Nach Gerhard Schröder (SPD) ist Olaf Scholz (SPD) der zweite Bundeskanzler, der bei seiner Vereidigung im Bundestag auf den in Artikel 56 des Grundgesetzes vorgesehenen Zusatz „so wahr mir Gott helfe“ verzichtet hat – und mit ihm sieben der insgesamt 16 Minister/-innen (die fünf Minister/-innen von Bündnis 90 / Die Grünen und zwei Minister/-innen der SPD).

Schon hat vor allem in konservativ-reaktionären kirchlichen Kreisen ein Wehklagen über eine „gottlose“ Bundesregierung eingesetzt. Bedeutet dies, dass sich nun das Verhältnis von Kirche und Staat wesentlich verändern wird?

Ja, aber dieses befindet sich schon längst angesichts der multireligiösen Wirklichkeit in unserer säkularen Gesellschaft in einem Veränderungsprozess: Zum einen erkennt der Staat in den Religionsgemeinschaften eine wichtige gesellschaftliche Kraft, zum andern werden die auf den Reichsdeputationshauptschluss von 1803 zurückgehenden Staatsleistungen an die Kirchen auf den Prüfstand gestellt. So ist es im Koalitionsvertrag festgehalten. Damit werden einige Selbstverständlichkeiten für die christlichen Kirchen wegfallen.

Gleichzeitig wird damit die gegenseitige Unabhängigkeit gestärkt. Denn Aufgabe der Organe des demokratischen Rechtsstaates ist nicht, einer Religionsgemeinschaft wie den Kirchen Privilegien zu sichern. Aufgabe ist, die Religionsfreiheit und damit das öffentliche und an den Grundsätzen des Rechtsstaates orientierte Wirken der Religionsgemeinschaften zu gewährleisten. Was aber spricht nun für den Verzicht der „religiösen Beteuerung“ (Artikel 56 GG)?

  • Zum einen ist er Ausdruck von Ehrlichkeit. Olaf Scholz ist zwar getauft, aber vor Jahren aus der evangelischen Kirche ausgetreten. Andere Minister/-innen sind von Geburt an religionslos aufgewachsen. Was soll da eine „religiöse Beteuerung“?
  • Jesus hat in der Bergpredigt größte Bedenken gegen den Eid als solchen und insbesondere gegen die Anrufung des Namens Gottes beim Schwören erhoben. „Ihr habt weiter gehört, dass zu den Alten gesagt ist (3.Mose 19,12; 4.Mose 30,3): ‚Du sollst keinen falschen Eid schwören und sollst dem Herrn deinen Eid halten.‘ Ich aber sage euch, dass ihr überhaupt nicht schwören sollt, weder bei dem Himmel, denn er ist Gottes Thron; … Eure Rede sei Ja Ja, Nein Nein. Was darüber hinausgeht, ist von Ãœbel“, sagt Jesus in der Bergpredigt (Die Bibel: Matthäus 5,33ff). Der frühere Präses der Synode der Evangelischen Kirche in Deutschland, Jürgen Schmude (SPD), hat darum aus theologischen Gründen bei seiner Vereidigung als Bundesjustizminister auf die religiöse Eidesformel verzichtet.
  • Die, die auf den Zusatz verzichtet haben, wollen damit zum Ausdruck bringen: Was wir versprechen, politisch zu tun, das haben wir ausschließlich vor den Wähler/-innen, vor dem Parlament und vor uns selber zu verantworten. Eine höhere Instanz nehmen wir bewusst nicht in Anspruch – zumal wir wissen, wie oft Gottes Name schändlich missbraucht wurde.

Allerdings: Die Eidesleistung geschieht auf der Grundlage des Grundgesetzes. Dieses hält die Bundestagspräsidentin bei der Eidesleistung in seiner Urfassung aufgeschlagen in den Händen. Dort heißt es in der Präambel, dass sich das deutsche Volk „in Verantwortung vor Gott und den Menschen“ das Grundgesetz gegeben hat.

Da wird der Name Gottes nicht für zukünftige politische Entscheidungen in Anspruch genommen, was – wie wir aus der Geschichte wissen – höchst problematisch ist. Vielmehr hat jede/r politisch Handelnde sein/ihr Tun und Lassen vor Gott und den Menschen zu verantworten … und das ist das Entscheidende!

