Als er zufällig seinen einstigen Sex-Partner wiedersah, dem er eine Vergewaltigung vorwarf, soll er ihn zweimal mit einem Messer attackiert haben: Wegen versuchten Mordes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung muss sich ein 35 Jahre alter Mann seit Donnerstag vor dem Landgericht verantworten. Er ging laut Anklage in einer Leipziger Szenebar auf das 51 Jahre alte Opfer los und verletzte es.
War er der Auffassung, das Recht einfach in die eigene Hand nehmen zu können? So jedenfalls klingt die Anklageschrift, die Staatsanwalt Moritz Diekmann am Donnerstagmorgen im großen Saal des Landgerichts Leipzig vortrug. Sie wirft dem 35 Jahre alten Richard C. nicht weniger als versuchten Mord in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung vor.
Alter Vergewaltigungsvorwurf soll Tat ausgelöst haben
Es war in der Nacht vom 12. auf den 13. September 2025, als der gebürtige Ire in einem laut Gerichtsangaben bei homosexuellen Männern beliebten Szenelokal unweit der Leipziger Innenstadt völlig überraschend auf Manfred S. (Name geändert) traf. Der 51 Jahre alte Lehrer aus Berlin hielt sich mit Arbeitskollegen in Leipzig auf, suchte noch einen späten Absacker.
Den Pädagogen und den über 15 Jahre jüngeren Richard C. verband eine gemeinsame Vergangenheit: Beide Männer kannten sich seit Herbst 2021, trafen sich laut Anklage mehrfach zum Sex in Berlin. Ob man je eine ernsthafte Beziehung erwog, ist offen. 2022 kam es zum Bruch, als Richard C. dem älteren Sex-Partner vorwarf, ihn unter Drogen gesetzt und vergewaltigt zu haben.
Die Einstellung der Strafanzeige durch die Berliner Staatsanwaltschaft im Oktober 2023 habe Richard C. nie akzeptiert und Manfred S. spontan eigenmächtig zur Rechenschaft ziehen wollen: Damit habe sich der Angeklagte eines Mordversuchs aus niedrigen Beweggründen schuldig gemacht, so Staatsanwalt Diekmann.
Schnitt in den Hals
Zudem sei Richard C. heimtückisch vorgegangen, weil das Opfer mit keinem Angriff rechnen konnte. Im Zeugenstand bestätigte der Geschädigte am Donnerstag den Ablauf, wie ihn auch die Anklage sieht: Bei der unerwarteten Begegnung in der Bar habe man sich zunächst perplex begrüßt, sagte Manfred S. aus.

Als er sich wenig später mit einem anderen Mann in eine Kabine zurückzog und gegen 00:45 Uhr wieder herauskam, spürte er plötzlich einen Umklammerungsgriff von hinten und Druck auf dem Hals, erinnerte sich der Zeuge: „Ich habe gar nicht an ein Messer gedacht.“
Doch es soll tatsächlich ein Schweizer Klappmesser gewesen sein, mit dem der Angeklagte dem Opfer an den Hals ging und ihm einen Schnitt vom linken Ohr bis zum Kehlkopf beibrachte. Anschließend sei der mutmaßliche Täter geflüchtet.
Nach wenigen Minuten folgte ein Stich in den Bauch
Weil die Tatwaffe aber keine Blutspuren aufwies, sei Richard C. davon ausgegangen, dass sein Tötungsplan nicht aufgegangen war. Während sich Bargäste schon um den verletzten Manfred S. kümmerten, soll der Angreifer wenige Minuten später, gegen 01:00 Uhr, zurückgekehrt sein und dem Opfer einen Stich in den Bauch versetzt haben: „Ich sah, wie er auf mich zukam. Ich war komplett erstarrt.“
Letztlich wurde Manfred S. nur leicht verletzt und im Leipziger Uniklinikum medizinisch versorgt. Im Prozess tritt er als Nebenkläger auf.
Angeklagter gesteht Vorwürfe
Für ihren Mandanten gab die Verteidigung zum Prozessauftakt eine Erklärung ab: Richard C. räume ein, Manfred S. die Verletzungen zugefügt zu haben. Zum Tatzeitpunkt habe sich der 35-Jährige in einer schwierigen Lebenssituation befunden, Suizidgedanken gehegt, so Rechtsanwältin Andrea Liebscher. In seiner Gedankenwelt habe der Ex-Liebhaber eine im negativen Sinne herausragende Position gehabt.
Richard C. werde sich zumindest im Moment zum Tatvorwurf aber nicht persönlich äußern und auch keine Fragen in diese Richtung beantworten. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass der Mann an Schizophrenie erkrankt ist. Zum Tatzeitpunkt sei er aber in keinem psychotischen Zustand gewesen, mithin noch einsichts- und steuerungsfähig, so die Annahme des Anklägers.
Es ist eine der zentralen Fragen, die dieser Prozess klären soll. Dafür hat die 16. Kammer noch Verhandlungstage bis 11. Juni geplant.
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