Polizeibeamte werden laut Statistik eher selten angeklagt, oft geht es um Gewaltvorwürfe. Nicht so in diesem Fall: Weil sie einem Mann nach der Entwendung von dessen Handy am Leipziger Hauptbahnhof die Unterstützung verwehrt haben sollen, mussten sich zwei junge Bundespolizisten wegen Strafvereitelung im Amt verantworten. Doch das Verfahren vor dem Amtsgericht endete anders als gedacht.
Der Vorfall, um den es sich an diesem Mittwochmorgen im Amtsgericht dreht, liegt fast zwei Jahre zurück. Die heute 25 bzw. 26 Jahre alten Bundespolizisten auf der Anklagebank waren in der Nacht auf den 20. Juli 2024 als Streifenpartner am Hauptbahnhof eingeteilt, als ein Herr K. sie gegen 03:00 Uhr auf dem kleinen Willy-Brandt-Platz ansprach: Zwei Unbekannte hätten ihm vor wenigen Minuten das Mobiltelefon abgenommen, als sie ihn im angrenzenden Bürgermeister-Müller-Park nach Zigaretten fragten.
Obwohl sie wussten, dass ein Auffinden der Täter ohne schnelles Handeln erschwert wäre, seien die Beamten in Untätigkeit verharrt und hätten Herrn K. darauf verwiesen, selbst sein Handy zu suchen, sagt Staatsanwältin Daniela Francke. Sie wirft den Angeklagten Strafvereitelung im Amt vor.
Polizisten: Bestohlener wollte keine Anzeige
Die stellen den Sachverhalt etwas anders dar: Herr K., wohl leicht angetrunken, sei auf sie zugekommen, habe geschildert, wie ihn zwei Unbekannte im Park erst nach Zigaretten fragten und ihm schließlich sein Mobiltelefon aus der Tasche zogen, so die Polizisten. Allerdings habe der Mann auch signalisiert, zurück nach Halle fahren zu wollen. Das mehrfache Angebot, für die Anzeigenaufnahme mit zur Bundespolizeiinspektion zu kommen, lehnte er nach Darstellung der Gesetzeshüter dankend ab und entfernte sich schließlich zur S-Bahn.
Das gestohlene Mobiltelefon – ein altes iPhone 5, das im September 2012 erstmals in Deutschland erschien und heute für kleines Geld im Netz gehandelt wird – habe ob seines Alters und mehrerer Defekte ohnehin allenfalls ideellen Wert gehabt.
Hinzu kommt, dass die Täterbeschreibung von Herrn K. nur vage ausgefallen sei: „Die Personen hätten schon längst in alle Richtungen weg sein können“, erklärt der ältere der angeklagten Beamten. Zumal der Bestohlene selbst angab, dass die Schurken nicht mehr vor Ort seien, und auch keine Seriennummer des iPhones parat hatte, mit der man das Gerät vielleicht hätte orten oder zuordnen können, wenn es wieder auftaucht.
Auch der jüngere Polizist pflichtet seinem Kollegen bei: Die Erfolgsaussicht einer Nahbereichsfahndung habe man aufgrund der Umstände als gering eingeschätzt.
Verfahren gegen Geldauflage vorläufig eingestellt
Zumindest einer der mutmaßlichen Diebe wurde später noch ausfindig gemacht. Nach interner Auswertung des Vorfalls kamen Ermittlungen gegen die jungen Polizisten in Gang, sie mussten sich erklären.
Doch an diesem Mittwoch endet der Prozess im Leipziger Amtsgericht nach einer knappen Stunde: Herr K. bleibt dem Verfahren trotz einer Zeugenvorladung unentschuldigt fern. Amtsrichterin Denise Harig legt 150 Euro Ordnungsgeld fest – und entscheidet mit Zustimmung der Staatsanwaltschaft, das Verfahren vorläufig einzustellen.
Die Polizisten müssen als Auflage innerhalb von vier Wochen je 1.000 Euro an den Fairbund e.V. zahlen, damit die Angelegenheit endgültig erledigt ist.
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