Warum? Wir Menschen stehen immer in der Gefahr, uns selbst zu erhöhen, das gesellschaftliche Leben zu ideologisieren, uns selbst zum Gott emporzuschwingen. Wir sehen auch heute, wie selbst in Europa Staatenlenker und ihre Steigbügelhalter sich auf diesem Irrweg der Gottwerdung des Menschen befinden – wie ein Victor Orbán in Ungarn oder ein Jaroslaw Kazcynzki in Polen, von Donald Trump, Jair Bolsonaro oder Wladimir Putin ganz zu schweigen.

Darum ist es unerlässlich, dass möglichst viele Bürgerinnen und Bürger wie ihre politischen Repräsentant/-innen – unabhängig von der religiösen Ausrichtung – an dieser Verantwortung vor Gott und den Menschen keinen Zweifel lassen. Denn zwischen der Ehrfurcht vor Gott und der Achtung der Menschenwürde besteht ein unauflöslicher Zusammenhang.

Für die Kirchen aber bedeutet dies, dass sie ihre Angelegenheiten unabhängig und auf das Wohl der Menschen bezogen zu regeln haben. Das geschieht am besten dadurch, wenn sie ihrer ureigensten Aufgabe nachkommen: Gott die Ehre geben, dem nahen und fernen Nächsten dienen und sich in diesem Sinn frei und unerschrocken im öffentlichen Raum der säkularen Gesellschaft bewegen. Dabei sollte sie im Vertrauen auf Gott freiwillig auf Privilegien verzichten, um so Freiheit zu gewinnen, ihrem Auftrag gerecht zu werden.

Dazu gehört, dass sie sich als Teil der Öffentlichkeit versteht und gesellschaftspolitische Verantwortung für das Leben in Stadt und Land übernimmt. Es wäre zu wünschen, dass die Kirchen Abschied nehmen von ihrer staatsähnlichen Organisationsform.

Darin steckt immer die Gefahr, dass sie sich als Staat im Staate versteht. Vielmehr sollte Kirche als Motor, Motivator, Moderator für die Belange der Menschen vor Ort wirken, um das zu erreichen, was Auftrag der Kirchen ist: dass das Leben eines jeden Menschen mit Recht und Würde gesegnet ist.

Nachtrag: Unabhängig von der Diskussion über die Eidesformel verharrte ich am Abend dieses historischen Tages in tiefer Dankbarkeit dafür, wie demokratisch, anständig und undramatisch sich dieser Regierungswechsel vollzogen hat.

Zum Blog von Christian Wolff: http://wolff-christian.de

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Es gibt 8 Kommentare

Ja, bitte Propaganda stecken lassen. Ich habe noch nicht einmal vom ganzen Proporz, Kriegen, Verstümmlungen und Missbrauch “im Namen Gottes” angefangen.
Gern weiter professionellen Umgang mit Pfarrern pflegen, interessiert mich nicht. Religion ist Privatsache.
Einfach weg damit aus Staat und Verwaltung.

Zur DDR schreibe ich fast nie etwas, schon gar nicht als Bezugsrahmen. Ich bin kirchlich gebunden und habe mit Pfarrern professionellen Umgang.

Hier muss ich ihm, Stefan, mal das Wort reden;
so wie ich ihn verstehe, bezieht sich sein Beitrag nicht auf Chr. Wolff, sondern wohl auf Thomas_2′ Replik.
Gleichwohl, der “Erklärbär” siebt zuweilen groben Kies ;-).

@Stefan: Wie Sie Margot Honecker, die DDR-Bildung und den in Düsseldorf geborenen Autor und ehemaligen Thomaskirch-Pfarrer Christian Wolff in eine Tüte bekommen, wird Ihr Geheimnis bleiben müssen (ist wahrscheinlich so ein DDR-Ding bei Ihnen, das immer und überall Ihren Referenzrahmen bestimmt).

Falls Sie sich über die harschen Worte meinerseits wundern, lesen Sie bitte die Ihren noch mal mit Blick auf Tonfall und Abwertungsversuch, bevor Sie antworten.

https://de.wikipedia.org/wiki/Christian_Wolff_(Pfarrer)

Ich (als Atheist) finde die Rolle der Kirche nicht so schlecht in unserem Staat.
Ich erinnere an die super Aktion “Ohne Sonntage gibts nur noch Werktage”. Oder an den Lobbyismus zum Thema “Tanzveranstaltungen am Karfreitag”, der ganz in meinem Sinne ist.
Mir gefällt auch der kulturelle Beitrag zu unserem gesellschaftlichen Leben, indem Alternativen zum Rummel unserer Welt gezeigt werden. Seien es kleine Andachten, in die sich Jeder setzen darf, seien es musikalische Angebote oder eben auch Weihnachtsgottesdienste. Dinge, die uns alle umgeben, die auch unser Leben prägen (sicher individuell verschieden) und die eben Geld kosten.
Ich persönlich habe nichts davon, wenn Kirchen verfallen und all das Genannte nicht mehr existierte.
Wir sind eine eher christlich geprägte Gesellschaft (“eher” meint im Vergleich zu anderen Religionen) und diese Kultur finde ich im Groben auch erhaltenswert, weil sie natürlich auch für gesellschaftliche Werte steht. Die üblichen Verdächtigen, die jetzt auf *Hex:_Innen/verfolgung oder Kindesmissbrauch hinweisen, dürfen gern schnappatmen.

