Am 19. Mai 2025 stoppte die Polizei in Leipzig eine Straßenbahn, um die Identitäten von fünf Personen festzustellen. Was als Identitätskontrolle begann, endete mit etlichen Verletzten, einem Sachschaden von über 10.000 Euro und Ermittlungsverfahren gegen 114 Personen. Diese Reportage rekonstruiert, was in der Straßenbahn geschah – und worüber die Polizei nur ungern spricht.
Dieser Beitrag enthält Darstellungen von Gewalt.
Linie 3. Haltestelle Wintergartenstraße. Vor der ersten Tür der Straßenbahn liegt eine junge Person auf dem Boden. Sie bewegt sich nicht mehr. Die Augenlider sind geschlossen, die Haut blass. Mit der Wange liegt sie auf dem geriffelten Leitstreifen der Haltestelle. Über ihr knien mehrere behelmte Polizisten und hantieren an ihrem Rücken. Dann wird sie aufgehoben – zwei Beamte übernehmen den Oberkörper, ein dritter die Beine. Vorneweg läuft ein vierter Polizist, er trägt einen roten Rucksack mit gelben Reflektoren. Sie laufen auf eine Polizeikette zu – dann endet die vorliegende Fotostrecke.
Was die Aufnahmen nicht mehr zeigen, setzt sich in Sandras (Name auf Wunsch geändert) Erinnerung fort. Sie ist Anfang zwanzig und froh, dass eine Bekannte bei ihr ist, als sie wieder zu sich kommt: „Ich wusste nicht, was mit mir passiert“, erzählt sie. Sie erinnert sich, dass Polizei- und Rettungskräfte darüber diskutierten, ob sie sofort in ein Krankenhaus gebracht oder zunächst ihre Identität festgestellt werden solle.
Dann, so Sandra, habe die Polizei einen Zettel mit einer Nummer neben sie gelegt und Fotos von ihr gemacht – „während ich noch am Boden lag und kaum ansprechbar war.“ Danach wurde sie in ein Krankenhaus eingeliefert. Später erhielt sie die Diagnose: Schädel-Hirn-Trauma.
Schon damals berichtete die Leipziger Zeitung über den Einsatz und mutmaßliche Polizeigewalt.
Die offizielle Version
Der nächste Tag. Pressemitteilung der Polizeidirektion Leipzig. Und auch Sandras Fall taucht darin auf: „Zwei weibliche Personen mussten zur medizinischen Behandlung in Krankenhäuser gebracht werden“, schreibt Polizeisprecher Olaf Hoppe. Außerdem sollen insgesamt zehn Personen vom Rettungsdienst versorgt worden sein. Hauptsächlich wegen Augenreizungen durch Pfefferspray. Doch wie kam es dazu?
Der Einsatz wird von der Polizei in der Pressemitteilung wie folgt dargestellt (gekürzt):
Ab 18:15 Uhr
Eine pro-palästinensische Demonstration im Leipziger Osten endet am Friedrich-List-Platz. Während der Demonstration werden fünf mutmaßliche Tatverdächtige erkannt, die im Zusammenhang mit einer Straftat am 1. Mai 2025 stehen sollen. Der Anfangsverdacht lautet Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte. Zur Identitätsfeststellung wird die Straßenbahnlinie 3 an der Haltestelle Wintergartenstraße angehalten. Mittels Lautsprecher werden Unbeteiligte aufgefordert, die Bahn zu verlassen. Rund 50 Personen verbleiben in der Bahn und leisten durch Einhaken Widerstand. Vor der Straßenbahn versammeln sich bis zu 100 weitere Personen.
Ab 19:00 Uhr
Eine Spontanversammlung wird angezeigt. Teilnehmende versuchen wiederholt, zur Straßenbahn vorzudringen. Einsatzkräfte setzen körperliche Gewalt sowie mehrfach Pfefferspray ein.
Ab 21:45 Uhr
Mehrere Scheiben der Straßenbahn werden von Störern eingeschlagen, einzelnen Personen gelingt die Flucht. Zudem werden Gegenstände und Pyrotechnik in Richtung der Einsatzkräfte geworfen.
