Das Amtsgericht Erfurt hat einen 62-jährigen Mann verurteilt, der am 12. Dezember 2020 an einer verbotenen Demonstration gegen Corona-Maßnahmen teilgenommen und dabei einen Journalisten und einen Polizisten beleidigt hatte. Das berichteten die Thüringische Landeszeitung und die Nachrichtenagentur DPA am Montag, den 1. Februar 2021, übereinstimmend. Das Urteil – eine Geldstrafe von 75 Tagessätzen zu je 30 Euro – ist bereits rechtskräftig.

Der Mann hatte zunächst einen Journalisten, der ihn filmte, als „Wichser“ bezeichnet. Später wurde er von einem jungen Polizisten geschubst und beleidigte diesen daraufhin als „Rotznase“, die er „schon totgeschlagen“ hätte, wenn sie sein Enkel wäre. Ein Video, das die Beleidigungen zeigt, kursierte anschließend auf Twitter.Laut DPA hat der Verurteilte vor Gericht ausgesagt, dass er einen Polizeikessel verlassen wollte, um auf Toilette zu gehen. Das habe ihm die Polizei jedoch nicht erlaubt. Zudem sagte er laut DPA, dass er sich mit „Nazi-Methoden“ behandelt fühlte.

Am 12. Dezember 2020 hatten sich nach Polizeiangaben etwa 500 Personen trotz Demoverbots auf dem Erfurter Domplatz versammelt. Die meisten Anwesenden hätten die mehrfachen Aufforderungen der Polizei, sich zu entfernen, ignoriert. Die Polizei stellte nach eigenen Angaben die Identitäten von mehr als 300 Teilnehmer/-innen fest, um diese anzuzeigen. Auf Twitter gab es mehrere Berichte von gewalttätigen Übergriffen durch Corona-Leugner/-innen.

Die verschwörungsideologischen Demonstrationen in Erfurt sind deutlich von rechtsradikalen Akteur/-innen bestimmt, wie eine Recherche des Medienkollektivs „Demoreport“ zeigt. Für Samstag, den 27. Februar, ist eine Versammlung auf dem Domplatz mit 10.000 Teilnehmer/-innen angekündigt. Laut aktueller Corona-Schutzverordnung dürfen an Kundgebungen in Thüringen allerdings maximal 500 Personen teilnehmen. Ein erneutes Verbot ist also absehbar.

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