Großen Änderungsbedarf würde ich persönlich eher beim religiös motivierten Beschneiden von Jungen sehen.
https://verfassungsblog.de/beschneidungsurteil-juristisch-und-rechtsethisch-fragwrdig/

Oder dem Zurschaustellen von religiösen Symbolen in Schulen oder Ämtern, Beispiel Bayern. Sicher gibts auch mehr Beispiele.

Dagegen ist eine Taufe ja gar nichts, wenn man überlegt das man das durch Kirchenaustritt auch wieder rückgängig machen kann.

Wieder einmal eine schlecht informierte und Falschbehauptungen enthaltende Tirade gegen “die Kirche”, hinter der sich gewollte Herabwürdigung und Respektlosigkeit schlecht versteckt haben.

Keine Lust mehr, hier Sachaufklärung zu machen.

Manchmal denke ich, dass Margot echt was geleistet haben muss, so wie dieser Kirchenhass auch dreißig Jahre später noch fortwirkt.

Da hilft nur noch eins: Das Wort “Gott” aus dem Grundgesetz streichen, die Zeiten sind (Gottseidank 😉 vorbei!
Was die Kirche, immer noch, für Privilegien hat und auch fordert, ist schon lange nicht mehr zeitgemäß.
Wer Religion ausüben will, kann das tun, das ist eine Privatsache.
Steuergelder dürfen nicht mehr an Religionsgemeinschaften verschwendet werden (z.B. Verbeamtung, Eintreibung Kirchensteuer etc.), Schluss damit! Hier macht die neue Regierung, hoffentlich, einen großen Schritt nach vorn.
Wie selbstverständlich auch von den Kirchen Mitspracherecht in der Politik gefordert wird! Insbesondere vor dem Fakt, dass für kirchliche Angestellte das Arbeitsgesetz nicht gilt, sondern ein eigenes, der blanke Hohn.
Alle kirchlichen Krankenhäuser, Kindergärten etc. existieren nur ob der riesigen Zuschüsse von Staat/Land/Kommune.
Glaube mag gut sein, das entscheidet jeder für sich selbst (und nicht die Eltern, auch so ein Punkt, der abgeschafft gehört für jede Religion), aber nicht in dieser organisierten Form.

Dankeschön für die interessante Betrachtungsweise dieses Beitrages.

Allerdings kann ich mit der “Ehrfurcht vor Gott” auch nicht so recht etwas anfangen.
Selbst für einen an Gott Gläubigen wird das Verständnis dessen, wohl in seiner eigenen Vorstellungswelt liegen.

Besser finde ich, Ehrfurcht vor dem Leben und der Natur.
Wer möchte, kann sich das ja dann auch als Schöpfung eines Gottes (oder mehrerer) vorstellen.
Es geht um das Wissen, dass der Mensch von seiner Umwelt abhängig ist.
Und sich nicht darüber überheben kann, ohne Verlust seiner selbst.

Und die Verehrung muss eine tätige, aktive, beschützende im solidarischen Miteinander sein.
Auch die Furcht vor unabwendbaren Naturereignissen, lässt sich nur im weltweit solidarischen Miteinander lösen.
Wenn es Menschen gibt, die den Zorn Gottes fürchten und sich für Gottes Ehre gegen den menschengemachten Klimawandel und für den Erhalt einer lebenswerten Umwelt für alle einsetzen,
gut so.
Persönlich würde ich mich genötigt fühlen, wenn statt auf diese konkrete Welt ein abstrakter Alibi-Eid verlangt würde.

Zumal auch im Art. 140 GG die Bestimmungen der Artikel 136, 137, 138, 139 und 141 der deutschen Verfassung vom 11. August 1919 als Bestandteile unseres Grundgesetzes festgelegt sind.
Dort z.B. Art. 136(4):
“Niemand darf zu einer kirchlichen Handlung oder Feierlichkeit oder zur Teilnahme an religiösen Ãœbungen oder zur Benutzung einer religiösen Eidesform gezwungen werden.”
https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_140.html

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