Ab 23:00 Uhr
Unterstützungskräfte der Bereitschaftspolizei aus Dresden treffen ein. Das Geschehen beruhigt sich zunächst, später kommt es erneut zu Angriffen auf Einsatzkräfte.
Auf Anfrage beziffert die Polizeidirektion den beim Einsatz entstandenen Sachschaden auf über 10.000 Euro. Neben der Straßenbahn wurde unter anderem auch ein Fahrzeug der Versammlungsbehörde beschädigt.
„Ein kleines Gefängnis“
Nach der Demonstration wollten alle nur nach Hause, erzählt Sandra. Doch als die Straßenbahn an der Wintergartenstraße anhält, steht die Polizei bereits an der Haltestelle, und die Türen bleiben zu. Niemand habe gewusst, worum es geht, sagt sie. Dass einzelne Personen gesucht werden, sei nicht erklärt worden. Sandra ging davon aus, dass es um polizeiliche Maßnahmen im Zusammenhang mit der Palästina-Demonstration gehe. „Für uns war wichtig, in dem Moment zusammenzuhalten und niemanden allein zu lassen.“
Dann betreten Einsatzkräfte die Bahn. Einige lassen freiwillig ihre Personalien feststellen. Im hinteren Teil der Tram haken sich Menschen ineinander ein. Mehrere Stunden vergehen. „Die Luft da drin war irgendwann eine Katastrophe“, erinnert sich Sandra. Einzelnen sei schummrig geworden – „es war wie ein kleines Gefängnis.“
Als Einsatzkräfte beginnen, Menschen aus der Bahn zu ziehen, kippt die Situation für Sandra. Eine Person vor ihr sei an den Haaren und am Kopf gepackt worden. Wenig später geht eine Scheibe zu Bruch. „Überall waren Glassplitter, die Luft war voller Pfefferspray.“ Ihr sei schwindelig geworden, sie habe das Spray direkt in den Mund bekommen und einen Schlag auf den Kopf. „Ich konnte nicht mehr atmen, mich nicht mehr bewegen“, erzählt sie.
Dann sei sie umgefallen. An das, was in diesem Moment um sie herum geschieht, erinnert sie sich nicht mehr. Kurz darauf zeigen Fotos, wie Sandra bewusstlos vor der Straßenbahn liegt.
Juristische Einordnung
In einem kurz zuvor aufgenommenen Video ist zu sehen, wie ein Polizist durch eine eingeschlagene Scheibe Pfefferspray in den Innenraum der Bahn sprüht. Getroffen werden die noch verbliebenen, eingehakten Personen.
Christian Mucha bewertet die Aufnahmen. Er ist Fachanwalt für Strafrecht mit Erfahrung in Strafverfahren aufgrund von Auseinandersetzungen mit der Polizei. Er sitzt in seiner Leipziger Kanzlei, vor ihm eine Kaffeetasse mit seinem Namen darauf.
Pfefferspray dürfe eingesetzt werden, um Angriffe abzuwehren, sagt Mucha. Auf den Bildern sei jedoch kein unmittelbarer Angriff erkennbar. „Die Menschen stehen dicht beieinander und bewegen sich kaum.“ Vor diesem Hintergrund sei nicht nachvollziehbar, warum der Einsatz von Pfefferspray erforderlich gewesen sein könnte. Auf Anfrage äußert sich die Polizei, dass Pfefferspray „gemäß sächsischem Polizeivollzugdienstgesetz“ eingesetzt wurde.
Andere Bilder zeigen eine Situation wenig später: Zu sehen ist ein Polizist, der auf eine geöffnete Tür der Straßenbahn zurennt. Bild für Bild ist zu erkennen, wie er abspringt, den Oberkörper eindreht und mit ausgestrecktem Bein in den Innenraum der Bahn tritt. Dann taucht ein junger Mann auf, der zuvor nicht zu sehen war. Mit weit aufgerissenen Augen und offenem Mund flüchtet er in den vorderen Teil der Bahn.
