftakt in diesem Fall verweigerte er die Aussage. Bislang sind fünf weitere Termine angesetzt. Das Urteil ist für den 8. Februar geplant.

*Name geändert

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