Er hatte konsequent seine Unschuld beteuert – doch das Gericht schenkte ihm keinen Glauben und verurteilte am Freitag einen 83 Jahre alten Mann zu sieben Jahren Haft. Der Rentner soll seine eigene Ehefrau vor gut einem halben Jahr aus Eifersucht erstickt haben.

Sieben Jahre im Strafvollzug – so lautete am Freitagnachmittag das Urteil des Schwurgerichts gegen einen 83 Jahre alten Mann. Die Strafkammer am Landgericht sah es nach vier Verhandlungstagen als erwiesen an, dass Herrmann Dieter G. seine ein Jahr jüngere Ehefrau Frieda am frühen Morgen des 4. Juni 2021 in der gemeinsamen Wohnung in Oschatz (Ortsteil Merkwitz) mit einem Kissen erstickt hatte.

Auslöser soll sein falscher Vorwurf gewesen sein, die 82-Jährige habe ein Liebesverhältnis mit einem fast 30 Jahre jüngeren Nachbarn gehabt. Die Eheleute waren 63 Jahre lang verheiratet.

Der Angeklagte hatte den schweren Vorwurf zum Auftakt des Prozesses Ende vergangener Woche bestritten: „Ich habe zu der Zeit, wo meine Frau verstorben ist, kein Kissen in der Hand gehabt“, beteuerte der langjährige LPG-Kraftfahrer und Vater mehrerer erwachsener Kinder gegenüber dem Gericht. Vielmehr habe er Frieda G. am Morgen leblos im Bett gefunden, nachdem er ihr noch nachts auf dem Weg zur Toilette begegnet sei. Für ihren Tod habe er keine Erklärung.

Groll und krankhafte Eifersucht

Die Kammer sah diese Version als nicht glaubwürdig an – jedoch wurde Herrmann Dieter G.  eine verminderte Schuldfähigkeit attestiert, was die Verhängung einer lebenslangen Freiheitsstrafe verhinderte. Trotz seiner heimtückischen Tat sei er nur bedingt dafür verantwortlich zu machen, sagte der Vorsitzende Richter Hans Weiß am Freitag.

Nach Befund des Gerichts führte eine Gemengelage mehrerer Faktoren zu der schockierenden Gewalttat. So habe der Angeklagte offenbar generellen Groll gehegt und sich nach einer Prostata-Operation minderwertig gefühlt. Dazu kam wohl sein extremer Eifersuchtswahn. Der unmittelbare Auslöser der Tat blieb ungeklärt.

Nach seiner Festnahme wurde Herrmann Dieter G. zunächst in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht, seit 10. September sitzt er jedoch regulär in Untersuchungshaft ein.

Verteidigung wollte Freispruch

Die Strafkammer folgte mit ihrem Urteil dem Antrag von Oberstaatsanwalt Ulrich Jakob. Die Verteidigung hatte dagegen auf Freispruch plädiert, da der Prozess keinen konkreten Tatnachweis erbracht habe. Rechtsanwalt Ralf H. Schröper kündigte an, eine Revision prüfen zu wollen. Daher ist das Urteil noch nicht rechtskräftig.

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