Der zuständige Ermittlungsrichter des Amtsgerichts Leipzig hat anlässlich einer durch die Beschuldigte beantragten Haftprüfung am 20.03.2018 den Haftbefehl gegen diese aufgehoben. Nach Ansicht des Gerichts liege unter Berücksichtigung der bisherigen Ermittlungsergebnisse gegen die 28-jährige Tatverdächtige kein dringender Tatverdacht des Mordes mehr vor.

Damit waren die Voraussetzungen für die Aufrechterhaltung des Haftbefehls vom 23.02.2018 nicht mehr gegeben und die Beschuldigte unverzüglich aus der Untersuchungshaft zu entlassen.

Die Ermittlungen gegen die Beschuldigte wegen des Tatvorwurfs des Mordes dauern weiter an.

Angaben zu weiteren Einzelheiten werden derzeit nicht gemacht.

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