Grundsätzlich dürfe die Polizei Gewalt als letztes Mittel anwenden, wenn sie angegriffen werde oder wenn sie rechtmäßige Maßnahmen durchsetzen müsse, sagt Mucha. Ein solcher Tritt mit einem Einsatzschuh sei jedoch eine erhebliche Gewalteinwirkung. „Da erschließt sich mir nicht, welcher legitime Zweck damit erreicht werden soll.“ Ob der Mann den Beamten angreifen wollte, nur dastand oder zu fliehen versuchte, lasse sich anhand der Aufnahmen jedoch nicht eindeutig klären.
Die Staatsanwaltschaft führt inzwischen gegen 114 Personen Ermittlungsverfahren im Zusammenhang mit dem Einsatz, überwiegend wegen des Verdachts des Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte. In mindestens einem Fall wird zudem wegen des Verdachts eines besonders schweren Falls des Landfriedensbruchs ermittelt. Auch die Verfahren gegen die fünf gesuchten Personen laufen noch.
„Vertrauensvolle Zusammenarbeit“
Unter Hinweis auf laufende Ermittlungen äußert sich die Polizei nur eingeschränkt zu den Verfahren. Auf eine Anfrage im Rahmen dieser Recherche verschickt die Pressestelle der Polizeidirektion Leipzig jedoch etwas Unerwartetes mit: Neben der Antwort landet auch ein interner Entwurf im E-Mail-Postfach. Dieser enthält Informationen, die in der offiziellen Fassung fehlen und aufgrund ihrer Relevanz hier in Teilen veröffentlicht werden.
So ist im Entwurf vermerkt, dass eine der beiden weiblichen Personen, die in Krankenhäuser eingeliefert wurden, minderjährig war. In der offiziellen Antwort fehlt diese Angabe. Zur Begründung verweist die Polizei auf Persönlichkeitsschutz und laufende Ermittlungen. Dabei nennt die Polizei Alter und Geschlecht in Pressemitteilungen üblicherweise mit – auch bei Kindern.
Auch an anderen Stellen gibt es Unterschiede. Wer für den Einsatz verantwortlich war, wird im Entwurf unter Angabe der Funktion benannt. In der veröffentlichten Fassung verschwindet diese Nennung hinter der allgemeinen Bezeichnung „Führungskraft der Polizeidirektion Leipzig“.
Kurz nach dem Versand des internen Entwurfs folgt die Bitte, das Dokument „im Rahmen der vertrauensvollen Zusammenarbeit“ zu löschen. Auf Nachfragen reagiert die Polizei nicht mehr. Weitere Details werden durch parlamentarische Anfragen von Juliane Nagel (Die Linke) und Holger Hentschel (AfD) öffentlich.
So steigt die Zahl der Personen, die infolge des Einsatzes ambulant medizinisch behandelt wurden, von ursprünglich zwei auf sechs. Zudem wird bekannt, dass auch sechs Einsatzkräfte verletzt und gegen einen Polizeibeamten wegen des Verdachts der Körperverletzung im Amt ermittelt und das Verfahren später mangels hinreichenden Tatverdachts eingestellt wurde.
Übrigens: Die Polizei erklärt, den Einsatz intern aufgearbeitet zu haben. Was genau besprochen wurde, darüber wird jedoch keine Auskunft gegeben.
Fünf Namen
Am Ende erreicht die Polizei ihr ursprüngliches Ziel und stellt die Identitäten der fünf gesuchten Personen fest. Für Sandra und eine Minderjährige endet der Abend im Krankenhaus. Und von den rund 150 Personen, die sich zeitweise in und vor der Straßenbahn aufhielten, wird inzwischen gegen 114 im Zusammenhang mit dem Einsatz ermittelt. War der Einsatz rechtmäßig und verhältnismäßig?
Diese Frage lässt sich hier nicht abschließend klären, auch weil zentrale einsatztaktische Entscheidungen nicht zugänglich sind. Aber: Die vorliegenden Aufnahmen, Aussagen und Dokumente zeigen, dass die Rechtmäßigkeit einzelner Maßnahmen zweifelhaft ist. Sie zeigen auch, dass es Widersprüche zur offiziellen Darstellung des Einsatzes gibt. Und dass eine transparente Aufarbeitung dringend nötig ist. Was an der Wintergartenstraße geschah, darüber ist noch nicht das letzte Wort gesprochen worden.
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