Im Leipziger Stadtrat hat sich der politische Ton in den vergangenen Monaten ein wenig verschärft. Das liegt nicht nur an der neuen Truppe im Stadtparlament, der AfD, die einiges, was die politische Konkurrenz so tut, nicht für richtig hält. Auch ein Teil der CDU hat so seinen Kummer. Auch mit dieser erstaunlich atheistischen Haltung der Leipziger Stadtverwaltung zum Christentum in der sächsischen Schule.

Da hat es eigentlich nichts zu suchen. Wer seine Kinder in eine konfessionelle Schule schicken will, hat gerade in einer Stadt wie Leipzig etliche Möglichkeiten dafür. Trotzdem steht im sächsischen Schulgesetz (das für alle Schulen gilt) dieser Passus, dass “anknüpfend an die christliche Tradition im europäischen Kulturkreis Werte wie Ehrfurcht vor allem Lebendigen, Nächstenliebe, Frieden und Erhaltung der Umwelt, Heimatliebe …” zu vermitteln sind.

Leipzig hat in der zuständigen Arbeitsgruppe vorgefühlt, ob man über den Sächsischen Städte- und Gemeindetag einen Vorstoß unterstützen würde, dass dieser Passus wieder aus dem Schulgesetz gestrichen wird. Die Mehrheit der Mitglieder in der Arbeitsgruppe lehnte ab. Eigentlich so weit ein ganz demokratisches Verfahren. Aber irgendwie fand es jemand aus dem Gremium wichtig, die Leipziger Christdemokraten auf die Sache aufmerksam zu machen.

CDU-Stadtrat Ansbert Maciejewski formulierte dann ein paar Fragen an die Verwaltung, war aber mit der Antwort nicht zufrieden. Legte also nach und bekam jetzt vom Sozialbürgermeister Thomas Fabian (SPD) drei kurze Antworten, die schon wegen ihrer Knappheit ihren Reiz haben. Auch wenn sie nicht wirklich mutig sind. Denn dadurch, dass man die Vertreterin der Stadt in der SSG-Arbeitsgruppe jetzt allein verantwortlich sein lässt für den Vorstoß, nimmt sich die Verwaltungsspitze auch in ihrer Verantwortung als Vorgesetzte zurück. Denn was heißt es eigentlich, wenn der Sozialbürgermeister oder der Oberbürgermeister den Vorstoß für so wichtig halten, dass er “fachlich und politisch besondere Aufmerksamkeit erfordert”, aber kurz und trocken mitteilen, dass sie die Auffassung nicht teilen? Dürfen Amtsleiter und Abteilungsleiter fachlich eine eigene Einstellung haben? Oder müssen sie akzeptieren, wenn Vorgesetzte Religion für so wichtig halten, dass sie auch in so einem Gesetzestext stehen? – Ein echtes moralisches Dilemma – doch sichtlich nicht für die Chefs der  Leipziger Verwaltung, sondern für die Mitarbeiter, die in den Ämtern die Arbeit machen. Es ist wie einst für Dr. Faust – alles beim alten bei der unseligen Frage: Und wie hast du’s mit der Religion?

Fragen und Antworten hier einfach mal zum Nachlesen

1. Hält der Oberbürgermeister den Vorschlag einer Vertreterin der Stadtverwaltung Leipzig in einer Arbeitsgruppe des SSG, den Passus christliche Tradition im europäischen Kulturkreis als Grundlage für das zu vermittelnde Wertesystem aus §1(2) des Schulgesetzes für den Freistaat Sachsen zu streichen, für ein Thema, das fachlich und politisch besondere Aufmerksamkeit erfordert?

Ja.

2. Falls ja, wurde die vorgetragene inhaltliche Stellungnahme im Namen der Stadt Leipzig mit dem Vorgesetzten abgestimmt?

Eine Abstimmung erfolgte aus Zeitgründen leider nicht.

3. Teilt der Oberbürgermeister die von der Vertreterin eines Fachamtes der Stadt Leipzig in einer Arbeitsgruppe des SSG vertretene Auffassung?

Nein.

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