Irgendwie muss das Geld ja unter die Leute, muss sich die sächsische Familienministerin Barbara Klepsch (CDU) gesagt haben. Und so verkündete sie frisch zum Jahresbeginn, dass ab dem 1. Januar 2016 das Landeserziehungsgeld in Sachsen ab dem 3. Kind einkommensunabhängig gewährt werde. Sozusagen als kleine Ermunterung zum Drittkind. Das Geld fehlt natürlich dann an anderer Stelle.

Auch wenn die Regelung jetzt erst einmal nur für Kinder gilt, die seit dem 1. Januar 2015 geboren wurden.

“Unser Landeserziehungsgeld ist eine wichtige familienpolitische Leistung in Sachsen. Wir bessern nun noch einmal nach, denn ab dem dritten Kind entfällt die Einkommensprüfung. Mir ist Wahlfreiheit bei der Kinderbetreuung wichtig. Ausreichend Betreuungsplätze in Kindertageseinrichtungen gehören ebenso dazu wie das Landeserziehungsgeld. Unsere Familien sollen so leben können, wie sie wollen”, befand die sächsische Familienministerin.

Da Landeserziehungsgeld frühestens ab dem 2. Lebensjahr gewährt werden kann, sofern kein Anspruch auf Elterngeld mehr besteht, kommt diese neue Regelung somit erstmals ab dem Jahr 2016 zur Anwendung. Entsprechende Anträge können bei den zuständigen Elterngeldstellen (http://www.familie.sachsen.de/22727.html) eingereicht werden, frühestens jedoch drei Monate vor Beginn des gewählten Leistungszeitraumes. Die Antragsformulare sind unter http://amt24.sachsen.de eingestellt.

Und es ist wie so oft in Sachsen: Man leistet sich ein ganz landeseigenes Sonderprogramm, um irgendwie ein klassisches Familienbild am Leben zu erhalten. Aber das Geld hat man an ganz anderer Stelle über die Jahre abgeknapst. Und da fehlt es nach wie vor. Nämlich bei den Landeszuschüssen für die Kindertagesstätten.

“Statt sich auf die Verbesserung des Betreuungsschlüssels in Kitas zu konzentrieren, wird mit der Beibehaltung und Ausweitung des Landeserziehungsgelds durch die CDU/SPD-Koalition ein falscher Anreiz gesetzt”, befindet denn auch Volkmar Zschocke, Vorsitzender der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen im Landtag. “Der Wegfall der Einkommensprüfung ab dem 3. Kind zementiert diese Fehlentwicklung. Den Kitas werden so jährlich 13 Millionen Euro entzogen.“

Die Zahl tauchte 2014 auch im Bericht des Landesrechnungshofes auf, der auf seine Art diese Geldausgabe sogar recht heftig rügte: “Auch das sächsische Landeserziehungsgeld als familienpolitische Leistung hat einer wirtschaftlichen und sparsamen Haushaltsführung (§7 SäHO) zu genügen. Der Nachweis, dass das sächsische Landeserziehungsgeld dem genügt, konnte im Rahmen der Prüfung nicht erbracht werden, da es bereits an einer belastbaren Bedarfsermittlung der Zahlbeträge fehlt und möglicherweise vielfach Mitnahmeeffekte bestehen. Insoweit sprechen gewichtige Argumente gegen eine Beibehaltung des Landeserziehungsgeldes.”

“Sachsen ist neben Bayern das letzte Bundesland, das am Landeserziehungsgeld festhält. Thüringen und Baden-Württemberg haben sich davon verabschiedet. Ebenso sollten wir es in Sachsen tun”, findet Volkmar Zschocke. “Das von Sozialministern Barbara Klepsch (CDU) bemühte Argument der ‘Wahlfreiheit’ durch das Landeserziehungsgeld überzeugt nicht. Der Sächsische Landesrechnungshof hatte Mitte Oktober 2014 diese familienpolitische Leistung infrage gestellt.”

Die Zahlbeträge seien so gering, dass das Landeserziehungsgeld allein “keine existenzsichernde Funktion” hat, kritisiert der Rechnungshof.

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