Schon im vergangenen Jahr sah sich die Polizei nach einer rechtsradikalen Demonstration rund um den 13. Februar in Dresden mit schweren Vorwürfen konfrontiert. Unter anderem soll ein Beamter die Hinweise von Journalisten auf Gewalt gegen Gegendemonstranten ignoriert haben. In diesem Jahr waren es die Journalisten selbst, die während ihrer Arbeit von Polizisten behindert wurden. Zahlreiche Videos belegen das. Die Opposition bekräftigt deshalb ihre Forderung nach einer Kennzeichnungspflicht.

Die sächsische Polizei ist wegen ihres Vorgehens gegen Journalisten und Gegendemonstranten erneut in die Kritik geraten. Beamte sollen Medienvertreter bei ihrer Arbeit behindert und Sitzblockaden mit unverhältnismäßiger Gewalt aufgelöst haben. Zudem sollen sich Polizisten beleidigend und rassistisch geäußert haben. Anlass des Polizeieinsatzes war eine Demonstration von Neonazis am Freitag, den 15. Februar, in Dresden.

Das revisionistische Bündnis „Dresden Gedenken“ hatte zu dem „Trauermarsch“ aufgerufen. Bis zu 1.000 Personen aus NPD und Kameradschaften beteiligten sich an dem Aufzug durch die Dresdner Innenstadt. Es war somit die größte Demonstration dieser Art seit Jahren. Beobachter befürchten deshalb weiteren Zulauf im kommenden Jahr, wenn sich der Bombenangriff der Alliierten im Zweiten Weltkrieg zum 75. Mal jährt.

Um den Neonaziaufmarsch zu verhindern, hatten Antifaschisten auf der Route mehrere Sitzblockaden gebildet – letztlich ohne Erfolg. Die Polizei räumte die Teilnehmer der Blockaden meist nach kurzer Zeit rabiat von der Straße.

Nach Angaben der Polizeidirektion Dresden landeten insgesamt 15 Personen vorübergehend in Gewahrsam, unter anderem wegen Landfriedensbruch, Körperverletzung und Verstößen gegen das Versammlungsgesetz. Zudem seien während des Demogeschehens verbotene Kennzeichen verwendet worden – in der Regel eine von Neonazis begangene Straftat.

Opposition kritisiert Polizeieinsatz

Valentin Lippmann, innenpolitischer Sprecher der Grünen im sächsischen Landtag, sagte anschließend, dass „das teils massive Vorgehen der Polizei gegen Gegendemonstrantinnen und -demonstranten erhebliche Fragen nach der Verhältnismäßigkeit einiger Maßnahmen“ aufwerfe. Enrico Stange, innenpolitischer Sprecher der Linksfraktion, bezeichnete den Polizeieinsatz als „teils völlig unverhältnismäßig“.

Die Kritik der beiden Abgeordneten richtet sich auch gegen den Umgang der Polizei mit der Presse. Bereits am Freitagabend hatten mehrere Journalisten auf Twitter mutmaßliches Fehlverhalten von Beamten beklagt.

So schrieb beispielsweise der Journalist Henrik Merker, der unter anderem für Zeit-Online tätig ist, dass sich vermummte Neonazis mit falschen Presseausweisen als Journalisten ausgegeben hätten. Entsprechende Hinweise hätten die angesprochenen Polizisten ignoriert. Zudem schrieb Merker: „Mehrere Kollegen berichten, dass sie von Beamten geschlagen und geschubst wurden“.

Ein Video, das diese Behauptung offenbar belegt, veröffentlichte das journalistische Projekt „Straßengezwitscher“. Darin ist zu sehen, wie ein Reporter die Räumung einer Sitzblockade dokumentiert und dabei von einem Polizisten geschlagen wird. In einem weiteren Video ist die Szene aus einer anderen Perspektive zu sehen.

Die „Sächsische Zeitung“ (SZ) veröffentlichte ebenfalls ein Video auf Twitter. Darin ist zu hören, wie ein Beamter den Journalisten mehrmals dazu auffordert, sich von einer Polizeimaßnahme zu entfernen – was dieser jedoch ablehnt. Der SZ-Reporter Christoph Springer schrieb später, dass einige Polizisten „völlig außer Rand und Band“ gewesen seien.

Aufklärung gefordert und Aufarbeitung angekündigt

„Die sächsische Polizei und der Innenminister sind in der Pflicht, die Vorfälle der Behinderung journalistischer Arbeit rückhaltlos aufzuklären und die Verantwortlichen zur Rechenschaft zu ziehen“, forderte Linkspolitiker Stange. „Dem Parlament muss die Regierung umfassend dazu berichten.“

Der Grünen-Abgeordnete Lippmann erneuerte unterdessen seine Forderung nach einer unabhängigen Beschwerdestelle und einer Kennzeichnungspflicht im neuen Polizeigesetz. „Zudem braucht es eine Verankerung des Schutzes der Pressefreiheit im Versammlungsrecht.“

Dresdens Polizeidirektor René Demmler verwies in einer Medieninformation auf die „spezielle Situation“ der Beamten im Rahmen einer „konfrontativen Versammlungslage“. Dennoch dürfe die Presse nicht behindert werden. „Medienvertreter, die sich in ihrer Arbeit behindert gesehen haben, bitten wir, sich an die Polizeidirektion Dresden zu wenden“, so Demmler. „Wir werden Vorwürfen nachgehen und diese aufarbeiten.“

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