Für alle Leser/-innenDas sächsische Kultusministerium möchte das kommende Schuljahr weitgehend im Normalbetrieb durchführen – ohne allgemeine Maskenpflicht, aber mit uneingeschränkter Präsenzpflicht. Ob und inwieweit die Hochschulen im Wintersemester zur Präsenzlehre zurückkehren können, ist noch ungewiss. Die L-IZ fasst zusammen, was am Montag, den 13. Juli 2020, in Leipzig und darüber hinaus wichtig war.

Die sächsischen Schulen sollen nach den Sommerferien weitgehend in den Normalbetrieb zurückkehren. Das teilte Sachsens Kultusminister Christian Piwarz (CDU) heute mit. Für alle Schüler/-innen soll dann wieder die uneingeschränkte Schulbesuchspflicht bestehen. Abstandsregeln und eine allgemeine Maskenpflicht wird es nicht geben.

Mit einigen Einschränkungen sei dennoch zu rechnen. Schulleitungen dürften selbst festlegen, ob, wo und wann es für bestimmte Orte oder Situationen eine Maskenpflicht geben soll. Um mögliche Infektionsketten nachvollziehen zu können, müssen die an den Schulen anwesenden Personen zudem dokumentiert werden. Außerdem ist es Pflicht, sich nach Ankunft in der Schule die Hände zu waschen.

Hochschulen ohne Planungssicherheit

Einen ähnlichen Normalbetrieb wie an den Schulen wird es in den Hochschulen in Ostdeutschland im kommenden Semester wohl vorerst nicht geben. Laut einer MDR-Umfrage wünschen sich zwar viele Hochschulen, dass die Studierenden wieder an den Campus zurückkehren, doch ob das passieren wird, sei aktuell kaum absehbar.

Das laufende Semester war größtenteils ein „Fernstudium“ mit Online-Vorlesungen, Selbststudium und ähnlichen Inhalten. Weil sich wegen der Coronakrise auch zahlreiche Fristen, beispielsweise für Einschreibungen, verschoben hatten, soll das kommende Semester an vielen Hochschulen erst einige Wochen später starten. Besonders für die Studienanfänger/-innen muss es laut Hochschulen adäquate Angebote geben, um den Einstieg zu meistern.

AfD und Verfassungsschutz

Ebenfalls beim MDR findet sich heute ein Beitrag zur Frage, ob AfD-Mitglieder im Sendegebiet den Verfassungsschutzämtern ihre Dienste anbieten. Genau das ist laut Medienberichten in Brandenburg der Fall. Um es vorwegzunehmen: Dafür, dass es so etwas auch in Sachsen, Sachsen-Anhalt oder Thüringen gibt, existieren derzeit keine Belege.

Apropos AfD und Verfassungsschutz: Am Donnerstag wird sich der sächsische Landtag auf Antrag der Linksfraktion in einer Aktuellen Stunde mit den jüngsten Diskussionen um die möglicherweise rechtswidrige Speicherung von AfD-Daten durch das sächsische Landesamt beschäftigen.

Was heute außerdem wichtig war: Das Landgericht Erfurt hat zwei Polizisten wegen sexuellen Missbrauchs zu einer Freiheitsstrafe von jeweils zwei Jahren und drei Monaten verurteilt. Die beiden Männer sollen ungeschützten Geschlechtsverkehr mit einer Verdächtigen gehabt und dabei eine persönliche Notlage ausgenutzt haben. Die Staatsanwaltschaft hatte nur eine Bewährungsstrafe beantragt und will Revision einlegen. (via „Spiegel“)

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