Nach Überzeugung des Gerichts sagte er wiederholt die Unwahrheit, suchte die Schuld vornehmlich bei anderen und ritt einige Mandanten ins Verderben. Am Donnerstag, dem 22. Januar, wurde der grüne Leipziger Ex-Stadtrat Jürgen Kasek nun zu einem Jahr Haft auf Bewährung verurteilt: Das Amtsgericht sah es als erwiesen an, dass der heute 45-Jährige 2022 trotz verlorener Anwaltszulassung weiter praktiziert und teilweise illegal Gelder abgerechnet hatte.
Urteil im Fall Jürgen Kasek: Nach mehreren Verhandlungstagen sprach das Amtsgericht den grünen Leipziger Ex-Stadtrat, Aktivisten und ehemaligen Anwalt am Donnerstagmorgen unter anderem des Missbrauchs von Berufsbezeichnungen, des Betrugs und der Urkundenfälschung schuldig. Der 45-Jährige erhielt eine Gesamtstrafe von einem Jahr Haft, ausgesetzt auf drei Jahre auf Bewährung, verbunden mit der Inanspruchnahme einer Schuldnerberatung sowie 100 Stunden gemeinnütziger Arbeit.
Kasek wies Bereicherung zurück
Der Prozess hatte am 22. Oktober 2025 begonnen. Laut Anklage soll Jürgen Kasek, bis 2018 auch Landesvorstandssprecher der Grünen in Sachsen, trotz eines seit 19. Juli 2022 rechtskräftigen Verlusts seiner Anwaltszulassung weit über dieses Datum hinaus als Rechtsanwalt und Strafverteidiger aufgetreten sein. Die Anklage hatte zunächst insgesamt 42 Fälle aufgelistet, von denen ein Teil eingestellt wurde, beim Vorwurf der Untreue gab es einen Freispruch.
Sein anfängliches Schweigen zu den Vorwürfen hatte Kasek im Prozess schließlich beendet und Fehler eingeräumt: Er habe seinen Rechtsanwaltstitel weitergeführt, sich aber entgegen der Annahme der Staatsanwaltschaft finanziell niemals bereichert, so der zweifache Vater. Hintergrund der verlorenen Zulassung als Anwalt sollen ausstehende Beiträge beim Rechtsanwaltsversorgungswerk gewesen sein.
Unregelmäßigkeiten im Schuldnerverzeichnis
Unregelmäßigkeiten im Schuldnerverzeichnis und den Verdacht auf einen Vermögensverfall bei Kasek habe es schon ab 2017 gegeben, fasste die Vorsitzende des Schöffengerichts, Ute Fritsch, in ihrer etwa einstündigen Urteilsbegründung zusammen: „Es hätte Zeit bestanden, sich mit diesen Problemen zu beschäftigen. Die Geduld der Rechtsanwaltskammer war unendlich groß“, sagte sie.
Stattdessen habe der Angeklagte sich nicht gekümmert und die Dinge laufen lassen, bis ihm 2021 die Zulassung entzogen wurde, die Entscheidung erlangte im Folgejahr Rechtskraft. Die Anwaltskammer habe irgendwann zum Schutz von Mandanteninteressen eingreifen müssen, betonte Fritsch.
„Meinen Sie, Sie sind Superman?“
Kasek sei sich allein durch das Erlöschen seines Zugangs zum elektronischen Anwaltspostfach Ende Juli 2022 auch bewusst gewesen, dass er nicht mehr in seinem Beruf auftreten durfte. Der Volljurist habe aber den Verlust der Zulassung damals als vorübergehenden Zustand hingestellt, mithin Justiz, Mandantschaft und Medien zum Narren gehalten. Dabei, so Richterin Fritsch, war klar, dass es „bei realistischer Betrachtung“ mit seiner Kanzlei nie so weitergegangen wäre.
Kaseks Erklärung, wonach er sich in einem Tunnel aus Selbstüberschätzung und gesundheitlichen Problemen verrannt hatte, folgte das Gericht nur bedingt: Ohne Zweifel hätten sein Pensum als Anwalt, damaliger Stadtrat und reichweitenstarker Aktivist einen hohen Stressfaktor bedeutet.
Doch hätte man die Notbremse ziehen und seine Probleme lösen müssen: „Meinen Sie, Sie sind Superman?“, fragte Richterin Fritsch ironisch. Und: „Sie haben einfach auf zu vielen Hochzeiten getanzt, Herr Kasek.“
Urteil kann noch angefochten werden
Besonders negativ hob das Gericht hervor, dass der Angeklagte Mandantschaft bewusst hingehalten und ihr teilweise heftigen Schaden zugefügt habe.
Auch habe Jürgen Kasek einem ehemaligen Kanzleimitarbeiter fälschlich die Schuld zugeschoben, dass Rechnungen nicht mehr geprüft wurden. Für das Schöffengericht eine Behauptung, die durch Chats und Schriftstücke widerlegt sei: „Das finde ich ein bisschen übel. Sie stellen sich hier nur als Opfer dar“, redete die Richterin Kasek ins Gewissen.
Seiner Beteuerung, kein schlechter Mensch zu sein, entgegnete sie, dass sie davon nicht ausgehe. Aber: „Es wäre allen geholfen gewesen, wenn Sie es richtig gemacht hätten.“
Staatsanwalt Manuel Rothe hatte am Ende des Prozesses anderthalb Jahre Haft auf Bewährung gefordert, Kaseks Anwältin Rita Belter eine Verwarnung mit Strafvorbehalt. Für den Angeklagten sprachen dem Gericht nach zumindest sein Geständnis und dass die Vorwürfe schon längere Zeit zurücklagen. Gegen die Entscheidung vom Donnerstag steht noch die Möglichkeit von Rechtsmitteln offen.
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